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Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-03-05

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-05

Wortprotokoll

Im Oktober 2017 hat Frau Bundesrätin Leuthard gestützt auf verschiedene Studien die Eckwerte der künftigen Stromversorgung, also das Strommarktdesign ab 2023, präsentiert. Die Eckwerte sehen wie folgt aus: Erstens soll in der Schweiz der zweite Schritt der Strommarktliberalisierung erfolgen. Zweitens soll das Strommarktabkommen mit der EU abgeschlossen werden. Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, kann genügend Strom importiert werden, um die Versorgungslücke im Winter, die es schon heute gibt, zu decken und auch den durch die schrittweise Ausserbetriebnahme der AKW wegfallenden Strom später zu kompensieren.

Weiter geht man im Departement davon aus, dass im Ausland jederzeit genügend Strom produziert wird, sodass dieser Import möglich ist, und dass dort auch jederzeit die Bereitschaft besteht, genügend Strom abzugeben. Im Inland soll einzig eine kleine strategische Reserve bereitgehalten werden, um das Problem Ende Winter zu entschärfen und ein Blackout in dieser Zeit zu verhindern. Schliesslich geht man beim BFE davon aus, dass sich die Strompreise so weit erholen, dass längerfristig Ersatzinvestitionen in den Wasserkraftwerkpark in der Schweiz getätigt werden und der in der Energiestrategie 2050 propagierte Zubau von 2,8 Terawattstunden erfolgen kann. Unter diesen Annahmen seien in der Schweiz in absehbarer Zeit keine Versorgungsengpässe zu erwarten.

Bekanntlich produzieren die AKW in der Schweiz rund 40 Prozent des notwendigen Stromes. Diese ganze Produktion wird in den nächsten 20 bis 30 Jahren schrittweise wegfallen. Der Rest, also 60 Prozent, wird plus ou moins durch die Wasserkraftwerke produziert.

Die UREK Ihres Rates unterbreitet Ihnen mit dieser Motion den Antrag, dass im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes auch Vorschläge präsentiert werden, wie dafür gesorgt werden könnte, dass die langfristige Sicherung dieser verbleibenden Produktionskapazität von 60 Prozent gewährleistet ist für den Fall, dass nicht alle Fügungen eintreffen, wie sie das optimistische BFE erhofft.

Wir wissen, dass heute angesichts der tiefen Preise kaum mehr in den Wasserkraftwerkpark investiert wird. Dies wird durch eine kürzlich aktualisierte Studie der ETH, "Kostenstruktur der Schweizer Wasserkraft", bestätigt. In den kommenden Jahrzehnten muss ein Grossteil der bestehenden Wasserkraftwerke erneuert werden. Das hat auch der Bundesrat anerkannt. In der Stellungnahme zur Interpellation Lehmann 14.3501 schätzte der Bundesrat im Jahr 2014 den Investitionsbedarf in die Wasserkraft bis 2050 auf rund 30 Milliarden Franken. Im gleichen Jahr schrieb der Bundesrat in der Stellungnahme zur Interpellation Eichenberger 14.3829, dass die Herausforderungen im Bereich Investitionen unter den aktuellen Marktbedingungen gross seien: "Sollten die Preise dauerhaft auf dem aktuellen Niveau bleiben, würden ohne staatliche Unterstützung vermutlich keine weiteren Wasserkraftwerke gebaut oder ausgebaut werden."

Nun ist es so, dass es in jüngster Zeit einen Hoffnungsschimmer am Horizont gibt, was den Preis betrifft. Die Erholung erfolgt aber, dessen muss man sich bewusst sein, auf sehr tiefem Niveau und ist primär von den Gas- und Kohlepreisen abhängig. An den Terminmärkten wiederum werden eher fallende Rohstoffpreise erwartet. Was passiert, wenn sich die Strompreise in Europa längerfristig nicht erholen? Schauen wir dann zu, wie neben den AKW auch die Wasserkraftwerke schrittweise ausser Betrieb gehen?

Die Kommission fordert nicht mehr und nicht weniger, als dass das BFE Vorschläge unterbreitet, wie genau dies verhindert werden könnte; dies selbstverständlich in der Meinung, dass solche Mechanismen nur eingesetzt würden, wenn die Lage es erfordern sollte, aber auch in der Auffassung, dass bei der Gestaltung des künftigen Marktdesigns, das heisst letztlich auch bei der Gestaltung der künftigen Versorgungssicherheit, nicht nur auf das Prinzip Hoffnung gesetzt werden kann, sondern auch in Optionen gedacht werden muss.

Diese Optionen wollen wir auf dem Tisch haben, wenn wir das Gesetz nächstes oder übernächstes Jahr beraten. Dieses Bedürfnis melden wir heute an, damit man im BFE Zeit hat, sich mit diesem Thema zu befassen. Aus dieser Optik ist es für die Kommission schwer verständlich, dass der Bundesrat die Ablehnung des Vorstosses beantragt. Die Begründung im zweiten Abschnitt der Stellungnahme ist nicht nachvollziehbar. Wir sprechen hier über Lösungen ab 2023. Dann wird es keine Marktprämie mehr geben.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, ihre Motion anzunehmen.