Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-06-12
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion wird der Mehrheit zustimmen und damit die Fassung des Ständerates und des Bundesrates übernehmen. Für die FDP-Fraktion ist die Unvereinbarkeit ein wichtiger Punkt in dieser Gesetzgebung; deshalb muss er auch klar geregelt werden. Auch bei unseren Diskussionen haben wir uns die Frage nach der Gleichbehandlung gestellt, die Frage, ob damit die Wählbarkeit bzw. das passive Wahlrecht, das ein verfassungsmässiges Recht ist, eingeschränkt wird.
Wie der Bundesrat sind wir zum Schluss gekommen, das dem nicht so ist. Denn nach wie vor ist jeder Bürger wählbar, er muss sich dann einfach persönlich entscheiden, welchen Weg er im Fall einer Wahl gehen will, ob er das Amt nicht antritt oder beruflich eine andere Lösung sucht. Ebenso ist die Frage der Gleichbehandlung zu beantworten, denn nach der heutigen gesetzlichen Grundlage - auch mit der Fassung des Ständerates und des Bundesrates - ist die Gleichbehandlung gegeben. Wenn wir effektiv für den Einzelfall Ungleichheiten schaffen wollen, kann das Parlament dies über die Spezialgesetzgebungen tun.
Was wir von der FDP-Fraktion wollen, ist eine klare Regelung in Artikel 15, sodass Entscheide nicht im Einzelfall gesucht und getroffen werden müssen. Mit der Fassung der Mehrheit wird diese Frage der Unvereinbarkeit generell und restriktiv ganz klar geregelt. Wir machen so auch nichts Neues, alles bleibt beim Status quo.
In diesem Sinne und im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen.