AB 225871
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-02-28
Wortprotokoll
Wir besteuern ja seit der Einführung der Mehrwertsteuer Gegenstände und Dienstleistungen - und der Name sagt es - zu einem Normalsatz. Das ist normal, und die Frage lautet: Wofür schaffen wir Ausnahmen? Die Liste der Produkte, die wir zum Normalsatz besteuern, also zu 7,7 Prozent, ist seit der Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 praktisch unverändert. Wenn wir in diesem Bereich jetzt eine andere Regelung haben, dann stellen sich im Detail Fragen, die recht kompliziert sind. Ich sage Ihnen einfach, was mir meine Leute aufgeschrieben haben, was dann zu klären wäre: Gehört zum Normalbedarf beispielsweise ein ein- bis dreilagiges WC-Papier, und gehört ein sechslagiges nicht mehr zum Normalbedarf? Müsste letzteres zum Normalsatz besteuert werden? Oder wenn Sie bei der Haarpflege sind: Gehört ein Shampoo zur Normalpflege, aber eine Tönung nicht mehr? Oder wäre ein Haarspray - ich würde davon ja nicht profitieren - zu 7,7 Prozent oder zum reduzierten Satz zu versteuern? Es wird hier argumentiert, dass die Frauen wegen der Binden benachteiligt seien. Dann müssten Sie aber auch die Brillenträger bevorzugen, dann bräuchte es bei den Brillen auch eine Reduktion, das ist auch individuell. Oder wie steht es um die Schuheinlagen? Das sind alles Beispiele, die mir meine Leute hier aufgeschrieben haben. Sie sehen, man könnte ein Stück weit in Teufels Küche geraten, wenn wir hier beginnen zu definieren, was auch noch zum täglichen Bedarf gehört, wer diskriminiert werden darf und wer nicht.
Es ist wieder ein Vorstoss, der tatsächlich gut gemeint ist und Diskriminierungen ausschalten möchte. Aber wir müssten eine detaillierte Strategie ausarbeiten, die schwierig umzusetzen wäre. Etwa in einem Verkaufsgeschäft: Welche Artikel sind höher besteuert und welche nicht? Wir haben es geschätzt: Wenn wir das, was der Motionär fordert, in etwa umsetzen würden - es kommt dann auch auf das zwei-, drei- oder sechslagige WC-Papier an -, hätten wir Einbussen von rund 50 Millionen Franken, ohne dass sich das bei den Betroffenen im Portemonnaie wirklich niederschlagen würde. [PAGE 86]
Ich beantrage Ihnen also, von der guten Absicht Kenntnis zu nehmen, aber die Motion trotzdem abzulehnen. Denn sie bringt keine wesentliche Änderung, wäre aber in der Anwendung sehr kompliziert. Wenn wir diese Türe zur Sonderbesteuerung des täglichen Bedarfs öffnen - was auch immer täglicher Bedarf ist -, dann öffnen wir die Büchse der Pandora. Ich bitte Sie, darauf zu verzichten. Die Differenz zwischen 7,7 und 2,5 Prozent Mehrwertsteuer ist auch nicht so wesentlich, als dass sie jemanden direkt umbringt, wenn ich das so einfach sagen darf.
Bitte verzichten Sie auf die Annahme der Motion.