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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-02-28

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-02-28

Wortprotokoll

Die Diskussion, die wir heute führen, ist ja nicht ganz neu: Seit 1981 steht der Lohngleichheitsanspruch in der Bundesverfassung, seit 22 Jahren steht er konkret im Gleichstellungsgesetz, und den Grundsatzentscheid für die Vorlage, die Sie heute diskutieren, hat der Bundesrat vor zwölf Jahren gefällt.

In diesen Jahren waren bei all diesen Diskussionen drei Reaktionen immer wieder zu beobachten - auch heute Morgen wieder:

1. Lohndiskriminierung ist statistisch gar nicht erwiesen, bzw. Lohngleichheit gibt es überall.

2. Man müsste schon etwas tun, doch jetzt ist nicht der ideale Zeitpunkt.

3. Okay, tun wir etwas, aber nicht so.

Diese drei Reaktionen sollten wir kurz zusammen ein wenig anschauen. Sie sind nicht neu, aber wir wollen bei diesem Thema auch weiterkommen. Von niemandem habe ich gehört, dass man nicht weiterkommen wolle. Daher lohnt es sich, das kurz anzuschauen.

1. Frauen verdienen heute durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer, wofür es verschiedene Gründe gibt, das ist so. Es gibt aber Fälle - dort sind wir dann beim Problem, weil das eben der Bundesverfassung widerspricht -, in denen eine Frau weniger als ein Mann verdient, und zwar nur, weil sie eine Frau ist. Das ist verfassungswidrig, und zwar seit 37 Jahren.

Um hier gleich noch ein Missverständnis oder eine Falschaussage zu korrigieren - das ist mir wichtig, haben doch [PAGE 64] Verschiedene von Ihnen gesagt, der Bundesrat wolle nur beim Privatsektor, bei der Privatwirtschaft ansetzen, was nicht zutrifft -: Der Bundesrat verlangt mit dieser Vorlage eine Lohnanalyse von allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die mehr als 50 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen.

Wenn Sie die genauen Zahlen zum aktuellen Lohnunterschied wollen, so liegt er im privaten Sektor bei 19,5 Prozent und im öffentlichen Sektor bei 16,6 Prozent. Mit Blick auf den nicht mit objektiven Faktoren erklärbaren Lohnunterschied ist zu sagen, dass die nichterklärbare Lohndifferenz im privaten Sektor bei 7,5 Prozent und im öffentlichen Sektor bei 6,9 Prozent liegt. So viel einfach zu den Fakten.

Ich sage es noch einmal, ich habe es schon ein paarmal gehört und gelesen: Der Bundesrat verlangt mit dieser Vorlage vom öffentlichen Sektor genau dasselbe wie vom privaten Sektor, nämlich diese Lohnanalysen. Wir hatten einen Unterschied gemacht bei der Überprüfung der Resultate. Ihre Kommission, das kann ich Ihnen auch gleich sagen, hat das korrigiert. Sie will genau die gleiche Überprüfung bei der öffentlichen Hand wie im Privatsektor. Ich habe im Namen des Bundesrates in der Kommission gesagt, dass ich das so akzeptiere. So viel also zur Lohndiskriminierung, die eben nicht dasselbe ist wie der Lohnunterschied.

2. Der Zeitpunkt: Im März 2009 hat der Vorvorgänger von Herrn Bundespräsident Berset, der damalige Vorsteher des EDI, von einem historischen Datum gesprochen. 2007 haben sich die Dachverbände der schweizerischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen darauf geeinigt, dass sie die Lohnungleichheit möglichst rasch weghaben wollen und dass sie das ohne staatliche Massnahmen umsetzen wollen. Sie waren sich also einig, dass es Lohndiskriminierung gibt. Sie wollten Lohngleichheit mit freiwilligen Massnahmen erreichen. Sie haben sich auf den Lohngleichheitsdialog geeinigt und haben sich gemeinsam Ziele gesetzt. Sie wurden dabei auch von der Bundesverwaltung unterstützt. Fünf Jahre hat das gedauert. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen haben sich fünf Jahre gegeben, um die verfassungsmässig verlangte Lohngleichheit zu erreichen. Nach fünf Jahren mussten sie eingestehen: Das Projekt ist gescheitert, auf freiwilligem Weg funktioniert es nicht.

Ich kann nachher gerne noch auf Details eingehen, aber ich kann Ihnen sagen, die Ziele waren nicht wahnsinnig hoch gesteckt, aber man hat sie nicht erreicht. Deshalb komme ich nun auf den Grundsatzentscheid des Bundesrates zurück, der vor zwölf Jahren gesagt hat: Wenn der verfassungsmässige Anspruch auf Lohngleichheit auf dem freiwilligen Weg nicht erfüllt wird, dann wird der Bundesrat mit einer Vorlage kommen. Sie haben das im Rahmen der Legislaturplanung auch unterstützt. Sie haben gesagt, der Bundesrat soll jetzt mit einer Botschaft kommen, er soll Ihnen jetzt die entsprechenden Massnahmen vorlegen. Das haben wir gemacht.

3. Was legt Ihnen der Bundesrat ganz konkret vor? Ich habe es gesagt: Für die öffentliche Hand und für den Privatsektor sieht er alle vier Jahre eine Lohnanalyse für Unternehmen vor, die mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigen. Was die Lohnanalyse betrifft - es wurde gesagt -, so sind mit der Lohnstrukturerhebung die meisten Daten bereits vorhanden. Die Unternehmen können die Methode frei wählen. Es gibt aber ein Analyseinstrument, das allen Unternehmen gratis im Internet zur Verfügung steht. Sie können es also anwenden. Sie machen alle vier Jahre eine Überprüfung. Dann müssen sie die Resultate von einem Dritten überprüfen lassen, und schliesslich teilen sie die Resultate ihren Mitarbeitenden mit. Das war's. Das ist die Vorlage des Bundesrates.

