Hösli Werner · Ständerat · 2018-03-06
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-06
Wortprotokoll
Die Standesinitiative fordert eigentlich nur ein, was aufgrund der Entwicklungen erkenntlich wird: Die Bundesbestimmungen im Raumplanungsbereich sind im Sinne des Föderalismus zu lockern. Da geht es vor allem um Verordnungsbestimmungen und um sogenannte technische Richtlinien. Wir wissen es ja eigentlich alle selber: Der Teufel steckt im Detail. Was gesetzgeberisch noch relativ offen daherkommt, wird sodann in Folgebestimmungen stark eingeschränkt.
So ist es auch hier. Am Schluss können die Kantone dann gerade noch zwischen drei Bundesszenarien auswählen, welche sich aus Bevölkerungsentwicklungsprognosen des Bundesamtes für Statistik ableiten, also sehr theoretisch sind. Zu was das führt, haben Sie nun von Kollege Rieder gehört. Auch in unserem Kanton ist in zwei von drei Gemeinden die Raumplanung durch Rückweisung an der Gemeindeversammlung blockiert, und dies alles auch wegen zu enger Vorgaben des Bundes.
Es sind vor allem drei Punkte, die mich dazu bewegen, der Standesinitiative Folge zu geben.
Der erste Punkt betrifft die Veränderung der Spielregeln. Raumplanung ist auf Langfristperspektiven ausgelegt. Jede Veränderung der Spielregeln hat für die Betroffenen somit nachhaltige und langfristig einschneidende Auswirkungen. Wenn es um Werte von Eigentum geht, sind Rechtssicherheit sowie Treu und Glauben extrem wichtig. Da gibt es ganz unterschiedliche Interessenlagen.
Die Vertretung des Kantons Wallis hat es wie folgt formuliert: "Sowohl bei den Ein- als auch bei den Auszonungen ist die Interessenabwägung wahrscheinlich die schwierigste Aufgabe, aber auch die entscheidende. Gerade bei der Auszonung von Bauland ist diese Interessenabwägung von ausserordentlicher Bedeutung. Wir müssen dabei die öffentlichen Interessen auch anderen Interessen gegenüberstellen, nicht zuletzt denjenigen von privaten Grundeigentümern, von Investoren usw. Diese Interessenabwägung kann nur dann gemacht werden, wenn dem Grundsatz der Bundesverfassung, dass die Regelungen einen stark föderalen Charakter haben, nachgelebt wird. Wenn im Gesetz, in der Verordnung und schlussendlich in den technischen Richtlinien faktisch alle entscheidenden Punkte schon geregelt sind, ist diese Interessenabwägung nicht mehr so möglich, dass diesem Grundsatz nachgelebt werden kann." Ich meine, dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Mein zweiter Punkt betrifft Nähe und Distanz: Die Raumplanung ist nicht von ungefähr hauptsächlich im Kompetenzbereich der Kantone. Denn gerade in diesem Themenbereich kann Distanz eben nicht zum Ziel führen. Da braucht es den Flirt mit der Bevölkerung, auch wenn dieser Flirt im Gegensatz zu anderen neu im Bundeshaus geregelten Themenbereichen nicht immer nur Freude auslösen wird, ja nicht immer nur Freude auslösen soll. Unsere Kantone und Gemeinden sind stark unterschiedlich. Somit spielen dermassen viele Abwägungen eine Rolle, dass sich bundesrechtliche Einengungen, auch wenn sie gut gemeint sind, fast zwangsläufig schlecht auswirken müssen. Es ist manchmal gar nicht anders möglich. Die Bestimmungen und Vorgaben des Bundes gehen heute weit über Grundsatzbestimmungen hinaus, und diese technokratische Optik über das ganze Land hinweg wird föderalistischen Gesichtspunkten einfach in keinster Art und Weise gerecht. Der sogenannte Nahkampf mit der Bevölkerung ist nicht immer angenehm, und deshalb verbergen respektive verstecken sich halt die Kantone manchmal gerne hinter dem Bund. Ich schätze es sehr, wenn sich Kantone ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben bewusst sind und sogar entsprechend einfordern. Aber ehrlich gesagt: Von den Wallisern habe ich auch nichts anderes erwartet. [PAGE 122]
Und nun zum dritten Punkt, der Widersprüchlichkeit: Kollege Rieder hat Ihnen die Auswirkungen für Bergregionen anhand von praktischen Beispielen aufgezeigt. In diesem Zusammenhang zitiere ich aus dem bundesrätlichen Bericht "Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete" vom Februar 2015. Da steht wörtlich: "In Teilen des peripheren ländlichen Raums hingegen, insbesondere im Alpenhauptkamm, ist eine Abwanderung ... gerade von Hochqualifizierten ... beobachtbar. Diese Entwicklung führt dazu, dass sich bestehende Wirtschafts-, Politik- und Sozialstrukturen verändern müssen, da sie in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt sind. Zudem ist die Abwanderung in den peripheren Gebieten ein Problem hinsichtlich der Offenhaltung der Landschaft und beeinträchtigt die unter anderem für den Tourismus wichtige Qualität der Landschaft. Diese Teilräume müssen deshalb ihre Standortqualitäten und sozialen Strukturen und Netzwerke so aufwerten, dass junge und insbesondere hochqualifizierte Personen gehalten oder zurück- beziehungsweise neu gewonnen werden können."
Es ist also offensichtlich: Der Bundesrat reflektiert sein eigenes Tun relativ nachlässig und regiert in dieser Frage völlig inkonsequent. Wie sollen sich diese positiven Entwicklungen in diesen peripheren Gebieten zeigen, und wie soll das vor sich gehen, wenn sie kein Bauland zur Verfügung stellen dürfen? Vielleicht würde es nottun, beim Bund einmal eine Klausurtagung dazu zu machen, was es heisst, Grundsatzbestimmungen des Bundes unter Berücksichtigung des Föderalismus zu leben. Etwas ist ja wohl auch klar: Raumplanung darf nicht nur schützen, sie muss auch nützen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Standesinitiative des Kantons Wallis Folge zu geben.