AB 226037
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-02-28
Wortprotokoll
Seit 1976 beträgt die Höchstarbeitszeit in unserem Land 45 respektive 50 Stunden. Die effektiv geleistete wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten hat demgegenüber in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen, nämlich von 43,2 Stunden im Jahr 1991 auf 41,4 Stunden im Jahr 2015. Die Soll-Arbeitszeit wird in den Einzel- oder Gesamtarbeitsverträgen festgelegt und ist somit der Parteiautonomie überlassen. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit setzt dieser Parteiautonomie Grenzen und schützt die Arbeitnehmenden vor Überbelastung. Die Leistung von Überzeitarbeit in Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel an die, dass die Anzahl der Überzeitstunden auf 170 respektive auf 140 begrenzt ist.
Die Differenz zwischen der vertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Höchstarbeitszeit gibt den Unternehmen die nötige Flexibilität, um auf Unvorhergesehenes, auf Marktbesonderheiten reagieren zu können und konkurrenzfähig zu sein. Eine generelle Senkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde diese Flexibilität einschränken.
Die Möglichkeit, die Soll-Arbeitszeit vorübergehend zu erhöhen, ist in diversen Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen und ermöglicht die Beibehaltung vieler Arbeitsplätze. Es ist richtig, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden auswirken kann. Es sind aber auch andere Faktoren der Arbeit massgeblich für die Gesundheit der Arbeitnehmenden.
Fazit: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Ich schiebe nach: Wenn man Angst hat, den Arbeitsplatz zu verlieren, weil die Firma nicht mehr unbedingt konkurrenzfähig ist, ist das der gefährlichste Krankheitstreiber. Mit anderen Worten: lieber eine Überstunde mehr, innerhalb des Rahmens, der gesetzlich möglich ist, als Dauerangst, man könnte den Arbeitsplatz verlieren. Wir brauchen die Flexibilität in den Unternehmungen, und das Gesamtarbeitsvertrags-Konzept zwischen den Sozialpartnern ist ein Rezept, das uns weit gebracht hat und um das wir auch beneidet werden. Da soll man nur so weit korrigieren, wie es wirklich richtig und nachhaltig sowie in die Zukunft weisend ist und zu zusätzlicher Konkurrenzfähigkeit beitragen kann.