Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-11
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-11
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag der Minderheit Schlüer abzulehnen.
Zur formellen Frage haben sich die beiden Kommissionsreferenten geäussert. Ich beschränke mich auf einige Punkte zur Praxis in Bezug auf diese Unterstützungsaufträge.
Vorweg: Ich gebe der Minderheit Recht, wenn sie darauf hinweist, dass hier in den letzten Jahren Missbräuche bzw. ungeschickte Einsätze vorgekommen sind. Das entspricht auch meinem Empfinden. Das war auch der Grund, weshalb wir im letzten Jahr zwar die zugesagten Einsätze bewilligt, im Übrigen diese Einsatzmöglichkeit aber um etwa 80 Prozent reduziert haben. Der Bundesrat selbst hat die Voraussetzungen für einen solchen Einsatz definiert: "Die unterstützten zivilen und ausserdienstlichen Tätigkeiten sind von nationaler oder internationaler Bedeutung; die unterstützten zivilen Aufgaben sind von öffentlichem Interesse. Die Gesuchsteller können ihre Aufgaben nachweisbar mit den eigenen Mitteln nicht bewältigen. Die Hilfe kann nachweisbar nicht von militärischen Vereinen, Verbänden oder Organisationen geleistet werden. Mit dem Einsatz ist ein Ausbildungs- und Trainingseffekt verbunden. Die Truppe ist aufgrund ihrer Ausbildung und Ausrüstung geeignet, die Hilfe zu leisten. Die Ausbildungsprogramme von Schulen und Kursen werden nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Einsatzfähigkeit der Truppe wird nicht beeinträchtigt. Die Hilfe konkurrenziert die zivilen Unternehmen nicht übermässig. Die Truppe wird nicht für Aufgaben eingesetzt, die Polizeigewalt voraussetzen. Die Truppe wird nur im Rahmen der erteilten Bewilligung eingesetzt." So weit die Bedingungen in der Verordnung des Bundesrates über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten.
Gestützt darauf hat der Generalstabschef im letzten Herbst diese Einsätze definiert und sie in die Kategorien Sportanlässe, Kulturanlässe und übrige Sport- und Kulturanlässe eingeteilt, was eine wesentlich restriktivere Liste zur Folge hat.
Ich muss Ihnen nun sagen, dass wir eine Milizarmee wollen und auch stolz darauf sind. Die Einsätze im Rahmen dieser engen und einschränkenderen Bedingungen liegen nun durchaus im Einsatzbereich und auch im Motivationsbereich der Truppen, umso mehr, als sie ja mit ihrer militärischen Funktion in Verbindung stehen müssen.
Ich habe letzten Dezember eine Traintruppe besucht, die in Adelboden im Einsatz war, weil ich genau das sehen wollte. Es ist jetzt falsch, wenn einfach gesagt wird, diese Traintruppe sei nur im Einsatz gewesen, um Pisten zu stampfen, wie es häufig heisst. Sie war effektiv nie in einem solchen Einsatz, aber sie hat Transporte durchgeführt, sie hat Übermittlungsnetze gestellt und so weiter. Ein Gespräch mit dem Kommandanten der Kompanie ergab, dass er in den letzten sechs Jahren nur für derartige Hilfeleistungen im Einsatz war, wobei 90 bis 95 Prozent der Einsätze nicht für den Sport, sondern für Gemeinden, für Bergbauern oder für Kameraden, die irgendwo Aufräumarbeiten in einem föhnsturmgeschädigten Wald zu besorgen hatten, waren. Diese Truppe hat eigentlich das gemacht, was sie normalerweise tut: Sie führt mit ihren Pferden Transporte durch und leistet damit einen öffentlichen Beitrag.
Wir waren ebenfalls im Kontakt mit der Wettbewerbskommission, weil auch das eine Rolle spielen kann. Auch hier sind wir mit diesen Bedingungen eigentlich zur Übereinstimmung gekommen, dass solche Einsätze unter diesen Voraussetzungen möglich sind.
Wenn Herr Schlüer jetzt sagt, dass ein Genie-Einsatz, ein Übermittlungsnetz oder ein Sanitätseinsatz möglich sei und durchaus drinliege, dann muss ich doch darauf hinweisen, dass das im Text ausgeschlossen wird. Denn der Text des Antrages der Minderheit Schlüer verbietet einen solchen Einsatz. Wo solche Einsätze, wie sie geschildert wurden, nötig sein sollten - und auch da scheinen mir nicht alle Beispiele geeignet -, dort stehen den Kantonen und den lokalen Behörden inskünftig die Zivilschutzorganisationen zur Verfügung. Sie werden in der nächsten Session die Revision des Bevölkerungsschutzes zu diskutieren und darüber zu befinden haben, ob man den Zivilschutz kantonalisieren soll. Die Kantone haben hier allenfalls die Möglichkeit, ergänzend zu ihren örtlichen Organisationen auch den Zivilschutz beizuziehen und die Armee eben nur noch dort einzusetzen, wo effektiv nur sie Hilfe leisten kann und es im Rahmen der vom Bundesrat gestellten Bedingungen ist. Mit anderen Worten: Die Begründung des Antrages der Minderheit Schlüer liegt nach meinem Dafürhalten weit ausserhalb dessen, was hier zur Diskussion steht, denn hier steht ein Verbot zur Diskussion und nicht eine Teilerlaubnis für bestimmte Tätigkeiten zugunsten der zivilen Organisationen.
Deshalb beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag Schlüer abzulehnen.