Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-03-05
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens einer grossen Minderheit - Sie haben es gehört, das Abstimmungsresultat war 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten - die Motion von alt Ständerat Hans Hess nicht abzuschreiben.
Die Motion ist vom Ständerat und vom Nationalrat angenommen worden. Im Ständerat wurde sie mit 35 zu 4 Stimmen angenommen, im Nationalrat mit 93 zu 82 Stimmen. Wir haben es gehört: Sie verlangt, dass Hersteller von Produkten ihren Vertriebspartnern in der Schweiz in den Vertriebsverträgen ausdrücklich erlauben, für ihre Produkte auch dann Installations-, Wartungs- oder Garantiearbeiten usw. zu leisten, wenn diese direkt im Europäischen Wirtschaftsraum eingekauft worden sind.
Mit der Umsetzung der Motion können Massnahmen gegen die Hochpreisinsel Schweiz beziehungsweise gegen den bekannten Preiszuschlag Schweiz bei Importprodukten ergriffen werden, die sowohl Konsumentinnen und Konsumenten als auch Unternehmen zugutekämen, weil auf diese Weise Marktabschottungen entgegengewirkt werden könnte. Es geht um die Verhinderung privater Importbeschränkungen. Das heisst, auf Betriebspartner in der Schweiz wird Druck ausgeübt, direkt importierte Produkte nicht zu installieren oder zu warten.
Ich habe ein Beispiel von einer Person, die einen Heizkessel gekauft hat. Das Gewerbe würde ihn installieren. Der Importeur verweigert dies. Der Kessel entspricht aber allen Vorschriften und ist zugelassen. Es gibt also in dieser Hinsicht keine Handelshemmnisse, und die Motion Hess Hans spricht auch klar von zugelassenen Produkten.
Ziel der Motion ist, dass die Vertriebspartner in der Schweiz - das sind Gewerbebetriebe, Installateure, Monteure - sicher sein können, dass sie keinerlei Nachteile erleiden, wenn sie Produkte, die im Ausland gekauft wurden, hier installieren, montieren oder warten. Es geht allein darum, dass das Gewerbe in der Schweiz selber und frei entscheiden kann, ob es Produkte, die von Letztverbrauchern im Ausland eingekauft worden sind, in der Schweiz installiert oder wartet. Diese Massnahme verstösst somit nicht gegen die Vertragsfreiheit, da es ja den Schweizer Betriebspartnern freisteht, aus triftigen Gründen auf diese Arbeiten zu verzichten.
Das Parlament hat dem Bundesrat einen klaren Auftrag gegeben zu handeln. Und nun wird uns mit doch ziemlich schwachen Argumenten die Abschreibung der Motion vorgeschlagen. Auch wenn der Bundesrat und das Seco die Motion nicht für gut befinden - das haben wir mehrmals zu spüren bekommen -, geht es nicht an, dass der Auftrag nicht ausgeführt und uns eigentlich indirekt zu verstehen gegeben wird, wir hätten falsch entschieden, und zwar vor allem mit der Begründung, dass eine Umfrage der Weko keinen Handlungsbedarf aufzeige.
Mit Verlaub, von 6000 Umfragebögen sind 252 retourniert worden, was einem doch sehr dürftigen Rücklauf von 4,2 Prozent entspricht. Da kann man wohl kaum von einer repräsentativen Umfrage sprechen. Wenn man sich dann noch die Fragen auf den Bögen anschaut, dann muss man schon von suggestiven Fragen sprechen. Die erste Frage an die Unternehmen lautet: "Haben Sie in den letzten zehn Jahren Ihre Installations-, Wartungs-, Reparatur- oder Garantiearbeiten bei Produkten, welche Schweizer Kunden und Kundinnen direkt im Ausland eingekauft haben, verweigert?" Man fragt also die Leute, ob sie sich unkorrekt verhalten haben, und wundert sich dann, dass nicht alle schreiben: "Natürlich haben wir das." Es ist ja klar, dass man auf eine solche Frage wahrscheinlich kaum die Antwort gibt: "Ich habe mich nicht korrekt verhalten." Es ist schon sehr suggestiv, wenn man so fragt. Und dann heisst es im Bericht auch noch, dass strategisch motivierte Antworten nicht ausgeschlossen werden könnten. Diese Umfrage dient nun als Rechtfertigung, dass nicht gehandelt wird, dass man die Motion Hess Hans abschreiben will.
Diese missbräuchliche Abschottung gibt es. Ob sie grossflächig ist oder nicht, ist nicht entscheidend. Sie behindert den Wettbewerb und erlaubt es einigen nach wie vor, hohe Preise abzuschöpfen.
Ich komme nun noch zur Umsetzung, die im Bericht als sehr kompliziert dargestellt wird - dabei kann die Motion einfach umgesetzt werden. Dazu braucht es nicht aufwendige Prüfungen von Vertragsbedingungen bei den Unternehmen. Die Weko hat das in einem früheren Fall selber schon bewiesen. Sie kann es zum Beispiel bekanntmachen, wenn Hersteller und Importeure auf ihren Homepages offiziell erklären, dass auch Direktimporte, sofern sie in der Schweiz zugelassen sind, gewartet und repariert würden. Dann wäre das bereits schon der nötige Beweis, und da kann man auf aufwendige bürokratische Prüfungen verzichten.
Die Idee einer solchen Erklärung, die sehr wirksam ist, ist nicht neu. Sie wurde von der Weko selbst im Fall Volkswagen-Vertriebssystem im Jahr 2000 bereits angewendet. Die Weko gibt also ausdrücklich bekannt, dass Vertriebsverträge der Hersteller untersucht würden, ausser man mache eine solche Erklärung und dann sei dies nicht nötig.
Ich bitte Sie, die Abschreibung der Motion von alt Ständerat Hess abzulehnen und am von Ihnen gegebenen Auftrag festzuhalten. Die Motion kann unbürokratisch umgesetzt werden, und sie bietet eine Handlungsmöglichkeit gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Nutzen Sie diese, und versprechen Sie nicht immer nur, ohne zu handeln.