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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2018-03-06

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2018-03-06

Wortprotokoll

Zum vorliegenden Geschäft haben Sie einen ausführlichen Bericht erhalten. Daraus ersehen Sie, dass die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht. Es liegt uns aber ein Einzelantrag Berberat vor, der Standesinitiative Folge zu geben.

Worum geht es? Zusammengefasst: Die Standesinitiative des Kantons Neuenburg verlangt, dass die Bundesversammlung prüft, ob es zweckmässig sei, ein Spezialgesetz zu zuckerhaltigen Produkten zu erlassen und allfällige Gesetzesanpassungen auch mit Blick auf die betroffenen Berufsgruppen vorzunehmen. Bezweckt wird die Bekämpfung von Krankheiten, welche mit einem erhöhten Zuckerkonsum in Zusammenhang gebracht werden. Als Beispiele nennt der Initiativtext Diabetes und Fettleibigkeit. Hierzu soll nun eine Steuer auf Zucker, welcher bei der Nahrungsmittelherstellung zugesetzt wird, eingeführt werden. Schliesslich sieht die Standesinitiative explizit vor, die Steuereinnahmen zur Prävention von zucker- und süssstoffbedingten Erkrankungen zu verwenden. Ausserdem soll die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung dahingehend geändert werden, dass die Abgabe von Nahrungsmitteln mit hohem Energiegehalt und die damit verbundene einschlägige Werbung beschränkt werden.

An der Sitzung vom 15. Januar dieses Jahres hörte die Kommission die Delegierten des Grossen Rates des Kantons Neuenburg, Laurent Kaufmann und Andreas Jurt, an. Aufgrund der eingehenden Diskussion beantragt Ihnen die Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Warum?

Das Anliegen der Standesinitiative muss im Kontext der im letzten Sommer lancierten Schweizer Ernährungsstrategie 2017-2024 gesehen und beurteilt werden. Im Rahmen der genannten Ernährungsstrategie wählte Bundespräsident Alain Berset für den Bereich der Verhältnisprävention klar [PAGE 128] und deutlich den freiwilligen Ansatz. Dieser gilt auch für die Massnahme für die Verbesserung der Lebensmittelzusammensetzung. So hat denn der Bundesrat anlässlich der Weltausstellung von Mailand 2015 zum Thema Ernährung mit zehn multinationalen Schweizer Konzernen sowie verschiedenen KMU aus der Nahrungsmittelindustrie ein Memorandum of Understanding, die sogenannte Erklärung von Mailand, unterzeichnet. In dieser Vereinbarung hat man sich dazu verpflichtet, in den folgenden vier Jahren den zugesetzten Zucker in zwei Lebensmittelgruppen, nämlich Joghurts und Frühstückszerealien - also mit Getreide und Früchten -, schrittweise zu reduzieren.

Vonseiten der Verwaltung wurde uns auch explizit bestätigt, dass im Rahmen der Erklärung von Mailand im letzten Jahr bereits das zweite Monitoring durchgeführt worden sei und laut diesen Berichten die Zusammenarbeit mit den Unternehmen sehr gut funktioniere. Dies zeigte sich auch an der Tatsache, dass ein diesbezüglich einberufener zweiter runder Tisch im vergangenen Herbst mit ebendiesem Freiwilligenansatz namhafte weitere Erfolge zeitigte: Einerseits konnte nämlich das Ziel verbindlich festgelegt werden, den Zuckerzusatz in den genannten zwei Lebensmittelgruppen weiter zu reduzieren. Andererseits konnten verschiedene neue Mitglieder gewonnen werden, darunter zwei Schweizer Grossverteiler und zwei Unternehmen mit Produktion im Ausland. Alle diese Unternehmen zeigten sich bereit, die Lebensmittel auch nach dem Jahr 2018 zu verbessern, und zwar in puncto Zucker-, aber auch in puncto Salz- und Fettgehalt.

Weiter vertrat die Kommission auch hinsichtlich der juristischen Seite die Meinung, dass aktuell kein dringender Handlungsbedarf bestehe. Zudem müsste sonst noch fundiert die Frage geklärt werden, ob das Standesbegehren der Schaffung einer neuen Steuer überhaupt auf Gesetzesstufe realisierbar wäre oder nicht in die Verfassung gehören würde. Speziell geprüft werden müsste überdies auch das Anliegen zur Beschränkung der Werbung, sei es auf Stufe einer Verordnung des Bundesrates, sei es eben auch auf Stufe Gesetz.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen erinnerte sich die Kommission schliesslich auch an die Interpellation Fehlmann Rielle 16.3765 mit der Überschrift "Der Zucker und die Zuckerindustrie. Eine neue Gefahr für die öffentliche Gesundheit". Dazu antwortete der Bundesrat auf die Frage, ob die Einführung von Deklarationen sowie einer Zuckersteuer nun vorangetrieben werden müsse, wie folgt: "Erst wenn sich abzeichnet, dass dieses Vorgehen" - das gemeinsame Vorgehen mit der Wirtschaft in Sachen Reduktion der Zuckergehalte - "nicht zum gewünschten Ziel führt, sollen weitere Massnahmen geprüft werden." Was vor mehr als einem Jahr Gültigkeit hatte, gilt auch heute noch.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der vorliegenden Standesinitiative keine Folge zu geben.

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