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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-02-28

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

Als ich Mitte der Siebzigerjahre mein Studium abschloss, galt noch das alte Eherecht. Im damals führenden Lehrbuch zum Zivilgesetzbuch stand, dass es zwei extreme Möglichkeiten gebe, das Verhältnis zwischen Mann und Frau in der Ehe zu regeln. Das eine Extrem sei das Patriarchat, die absolute Vorherrschaft des Mannes. Dem gegenüber stehe das andere Extrem. Was denken Sie, was war mit dem anderen Extrem gemeint? Nein, nicht etwa das Matriarchat. Das andere Extrem war nach dem damals in der Schweiz führenden Lehrbuch die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das Schweizerische ZGB aber habe einen weisen Mittelweg zwischen diesen beiden Extremen gefunden, dem einen Extrem, dem Patriarchat, der absoluten Vorherrschaft des Mannes, und dem anderen Extrem, der Gleichberechtigung von Mann und Frau: der Mann das Haupt der Familie, die Frau gleichzeitig nicht völlig rechtlos, in den Belangen des Haushalts mit Rechten der sogenannten Schlüsselgewalt.

Bis die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Ehe Realität wurde, dauerte es dann noch mehr als ein Jahrzehnt. Das neue Eherecht auf der Basis der Rechtsgleichheit von Frau und Mann trat 1988 schliesslich in Kraft, erfolglos bekämpft durch das erste Referendum des Milliardärs von Herrliberg.

Die Schweiz ist in vielen Belangen ein fortschrittliches Land. Aber im Verhältnis der Geschlechter ist sie es leider nicht. Als die Männerschweiz den Frauen 1971 auf Bundesebene endlich die politischen Rechte gewährte, war die Schweiz eines der letzten Länder weltweit, in denen dieses Recht eingeführt wurde. Im Kanton Appenzell Innerrhoden - das ist immerhin mein Heimatkanton - dauerte es ja bis zum berühmten Bundesgerichtsentscheid noch einmal zwanzig Jahre.

Warum hole ich hier etwas aus? Der Anspruch auf Gleichstellung in der Arbeitswelt, der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, ist nicht einfach ein politisches Wunschprogramm. Die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern gehört zu den elementaren Anforderungen einer modernen Gesellschaft. Es ist ein Verfassungsauftrag, und zwar schon seit 1981. Wenn die ausschliesslich aus Männern bestehende Kommissionsminderheit glaubt, es seien keine besonderen Massnahmen nötig, und sie die Vorlage zur Revision des Gleichstellungsgesetzes bekämpft, weil sich die Lohngleichheit angeblich von selber einstellen werde, dann stellt sie sich letztlich gegen den Verfassungsauftrag.

Ich übersehe dabei nicht, dass die Kollegen von der Kommissionsminderheit nichts anderes vertreten als das, was auch die Wirtschaftsverbände fordern. Die Wirtschaftsverbände waren aber in Gleichstellungsfragen noch nie die Speerspitze des Fortschritts. Sie bekämpften seinerzeit, das möchte ich hier in Erinnerung rufen, auch das Gleichstellungsgesetz. Unsere Aufgabe aber ist es, der von der Verfassung geforderten Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern zum Durchbruch zu verhelfen.

Wenn die Vorlage des Bundesrates Schwächen hat, so liegen diese nicht darin, dass die Vorlage zu weit, sondern darin, dass sie zu wenig weit geht. Die schon sehr sanften Anträge des Bundesrates wurden in der Kommission noch einmal stark abgeschwächt. Bereits 2006 hatte die offizielle Evaluation der Wirkungen des Gleichstellungsgesetzes nach zehn Jahren ergeben, dass die Massnahmen zur Lohngleichstellung nicht der Wirtschaft selber überlassen werden dürfen, sondern dass es Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen der Behörden braucht, wie in anderen Bereichen des Staates auch, beispielsweise beim Datenschutz oder beim [PAGE 58] Wettbewerb. Genau das beantrage ich Ihnen mit einem Minderheitsantrag in der Detailberatung.

Wer aber nicht einmal auf die Vorlage eintreten will, der verkennt die Zeichen der Zeit. Es ist überfällig, dass die Schweiz beim Verhältnis der Geschlechter endlich auch bei der Lohngleichheit aufholt. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass Frauen für gleichwertige Arbeit im Durchschnitt 600 Franken pro Monat weniger verdienen und dadurch nicht nur beim Lohn, sondern im Ergebnis auch bei der Altersvorsorge diskriminiert werden.