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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-05

Wortprotokoll

Ich glaube, eines zeigen solche Debatten immer: Es ist falsch, Gesundheitsrisiken generell über den technischen Fortschritt zu stellen, wie es auch falsch ist, den technischen Fortschritt über alle Gesundheitsrisiken zu stellen.

Es war schon immer die Politik der Schweiz - beim Gewässerschutz, beim Lärmschutz, bei Nanotechnologie, Biotechnologie, Gentechnologie, bei Alkohol und Tabak -, dass wir nie das eine gegen das andere ausgespielt haben, sondern wir haben mit Grenzwerten gearbeitet, mit Prävention, mit Monitoring und mit Begleitung. Wir haben uns nie gegenüber der technischen Entwicklung verschlossen, sondern sie immer begleitet. Auch hier ist der Bundesrat seit Langem folgender Meinung: Wir haben im Telekombereich neue Technologien, die gut sind für das Land und die die Bevölkerung will. Wir nehmen gleichzeitig die Risiken nicht leichtfertig in Kauf, sondern managen diese.

Der Text dieser Motion ist besser als der letzte. Und es geht tatsächlich nicht darum, die Grenzwerte zu lockern, Frau Häberli-Koller und Frau Fetz. Es ist nämlich tatsächlich der Grenzwert, der dann von der WHO festgelegt wird. Immissionsgrenzwerte bezeichnen den Schutz, wie er gemäss wissenschaftlicher Erkenntnis nötig ist: Ab hier könnte es [PAGE 93] gesundheitsschädigend werden. Auch bei allen anderen Grenzwerten, die wir kennen, orientieren wir uns genau daran: an den international gerechtfertigten Grenzwerten. Beim Diesel - weil dieses Beispiel jetzt in aller Munde ist - sind wir sogar tiefer, haben also einen höheren Schutz, als das etwa in Deutschland der Fall ist.

Darum geht es aber nicht, sondern es geht hier tatsächlich um die Anlagegrenzwerte, die den Puffer darstellen. Es sind Anlagegrenzwerte, bei denen es darum geht, mit einer Sicherheitsmarge gegenüber nichtabsehbaren Risiken einer Immission einen zusätzlichen Schutz zu schaffen. Die Sicherheitsmarge würde, wenn Sie diese Motion annähmen, kleiner. Der Grenzwert bleibt. Es gäbe immer noch eine Marge, aber sie wäre kleiner. Das ist das Prinzip dieser Motion, und darum geht es.

Bei den Anlagegrenzwerten gibt es eben wirklich Spielraum. Hier sind wir viel strenger als das europäische und das übrige internationale Umfeld. Bei den Anlagegrenzwerten geht es zum Beispiel um die Nachweismethodik, um eine rechnerische Prognose. Es geht um die messtechnische Erfassung: Wie wird das überhaupt gemessen? Das sind Kriterien. Es geht um die Frage, welcher Betriebszustand der Anlage massgebend ist. Je mehr man in den Zustand einer Anlage investiert, umso besser ist natürlich der Grenzwert. Wenn man investiert, ist er besser, als wenn man sie verlottern lässt. Es geht überhaupt um die Frage, welche Antennen bei der Beurteilung dieses Anlagebegriffs überhaupt relevant wären. Da haben wir Spielraum, da haben wir viel Spielraum. Das sind technische Fragen, da brauchen wir Experten.

Aber es geht nicht um den Grenzwert, wie er von der WHO festgelegt wird und über dem wirklich nachweislich gesundheitliche Konsequenzen zu verantworten wären. Das kann der Bundesrat nicht, und das will, denke ich, auch das Parlament nicht. Aber bei den Anlagegrenzwerten, beim Puffer, bei dieser Sicherheitsmarge haben wir eben Spielraum.

