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Engler Stefan · Ständerat · 2018-03-06

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-03-06

Wortprotokoll

Der Kanton Aargau fordert den Bund mit einer Standesinitiative auf, durch eine Änderung der Asylpolitik dafür zu sorgen, dass die Schweiz den an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen möglichst nahe an den Herkunftsländern hilft und dafür Anreize konsequent abbaut, die Schleppern ein blühendes Geschäft mit lebensgefährlichen Reisen ermöglichen. Zur Begründung führt das Aargauer Parlament in der Standesinitiative aus, dass Hunderttausende von Menschen auf der Suche nach einem besseren Leben in Richtung Europa unterwegs seien. Darunter befänden sich auch an Leib und Leben bedrohte Menschen, welche unseren Schutz bräuchten.

Es wird in der Begründung dieser Standesinitiative weiter gesagt, dass angesichts dieser Tatsache der Völkerwanderung die Schweiz in erster Linie gefordert sei, Hilfe vor Ort zu leisten, das heisst möglichst nahe an den Herkunftsländern im angestammten Kulturkreis, damit die echten Flüchtlinge auch Hilfe bekommen und eine Zuflucht finden würden. So würde das Geschäft der Schlepper lahmgelegt und den wirklich Bedürftigen schnell und ohne die Strapazen einer langen Reise geholfen. Es wird in der Begründung der Standesinitiative auch etwas zur Finanzierung gesagt, nämlich dass die Hilfe vor Ort sich mit Geldern finanzieren liesse, die wir für die Betreuung der Asylsuchenden bei uns einsparten, und mit Entwicklungshilfegeldern, die wir Staaten nicht mehr bezahlen würden, die sich nicht kooperativ verhielten. So weit die Initiative aus dem Kanton Aargau.

Ihre Staatspolitische Kommission hat, wie das üblich ist, eine Delegation aus dem Kanton Aargau angehört und damit auch die Gelegenheit genutzt, sich ausgiebig mit der Initiative und ihren Zielen, aber auch mit den asylpolitischen Zielen und Massnahmen zu befassen. Die Kommission ist in der Mehrheit zum Schluss gekommen, dass der Text dieser Initiative sich an der Grenze dessen bewegt, was mit einer Standesinitiative verlangt werden kann, und einen stark appellatorischen Charakter hat. Man möchte ein Signal an die [PAGE 124] Bundespolitik aussenden, wie man sich die Weiterentwicklung der Asylpolitik vorstellt.

Es schadet nichts, einmal im Parlamentsgesetz nachzuschauen, was eigentlich Gegenstand einer Standesinitiative sein kann. In Artikel 115 Absatz 1 heisst es: "Jeder Kanton kann mit einer Standesinitiative vorschlagen, dass eine Kommission einen Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung ausarbeitet." In Absatz 2 heisst es: "Die Standesinitiative muss begründet werden. Die Begründung muss insbesondere die Zielsetzungen des Erlasses enthalten." Im Falle der vorliegenden Initiative fehlt es an der Konkretisierung, wie man die von der Initiative beabsichtigte neue Asylpolitik in die Gesetzgebung überführen könnte.

Würde die Standesinitiative angenommen, nähme das Verfahren gleich wie bei den parlamentarischen Initiativen seinen Lauf. Die zuständige Kommission des Rates, dem die Initiative zugeteilt wird, müsste innert zwei Jahren eine Vorlage ausarbeiten. Wir haben Mühe bekundet zu sehen, wie wir einen solchen Auftrag an die Hand nehmen könnten beziehungsweise in welche Richtung wir die schon bestehende Gesetzgebung revidieren sollten.

In diesem Zusammenhang haben wir uns auch von den Vertretern der Verwaltung darüber informieren lassen, was genau heute schon an Hilfe vor Ort geleistet werde. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind ohne Zweifel schon vorhanden, dafür braucht es keine Revision des Asylgesetzes. Es wurde uns nachvollziehbar dargelegt, dass die Schweiz Teil der europäischen Migrationsarchitektur sei. Was mit der Initiative angesprochen werde, nämlich die Hilfe vor Ort, werde auf europäischer Ebene schon seit vielen Jahren sehr intensiv diskutiert.

