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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-02-28

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

Ich verlange mit der kleinen Minderheit eine Diskussion zu einer anscheinenden Nebensächlichkeit oder, wie die Mehrheit sagt, Selbstverständlichkeit. Ich denke aber, dass es durchaus Sinn macht, wenn wir Ziffer 3bis, die übrigens vom Nationalrat aufgrund eines Beschlusses des Ständerates übernommen wurde, beibehalten. Die Jugendliebe ist ein Spezialfall und soll so im Gesetz ausdrücklich aufscheinen.

In der Abstimmung zum Pädophilenartikel wurde von den Initianten übrigens immer wieder betont, die Jugendliebe werde von den strengen Bestimmungen ausgenommen. Die Mehrheit betont, dass mit der Härtefallklausel die Jugendliebe ja bereits abgehakt sei. Das mag wohl stimmen. Für mich ist es aber eine Frage der Transparenz, dass wir die Jugendliebe expressis verbis erwähnen. Zudem hat ja Kollege Rieder heute Morgen auch klar zum Ausdruck gebracht, dass der Handlungsspielraum der Richter bei der Härtefallklausel sehr ausgedehnt ist und wir hier keine Sicherheit schaffen, wenn wir uns nur auf die Härtefallklausel abstützen.

Die Berücksichtigung der Jugendliebe war ja in der Diskussion auch dieser Umsetzungsbestimmungen allen immer ein sehr wichtiges Anliegen. Die vorliegende Formulierung von Ziffer 3bis wurde übrigens vom Bundesamt für Justiz so vorgeschlagen. Wie die erdrückende Mehrheit des Nationalrates - der Nationalrat hat Ziffer 3bis mit 172 zu 12 Stimmen angenommen - sollten auch wir an dieser Bestimmung festhalten. [PAGE 51] Zudem würde das auch mithelfen, eine weitere Differenz auszuräumen, nachdem wir ja heute Morgen schon die anderen Differenzen ausgeräumt haben.

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