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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2018-02-28

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

An ihrer Sitzung vom 20./21. Oktober 2016 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates diese parlamentarische Initiative behandelt. Sie beabsichtigt im Wesentlichen - es wurde schon gesagt -, das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und [PAGE 121] Jugendlichen dahingehend anzupassen, dass künftig keine Finanzhilfen mehr an Vereinigungen und Organisationen ausgerichtet werden, die politische Zielsetzungen verfolgen.

Grundsätzlich arbeiten wir hier im Milizsystem, sodass Parteien und Verbände sowie Organisationen, die politisch eine aktive Rolle spielen, privatrechtlich organisiert sind. Unser Land kennt bekanntlich keine staatliche Parteienfinanzierung. Jungparteien sollen deshalb nicht auf diesem Weg öffentliche Gelder erhalten. Hingegen werden die Aktivitäten von Jugendorganisationen, die nicht politisch motiviert sind, nicht infrage gestellt. Im Gegenteil: Solche Unterstützungen, zum Beispiel des Jugendparlamentes, sollen jedenfalls weitergeführt werden.

In der Diskussion zeigte sich, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen einerseits ein erhebliches Ermessen bei der Bewilligung der Gelder hat. Dabei ist es andererseits schwierig zu eruieren, ob die entsprechenden Organisationen andere Gelder erhalten und welche Ziele sie verfolgen; es ist auch schwierig festzustellen, welche Organisationen keine politischen Ziele verfolgen. Oft sind in diesen Organisationen und ihren Aktivitäten politische Aspekte im Spiel, wenn auch nur am Rande. Die Diskussion hat auch gezeigt, dass es viele Umgehungsmöglichkeiten gibt.

Es handelt sich gemäss den Ausführungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen um die Ausrichtung von 4 Millionen Franken pro Jahr. Es werden rund 90 Gesuche geprüft. Die Anzahl der Mitglieder und der Teilnehmenden an den organisierten Anlässen oder das Alter der Personen in der Geschäftsstelle spielen dabei eine Rolle. Das Kriterium bei der Prüfung sei, so hiess es, die Hauptzielsetzung der Organisation, nicht die Durchsetzung der politischen Überzeugung.

Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Alsdann wurde die Diskussion in der ständerätlichen Kommission geführt, die ihr dann mit 7 zu 3 Stimmen keine Folge gegeben hat. Als Gründe wurden die Unterstützung von Aktivitäten Jugendlicher wie Pfadi, Jungschützen, Jugendgruppen und eben die Erziehung auch für das Gemeinwesen, für unseren Staat, genannt.

An ihrer Sitzung vom 11./12. Januar hat die nationalrätliche SPK nochmals über die Differenz zum Ständerat diskutiert. Die Argumente sind im Wesentlichen dieselben geblieben wie die, die ich bereits genannt habe. Die Minderheit wollte weiterhin keine Unterscheidung betreffend eine politische Ausrichtung der Jugendorganisationen und -verbände machen. Sie wollte die Beiträge sowie die Praxis bei deren Bewilligung so belassen, wie sie heute sind, nämlich so, dass die Beiträge an Jugendorganisationen mit politischer Ausrichtung und an solche, die nicht politisch, aber kulturell, sozial oder sportlich engagiert sind, auszurichten sind, weil eine Unterscheidung ohnehin schwierig sei.

Schliesslich wurde mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Dies ist auch der Antrag der Kommissionsmehrheit.