Die einen sagen, das ist zu wenig, die anderen sagen, es ist zu viel. Der Bundesrat hat eine Regulierungsfolgenabschätzung zu dieser Vorlage gemacht. Deren Ergebnis ist positiv: Es ist wenig Aufwand, und der Ertrag ist positiv, weil die Transparenz dazu führt, dass die Löhne angepasst werden. Das hat sich bei denjenigen Unternehmen gezeigt, die diese Analyse bereits durchgeführt haben. Die Unternehmen, die in ihrem Betrieb eine Diskriminierung festgestellt haben und vielleicht vorher auch gedacht hatten: "Nein, bei uns gibt es das sicher nicht!", haben nachher die Löhne angepasst.

Aufwand und Ertrag stehen also in einem guten Verhältnis. Die Analysemethode wurde, auch aufgrund des Postulates Noser 14.3388, wissenschaftlich untersucht. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass dieses Analyseinstrument mit den entsprechenden Kriterien wissenschaftlich konform ist. Es ist auch rechtskonform. Deshalb kann diese Analysemethode auch verwendet werden, um eben die entsprechende Transparenz herzustellen.

Nun hat man gesagt, die Vorlage des Bundesrates bringe viel zu wenig; sie sei "tiède", hat Madame Maury Pasquier gesagt. Ja, es stimmt, wir hatten in der Vernehmlassungsvorlage mehr vorgesehen. Das stimmt. Wir hatten vorgesehen, auch Sanktionen einzuführen, dass wir dann auch einen Zwang haben, die Löhne entsprechend anzupassen. Der Bundesrat hat das noch einmal intensiv diskutiert, und er hat gesagt: Wir setzen auf Transparenz, weil wir wissen, dass Transparenz wirkt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn ich jetzt den Widerstand gegen diese Vorlage sehe, dann habe ich den Eindruck, dass sie tatsächlich wirkt - sonst müsste man sie ja auch nicht bekämpfen.

Wie viele Unternehmen sind davon betroffen? Der Bundesrat schlägt vor, dass Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeitenden alle vier Jahre eine solche Analyse machen. Davon wären 12 320 Unternehmen betroffen. Ihre Kommission schlägt vor, dass man die Analyse erst ab einer Grösse von 100 Mitarbeitenden macht, also die Zahl verdoppelt. Es wäre dann weniger als die Hälfte betroffen, nämlich noch 5760 Unternehmen. 0,85 Prozent aller Unternehmen müssten alle vier Jahre eine solche Analyse machen. Jetzt kann man sagen, das sei ja wirklich schon weniger als lauwarm. Aber wie viele Mitarbeitende profitieren von dieser Analyse? Es sind eben fast 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von dieser Analyse profitieren, wenn Sie sich der Kommissionsmehrheit anschliessen. Da, glaube ich, zeigt sich einmal mehr, dass Aufwand und Ertrag - es geht um Analysen in weniger als einem Prozent der Unternehmen, die über 2 Millionen Mitarbeitende profitieren lassen - in einem sehr guten Verhältnis stehen.

Ihre Kommission, das haben Sie gehört, ist ja sehr knapp auf diese Vorlage eingetreten. Sie führte eine intensive, eine gute Debatte, dann ist sie auf die Vorlage eingetreten. Dann, würde ich sagen, hat Ihre Kommission diese Vorlage im besten Sinne ständerätlich behandelt. Es gab viele Anträge von allen Seiten. Man hat sie diskutiert, intensiv diskutiert. Man hat versucht, sich aufeinander zuzubewegen. Man hat versucht zu verstehen, was man noch tun könnte, damit eben am Schluss noch eine Mehrheit diese Vorlage mittragen kann, in Kenntnis all dieser Vorbehalte. Und am Schluss hat Ihre Kommission dann in der Gesamtabstimmung, das haben Sie ja in der Medienmitteilung gelesen, mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen dieser in den Kommissionsberatungen abgeänderten Vorlage zugestimmt.

Das heisst, in Ihrer Kommission ist noch einiges passiert. Das ist genau das, was unser Parlament und den Ständerat ja insbesondere auch auszeichnet: Selbst wenn Vorbehalte bestehen, versucht man im Moment, in dem man sich auf ein Projekt einlässt, Schritte aufeinander zu zu machen, um am Schluss ein Projekt zu haben, das von der Mehrheit mitgetragen werden kann und bei dem eben auch verschiedene Überlegungen und Verbesserungsvorschläge eingebracht wurden. Ich habe mich so weit auf diese Kompromisse eingelassen, wie es im Namen des Bundesrates möglich war.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Wir werden die drei Argumente, die ich Ihnen eingangs genannt habe, weiterhin hören. Aber ich glaube, jetzt haben wir die Chance, ein Projekt zu beraten, das pragmatistisch ist, das vielen Menschen etwas bringt und das unserem Land nützt. Ich denke, da geht es nicht nur um die Frauen; es ist auch eine gesellschaftliche Frage. Lohngleichheit bedeutet, dass Frauen und Männer eben auch gleich viel wert sind. Das ist eine gesellschaftliche Frage. Ich bitte Sie, diese Frage heute auch zu diskutieren, zu debattieren.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie auf die Vorlage eintreten, und werde mich nachher auch noch zum Rückweisungsantrag kurz äussern. [PAGE 65]