Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-02-28
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-28
Wortprotokoll
Ich sage auch noch kurz ein paar Worte zum Ganzen. Herr Graber sagte, er wolle das Gesetz nicht verwässern, er wolle ein wirksames Gesetz. Man muss hier schon sagen, dass wir nicht bei Punkt null beginnen, es gibt Berge von Studien, und es gibt kiloweise Papier mit Abklärungen. Wenn Ihr Antrag so verstanden werden sollte, dass die Kommission ihre Arbeit nicht gemacht habe, dann ist es so: Die Kommission hat ein Hearing durchgeführt und hat an zwei Sitzungen alles beraten.
Es gibt hier natürlich Wunschbedarf. Sie haben mit einer Aussage unserer früheren Kollegin Judith Stamm argumentiert. Ich war ja selber an der Gesetzgebung Mitte der Neunzigerjahre - es war 1995 - beteiligt. Frau Stamm spielte eine grosse Rolle. Ich erinnere mich überhaupt an die Luzerner Parlamentarierinnen in sehr positivem Sinne. Nationalrätin Rosmarie Dormann und insbesondere auch Ständerätin Josi Meier haben hier eine ganz grosse Rolle gespielt, und zwar wollten sie genau in die Richtung, die Sie auch mit dem Zitat von Frau Stamm jetzt umrissen haben: Sie wollten wirksame Gesetze.
Wenn Sie sich jetzt mit der Materie beschäftigen, zeigt sich, dass sich die Selbstdeklarationsmodelle oder die Labelingmodelle in der Vergangenheit als unwirksam erwiesen haben. Das ist alles geklärt worden; diese Modelle hatten diese Durchsetzungswirkung nicht. Wenn Sie die Steuern [PAGE 67] nehmen, haben Sie auch eine Selbstdeklaration, und das ist alles gut und recht. Aber ohne Kontrolle nachher, ohne einen Mechanismus der Verbindlichkeit, ist die Selbstdeklaration letztlich untauglich. Wenn man also etwas verbessern müsste, ginge es in die Richtung, die Frau Stamm Ihnen gegenüber jetzt erwähnt hat. Aber gerade von Durchsetzungskompetenzen, von Untersuchungskompetenzen wie in anderen Bereichen der staatlichen Tätigkeit - beim Datenschutzgesetz, beim Preisüberwacher usw. - wollte eine Mehrheit nichts wissen. Ich habe das mit Minderheitsanträgen aufgenommen, die man behandeln könnte. Das ist natürlich ein Thema.
So gesehen muss ich sagen, dass die Schwierigkeit einer Rückweisung jetzt die ist, dass sie im Ergebnis, wie meine Vorrednerinnen gesagt haben, einfach Verzögerung bedeutet. Diese Vorlage hat aber über die Jahre hinweg schon viele Verzögerungen erfahren. Die Freiwilligkeit hat kein Resultat gebracht. Die Kritik von Kollege Bischof, der als junger Vater jetzt seine zweijährige Tochter ins Spiel gebracht hat, ist ja gut und recht. Aber es ist so, dass gerade die Kritik, die Sie wegen des Nichteinbezugs der öffentlichen Hand in dieses Gesetz vorgebracht haben, von der Kommission aufgenommen worden ist.
Das ist hier doch sehr wesentlich. Wenn man die Gewissheit hätte, dass Ihre Bestrebungen darauf hinauslaufen würden, dass die Anliegen von Frau Stamm, nämlich das Gesetz wirksamer auszugestalten, schnell umgesetzt würden, könnte man dafür sein. Aber es ist das Problem, dass diese Vorlage einen enormen zeitlichen Vorlauf hat und dass die Gesetzgebung immer wieder verzögert worden ist.
Falls Sie die Botschaft gelesen haben, haben Sie festgestellt, dass es dieses Problem der Lohnungleichheit nicht nur in der Schweiz gibt, es gibt auch andere Länder, die sich damit beschäftigen. Ein sehr exemplarischer Fall ist Island. In Island hat sich das Parlament im Einklang mit der Regierung, auch unter dem Druck einer aktiven Frauenbewegung, dazu entschlossen, die Lohnungleichheit bis 2022 zu beseitigen. Das ist ein ambitiöses Ziel. Island hat dafür sehr weitgehende Massnahmen gegenüber der Wirtschaft vorgeschlagen. Sie finden das in der Botschaft unter dem Kapitel "Island". Es gibt noch andere Beispiele; alle diese Länder haben weiter gehende Massnahmen beschlossen als diejenigen, die wir jetzt hier mit diesem Fortschritt in Bezug auf die grösseren Unternehmen vorsehen.
In diesem Sinne ist es so, dass wir vor einer wichtigen Aufgabe stehen. Die Schweiz ist es ihrer Bevölkerung schuldig, dass dieser Verfassungsauftrag jetzt umgesetzt wird. Und weil eine weitere Runde in der Kommission voraussichtlich zu Verzögerungen führt, das ist absehbar, möchte ich Sie, im Einklang mit der Kommissionssprecherin, bitten, sich konkret an die Arbeit zu machen und diese Frage der Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen im Gesetz selber zu regeln. Es gibt dazu Anträge, sie können beraten und behandelt werden.