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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-06-11

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-11

Wortprotokoll

Der Bund unterstützt die Schiessvereine für das obligatorische Schiessen mit 18 Franken pro Schütze und Jahr plus 35 Rappen pro Schuss für zwanzig Schüsse. Bei 370 000 Schützen in unserem Land, die das Obligatorische schiessen, kostet uns das knapp 10 Millionen Franken pro Jahr. Heute geht das ganze Geld an die Schiessvereine. Verantwortlich für das Bereitstellen und das Zurverfügungstellen von Schiessanlagen sind aber die Gemeinden gemäss Artikel 133 des Militärgesetzes, und zwar müssen das die Gemeinden unentgeltlich tun. Die Gemeinden sind ebenfalls verantwortlich für die Sanierung der Altlasten. Wir wissen, dass das zum Teil bereits beträchtliche Summen ausmachen kann.

Ich selber habe in unserer Gemeinde einen Fall einer Sanierung von Altlasten, die über 200 000 Franken kostet. Bezahlen muss das die Gemeinde. Ich habe mich beim VBS erkundigt und die Auskunft erhalten, dass der Bund kein Geld an diese Sanierungen bezahle, weil dieser Sanierungsbeitrag im Beitrag an das obligatorische Schiessen bereits enthalten sei. Das ist schön und gut, aber wie kommt die Gemeinde an dieses Geld heran? Das Geld des Bundes geht ja direkt an die Schiessvereine.

Die Gemeinden haben auch keine rechtliche Grundlage, von den Schiessvereinen für zukünftig anfallende Sanierungen von Altlasten sowie für den Rückbau von Schiessanlagen [PAGE 839] Geld zu verlangen, obwohl der Bund heute, wie gesagt, davon ausgeht, dass diese Sanierungsbeiträge in seinem Unterstützungsbeitrag für das obligatorische Schiessen enthalten seien.

Ich beantrage Ihnen deshalb Folgendes: Der Beitrag, den der Bund für das obligatorische Schiessen zur Verfügung stellt, soll in Zukunft an die Gemeinden gehen, und zwar an jene, die Schiessanlagen für das ausserdienstliche militärische Schiessen zur Verfügung stellen. Schliesslich sind sie für das Bereitstellen der Schiessanlagen zuständig. Die Gemeinden sollen dann ihren Anteil an die Schiessvereine verteilen, die für das Durchführen der Schiessübungen notwendig sind. Für Schiessübungen braucht es aber nicht nur die Schiessvereine; hauptverantwortlich und Hauptträger der Kosten sind eben die Gemeinden. Also ist es nichts als recht, wenn sie das Geld vom Bund bekommen.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen, weil er dafür sorgt, dass das Geld des Bundes dorthin fliesst, wo die Hauptverantwortung liegt. Die Schiessvereine werden auch weiterhin ihren Anteil erhalten, aber nicht mehr den ganzen Beitrag. Ich weiss nicht, wie der Bund ohne jede finanziellen Mittel die Gemeinden in Zukunft sonst zwingen will, teure Schiessanlagen unentgeltlich für das obligatorische Schiessen zur Verfügung zu stellen.