Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-03-01
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-01
Wortprotokoll
Die sozialdemokratische Fraktion unterstützt den Gegenvorschlag zur Velo-Initiative. Ein grosser Teil der Fraktion wird auch dem Minderheitsantrag Rytz Regula und damit der Volksinitiative zustimmen.
"Dans Paris à vélo on dépasse les autos", hat Joe Dassin schon 1972 gesungen. 46 Jahre später verlangt der Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative nicht einen Vorrang gegenüber den Autos, sondern lediglich, dass das Verkehrsmittel Velo wie die anderen Mobilitätsformen in die Verfassung aufgenommen wird. Mit der Integration in den Fuss- und Wanderwegartikel wird der Veloverkehr in der gleichen bescheidenen Form gefördert wie seine Partner, die anderen Verkehrsmittel der sanften Mobilität. So wie dies der Bund beim Fussverkehr macht, kann er den Veloverkehr nun mit Grundlagenarbeit, Weiterbildung und Beratung unterstützen.
Bauvorhaben werden aber nach wie vor von den Kantonen und Gemeinden geplant und durchgeführt. Eine finanzielle Unterstützung von Bauvorhaben erfolgt ausschliesslich über den Agglomerationsteil des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Ein Eingriff in die Hoheit der Kantone ist ausgeschlossen. Eigentlich wären die Gesundheitsförderung, der sparsame Verbrauch von Energie, der haushälterische Umgang mit dem Boden in der Raumplanung und eine wirtschaftliche Nutzung der Infrastruktur genügend Anliegen von nationalem Interesse, die ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs rechtfertigen würden.
Als Beispiel dafür gehe ich vor allem auf die Verkehrssicherheit ein. Der umweltschonende Veloverkehr kann am besten mit sicheren Infrastrukturen gefördert werden. Sichere und direkte Wege veranlassen Automobilisten und Nutzerinnen des öffentlichen Verkehrs am ehesten, das Velo zu benützen, um ihren Arbeitsweg zurückzulegen, ihren Einkauf zu tätigen oder zu ihrer Freizeitbeschäftigung zu gelangen.
Ein grosser Teil der Auto-, Bus- und Tramfahrten ist kürzer als fünf Kilometer. Das Potenzial für die Velonutzung ist also riesig. Hinzu kommt, dass jede Automobilistin auch Fussgängerin ist und dass viele Lastwagenfahrer auch mal Velo fahren. Darauf gründet auch die breite Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung für die Anliegen der Fussgängerinnen und Velofahrer.
Die trotz der Via-sicura-Massnahmen ungebrochen hohen Unfallzahlen bei den schwachen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zeigen den grossen Handlungsbedarf. Sichere Verkehrsinfrastrukturen für den Fuss- und Veloverkehr dienen auch dem Auto- und insbesondere dem Güterverkehr auf der Strasse. Unfälle belasten alle Beteiligten, die Chauffeure von Lastwagen wie die Unfallopfer und ihre Angehörigen, unabhängig davon, wer der Unfallverursacher ist. Hier wären mehr finanzielle Mittel für entflochtene Verkehrsinfrastrukturen sehr, sehr wünschenswert. Viel Leid könnte damit erspart werden.
Fuss- und Veloverkehr sind auch die Formen der Mobilität, die keine externen Kosten verursachen, im Gegenteil: [PAGE 126] Eine Studie des Bundesamtes für Raumentwicklung hat 2014 den externen Nutzen des Fuss- und Veloverkehrs errechnet. Allein der Gesundheitsnutzen wird auf gegen 1,5 Milliarden Franken beziffert. Investitionen würden so mit volkswirtschaftlichen Gewinnen schnell amortisiert.
Die Volksinitiative verlangt dieses zusätzliche Engagement, insbesondere in raumplanerischen Fragen. Der Bund würde Einfluss nehmen auf die Aktivitäten der Kantone für den Bau und den Erhalt attraktiverer Velonetze, allerdings, das sei zugegeben, mit grösseren Kostenfolgen für Bund und Kantone. Aber selbst die Unterzeichnenden des Minderheitsantrages auf Unterstützung der Volksinitiative würden bei einer Annahme in der Stichfrage dem Gegenvorschlag den Vorzug geben. Die breite Akzeptanz im Parlament für den Gegenvorschlag ist es wert, auf diesen zu setzen, denn es kann damit gerechnet werden, dass auch in der Bevölkerung die Unterstützung gross sein wird.
Den Minderheitsantrag Hurter Thomas lehnen wir ab. Ist ein Radweg oder ein Fussweg im kommunalen oder kantonalen Richtplan eingetragen, ist er demokratisch legitimiert und somit automatisch im öffentlichen Interesse. Dieses Interesse nochmals separat nachweisen zu müssen ist überflüssig und würde zusätzlichen Aufwand generieren.
Die Annahme des Gegenvorschlages mit der Aufnahme des Veloverkehrs in den Fuss- und Wanderwegartikel ist vor allem ein Zeichen der Wertschätzung für diese bedeutende Form des Personenverkehrs.
Ich schliesse mit Joe Dassin: "A vélo dans Paris on dépasse les taxis." Das wollen wir auch in der Schweiz mit der Unterstützung des Gegenvorschlages und des Minderheitsantrages Rytz Regula.