Dabei geht es um zwei Fragen: Die erste Frage lautet, wie der Schutz der Aussengrenzen gesichert werden kann. Die zweite Frage ist, wie der Schutz der Flüchtlinge sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang leistet auch die Schweiz einen wesentlichen Beitrag, das neben dem Beitrag der Europäischen Union: Es gibt dafür den EU Emergency Trust Fund for Africa, der 2015 mit dem Valletta-Beschluss eingerichtet wurde und allein in Afrika 2 Milliarden Euro investiert. Mit diesem Geld werden Projekte finanziert, die vor allem auf das Migrationsmanagement, auf den Schutz der Flüchtlinge in den Regionen und auf Massnahmen zur Stärkung des Schutzes der Aussengrenzen abzielen. An diesen Initiativen beteiligt sich auch die Schweiz finanziell.

Es geht aber auch darum, den Staaten in der Region, die entweder Herkunfts-, Transit- oder Aufnahmestaaten sind, zu helfen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Diese Staaten wollen wir befähigen, ihre Verantwortung wahrzunehmen, konventionskonforme Asylverfahren durchzuführen, ein Rückkehrmanagement aufzubauen und ihre Migrantinnen und Migranten unterstützend zu behandeln. Das ist das Ziel der europäischen wie auch unserer Asylpolitik ausserhalb unseres Landes.

Was die in der Initiative angesprochenen Migrationszentren betrifft, zeigt sich, dass auch dieses Thema aufseiten der Schweiz wie auch aufseiten der EU bekannt ist und dass es Diskussionen darüber gibt. Bei diesen Diskussionen habe sich aber gezeigt, dass gerade die Staaten Nordafrikas unter den heutigen Bedingungen nicht gewillt seien, solche Zentren für Migrantinnen und Migranten aufzubauen. Es gibt in diesem Zusammenhang sehr wohl viele Fragen, die völlig ungelöst sind. So ist unklar, was mit Personen passiert, die keinen Schutz erhalten. Wie kriegt man die Leute überhaupt dazu, sich in diese Zentren zu begeben? Es werden auch Sicherheitsrisiken geltend gemacht. Vor allem die Länder der Region wollen nicht als Magnete für die Migration aus Subsahara-Afrika wirken.

Sie sehen also: Es wird im Sinne dieser Standesinitiative und im Verbund mit europäischen Partnern schon sehr viel geleistet. So ist für die Schweiz Hilfe vor Ort auch in der Entwicklungszusammenarbeit ein Thema. Das zeigt sich am Beispiel des Engagements der Schweiz im Syrien-Konflikt, für das die Schweiz rund 350 Millionen Franken investiert. Das sind Mittel, die in die Flüchtlingshilfe der dortigen Nachbarländer fliessen; das Gleiche gilt auch für das Horn von Afrika. Entsprechend verfolgt der Bund die Strategie - genau gleich, wie es uns der Kanton Aargau mit der Standesinitiative hier beliebt macht -, die Fluchtursachen zu bekämpfen, die humanitäre Situation zu verbessern und die Integration der Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das ist die Hilfe vor Ort, wie sie die Strategie des Bundes im Bereich des Migrationsmanagements verfolgt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Standesinitiative Aargau durchaus ein Thema anspricht, das man ansprechen darf, das auch ernst genommen werden muss, in welchem aber die Schweiz allein und auf sich gestellt nicht wirklich etwas bewirken kann: Die Schweiz ist vielmehr darauf angewiesen, Massnahmen gemeinsam mit den EU-Ländern zu vollziehen und durchzusetzen. Entsprechend kommt die Kommissionsmehrheit zum Schluss, dass es keinen Sinn macht, das geltende Asylrecht wieder in diese Richtung anzupassen, zumal die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ja ausreichen, um dieses Engagement auch vor Ort noch weiter auszubauen. Es ist einfach die Frage, wie viel finanzielle Mittel man dafür aufzuwenden bereit ist.

Es wird mit der Initiative auch verlangt, dass Anreize abzubauen seien, die dazu führen, dass die Schweiz für Asylsuchende zu attraktiv sei. In dieser Beziehung kann die Kommissionsmehrheit nur darauf hinweisen, dass das Stimmvolk vor nicht langer Zeit, im Jahr 2016, genau diese Zielrichtung verfolgt hat: mit der Totalrevision des Asylrechts, mit schnelleren Verfahren und mit Asylzentren, mit denen teilweise die Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone vermieden wird.

Summa summarum hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.