Landolt Martin · Nationalrat · 2018-03-06
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2018-03-06
Wortprotokoll
Als Ausgangspunkt für die heutige Diskussion ist die parlamentarische Initiative Heer 16.466, "Die Finma muss wieder der Politik unterstellt werden", zu betrachten, welche die Finma in die Bundesverwaltung integrieren will; dies als Reaktion auf Vorwürfe, die Finma reguliere zu stark und erlasse via Rundschreiben faktisch Gesetze.
Ich kann vorwegnehmen, dass die Kommission dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gibt. Die Mehrheit der Kommission teilt aber die Stossrichtung zumindest teilweise, so auch das Unbehagen, welches die parlamentarische Initiative thematisiert.
Die Mehrheit empfiehlt Ihnen deshalb die Annahme der Kommissionsmotion 17.3976, "Gewaltentrennung in der Finanzmarktregulierung". Die Motion will eine gesetzliche Trennung von Regulierung und Aufsichtstätigkeit. Erstere soll von Parlament und Bundesrat wahrgenommen werden, während die Finma sich auf die Aufsichtstätigkeit konzentrieren soll.
Eine Kommissionsminderheit teilt weder diese Absicht noch das damit verbundene Unbehagen. Sie befürchtet, dass das Rad der Geschichte zurückgedreht und die Finma massgeblich geschwächt würde. Die Motion sei ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Finma. Es wurde betont, dass die Finma eine Garantin dafür sei, dass sich der Schweizer Finanzplatz konform verhalte.
Dies wird auch von der Kommissionsmehrheit durchaus so beurteilt. Namentlich die Unabhängigkeit der Finma und ihre Bedeutung für die Aufsicht der Banken werden nicht infrage gestellt. Die Kommissionsmehrheit möchte genau diese Aufsichtstätigkeit stärken, indem sie klarer von der Regulierungstätigkeit getrennt wird.
Es mag sein, dass die Finma im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit auch Verfügungen erlassen muss und somit auch erlassen können muss. Aber es ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht erwünscht, dass die Finma faktisch eine gesetzgeberische Tätigkeit wahrnimmt und damit die Regulierung strategisch gestaltet. Das ist eine Frage der Governance und hat nichts damit zu tun, ob man mit den Regulierungen zufrieden oder unzufrieden ist bzw. ob man gerne mehr oder weniger davon möchte.
Thematisiert und kritisiert wurde auch die Tatsache, dass, gemäss einem Bericht des EFD, das Departement von der Finma bei der Erarbeitung von Positionen im Sinne der Schweizer Interessenwahrung nicht systematisch und nur vereinzelt einbezogen wird. Auch hier erhofft sich die Kommissionsmehrheit eine Verbesserung über eine klarere Aufgabentrennung.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen somit, diese Motion anzunehmen und anschliessend der parlamentarischen Initiative Heer keine Folge zu geben. Wir erteilen damit vorerst dem Bundesrat den Auftrag, gesetzliche Anpassungen vorzulegen. Wir werden genügend Zeit haben, um die Inhalte und die Details dieser Anpassungen mit der nötigen Sorgfalt beurteilen zu können.