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preparatory:AB 225892

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-02-28

Wortprotokoll

Wie eben gehört, geht es um die Transparenz im Zusammenhang mit den Nebenkostenabrechnungen. Mieterinnen und Mieter sollen sich davon überzeugen können, dass sie nur für die von ihnen verursachten Aufwendungen aufzukommen haben.

Der geltende Verordnungstext stammt aus dem Jahre 1977. Es ist naheliegend, dass damals beim Recht auf Einsichtnahme in erster Linie an Originalbelege gedacht wurde, die vor Ort geprüft werden konnten.

Die Regelung ist sicherlich angesichts der neuen Hilfsmittel anzupassen, und zwar aus mehreren Gründen: Zum einen wird für viele Mieter der Weg zu den Nebenkostenbelegen tendenziell länger. Immer öfter liegt eine grosse geografische Distanz zwischen dem Wohnort und dem Geschäftssitz des Vermieters. Das wäre also ein unverhältnismässiger Reise- und Zeitaufwand, der entstehen könnte. Zum andern stehen heute dank der Digitalisierung moderne Kopier- und Kommunikationsmittel zur Verfügung. Die briefliche oder elektronische Zustellung von Kopien genügt, um den Informationsanspruch der Mieterschaft zu erfüllen.

Von dieser Vereinfachung müsste auch der Vermieter profitieren können. Wenn er seine Informationspflicht durch die Übermittlung von Kopien erfüllen kann, so entfällt die mit der Einsichtnahme verbundene Gastgeberpflicht. In den meisten Fällen dürfte dieser Minderaufwand stärker ins Gewicht fallen als der mit der Übermittlung verbundene Mehraufwand.

Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen empfiehlt, der Motion zuzustimmen.