Sie werden nachher die Motion Candinas beraten. Sie zeigt eben auch sehr deutlich die Widersprüchlichkeit auf, das hat Herr Ständerat Janiak absolut richtig gesagt. Sie möchten sogar in der Grundversorgung bis in die letzte Hütte hinauf schnelles Internet; Sie möchten nicht nur den Anschluss ans Hochbreitbandnetz, sondern es muss auch noch schnell sein. Ich habe gelesen, Sie im Ständerat möchten Ihre Verwaltung von Papier auf Elektronik umstellen. Ja, aber meinen Sie, das brauche kein schnelles Internet? Sie werden Ihre Datenmengen duplizieren. Erinnern Sie sich? Es war vor ein paar Jahren, da wurde die Website der Parlamentsdienste umgestellt. Die erste Kritik war: Viel zu langsam, das Ganze braucht mehr Saft!

Das ist genau die Problematik. Man braucht genügende Kapazitäten beim Hochbreitbandnetz, und Sie wollen es schnell - Sie alle. Dann nimmt man eben in Kauf, dass all diese Technologien nicht gänzlich risikolos sind. Wenn eines nachgewiesen ist, dann tatsächlich dies: Schädlicher als die Antenne ist das Gerät - es ist neunmal so schädlich! Bei den Problemen, die wir bei Tieren oder Menschen feststellen konnten, war es in der Regel eine Kombination von Hochspannungsleitung, SBB-Strom und dann noch einer Mobilfunkantenne irgendwo in der Nähe.

Auch hier: Wenn eines klar ist, das sagen alle Experten, dann dies: Die Hochspannungsleitung, die Stromleitung ist viel gefährlicher als der Mast. Hier reden wir nur von den Antennenmasten, die weiter weg sind von den Menschen als ihr Handy, das sie jeden Tag reichlich nutzen und für das der technische Fortschritt stattfindet.

Jetzt komme ich noch zur Frage von Herrn Ständerat Comte: Ja, wir könnten selber entscheiden. Aber, sorry, das Parlament hat vor einem Jahr gesagt: kein Handlungsbedarf. Ich nehme es dann schon noch ernst, wenn Sie sagen: Wir wollen das nicht. Dann sage ich nicht: Ist doch egal, wir machen, was wir wollen. Wir nehmen das Parlament ernst.

Ein Zweites: Man will ja im Parlament heute Konsultationen. Sie wollen ja zu allem nicht nur konsultiert werden, sondern Sie mischen sich sogar ein. Wenn Sie sich in diese Zuständigkeiten schon einmischen, dann übernehmen Sie bitte auch die Verantwortung! Wenn Sie das Anliegen abweisen, werden wir das wieder in die Schublade legen. Das ist schlecht für den Wirtschaftsstandort, das sage ich Ihnen. Es ist leider so: Hier braucht es relativ schnell die Voraussetzungen dafür, dass investiert wird, und die Telekombranche investiert hier jedes Jahr 2 bis 2,5 Milliarden Franken. Das ist nicht wenig.

Wir haben in diesem Jahr noch die Auktion der Frequenzen in diesem Bereich, die Comcom macht das. Was meinen Sie: Werden die Preise höher oder tiefer sein, wenn die Branche von Ihnen hört: "5G wollen wir noch gar nicht, wir sind da ein bisschen skeptisch wegen irgendwelcher Risiken"? Da haben Sie eben schon auch eine politische Verantwortung.

Deshalb sind wir der Meinung: Ja, Monitoring muss unbedingt sein. Bei dieser Verordnung müssen wir sorgfältig vorgehen. Für die Kriterien, die ich Ihnen genannt habe, für die Nachweismethoden, für die Anlagegrenzwerte, brauchen wir viel Know-how. Das braucht Zeit. Das kommt nicht sofort in den nächsten Monaten. Aber wenn wir dann parat sind, 2019 oder 2020 spätestens, dann machen wir auch dort etwas Gutes für die Wirtschaft, für die Menschen, und das auch nach der bewährten Methode, dass wir Fortschritt nicht verunmöglichen, sondern mit einem guten Risikomanagement begleiten. Deshalb gilt, wie vor einem Jahr: Der Bundesrat ist für Fortschritt, der Bundesrat möchte den Wirtschaftsstandort Schweiz hochhalten, der Bundesrat managt Risiken, auch im Telekombereich.