Grüter Franz · Nationalrat · 2018-02-28
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28
Wortprotokoll
Es ist kein Geheimnis, dass der Verwaltungsapparat auf Bundesebene Jahr für Jahr grösser wird. Ich habe mich zwar sehr gefreut, Herr Bundesrat, als Sie kürzlich gesagt haben, dass Sie aufgrund der grossen IT-Ausgaben der letzten Jahre jetzt eine Analyse machen werden, die zeigen soll, welche Effizienzsteigerungen und Optimierungen dadurch erfolgen können. Das hat mich wirklich sehr gefreut.
Trotzdem: Es ist ein Faktum, dass der Personalkostenstopp nicht in Sicht ist. Seit 2005 stiegen die Löhne beim Bund um 18 Prozent und damit massiv stärker als in der Privatwirtschaft, wo die Löhne um 12 Prozent gestiegen sind. Wesentlich dazu beigetragen hat das weitläufige und aus unserer Sicht willkürliche Vergütungssystem.
Mit dieser Motion verlangen wir, dass das Lohnsystem vereinfacht und einheitlich organisiert wird. Das Ziel soll ein fairer Lohn sein, der sich an Leistungskriterien orientiert. Der Bund hat über die Jahrzehnte Lohnzusätze eingeführt, die heute einen bunten Strauss von Kompensationen enthalten. Sie erinnern an einen Selbstbedienungsladen.
Man kommt nicht mehr aus dem Staunen heraus, wenn man die zahlreichen Zulagen auflistet, auf die zurückgegriffen werden kann: Ortszuschläge, Treueprämien, Funktionszulagen, Sonderzulagen, Leistungsprämien, Spontanprämien, Arbeitsmarktzulagen, Familienzulagen und ergänzende Leistungen, Zulagen für die Verwandtschaftsunterstützung und Auslagen für die familienergänzende Kinderbetreuung sind nur einige Beispiele für Zuschläge, die aus unserer Sicht nichts mit dem Ziel - das unbestritten ist - zu tun haben, eine Kompensation für eine gute Arbeit zu bezahlen.
In einer hochmobilen Zeit sind Arbeitnehmer heute bereit oder müssen bereit sein, Pendlerwege auf sich zu nehmen. Ich bin überzeugt, dass Mitarbeiter nicht über willkürliche Ortszuschläge, sondern über sinnvolle Arbeit angelockt werden sollten. Genauso kurios sind aus unserer Sicht Treueprämien. In einem Betrieb, in dem kaum jemandem gekündigt werden kann, ist eine Auszahlung für Loyalität und Treue absurd und weltfremd. Die Sonderzulagen sind in Artikel 48 der Bundespersonalverordnung schwammig und kaum nachvollziehbar geregelt.
Als Unternehmer habe ich zur Genüge gesehen, dass nichtnachvollziehbare Lohnzusätze kaum ein Ansporn für proaktives Arbeiten sind. Wenn Beamte von vornherein Zusatzleistungen erhalten, ist der Ansporn für Leistung mässig. Auch die Beurteilungen für die Bundesangestellten sind mangelhaft, da sie sich klar an einem Raster orientieren und dieses Raster dann eben oft dazu führt, dass in der Beurteilung von Mitarbeitern fast alle eine gute oder sehr gute Bewertung erhalten. Die meisten werden fast immer mit der Beurteilungsnote 3, also gut, oder noch höher bewertet. Die Folge ist, dass diese Einteilung automatisch zu einer Erhöhung des Lohns um 1 bis 2 Prozent führt, bis zum Höchstbetrag der entsprechenden Lohnklasse. Dies ist nicht wirtschaftlich und nicht unternehmerisch. Darum sollte hier eine ehrliche Lohnpolitik eingeführt werden, die sich an betriebswirtschaftlichen Kriterien orientiert, aufbauend auf klaren Lohnstrukturen und vor allem auch Leistungszielen.
Die Stellungnahme des Bundesrates wirft weitere Fragen auf. Heterogene Anforderungen und hoheitliche Aufgaben dürfen nicht Grund sein für exzessive Lohnzusätze und ein willkürliches Bewertungsraster. Auch betreffend den eigentlichen Missstand erhielt ich keine Antwort: automatische Lohnerhöhungen infolge unklarer und verzerrter Leistungsbeurteilungen. Die Finanzkommission wollte deshalb zu Recht wissen, weshalb bei der lohnrelevanten Beurteilung ein hoher Anteil von mehr als 90 Prozent eine Beurteilung der Stufe 3 und höher erhält, was faktisch zu automatischen Lohnanstiegen führt.
Für uns ist klar, dass die Lohnzusätze zeitgemäss sein müssen, es muss ein Leistungslohn sein; die Vergleichbarkeit muss gewährleistet sein, wie das auch die Privatwirtschaft kennt. Der Bund soll inhaltlich anspruchsvolle Arbeit anbieten. Wir suchen und brauchen ambitionierte Mitarbeiter. Dafür müssen sie entlöhnt werden, aber der Lohn muss an die Leistung gekoppelt werden. Um die Leistung als wichtigstes Kriterium bei der Gesamtentschädigung festzusetzen, muss aus unserer Sicht das Bundespersonalgesetz angepasst werden, und eine weitere Gesetzesrevision muss gemacht werden. Dies entspricht dem Fairnessgedanken und führt zu Gleichberechtigung im Sinne des Mottos "Gleicher Lohn für gleiche Leistung".
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion unterstützen.