Naef Martin · Nationalrat · 2018-03-07
Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Wir sind ja hier bei den Differenzen, und das nicht zum ersten Mal. Wir sollten diese Differenzen in jeglicher Hinsicht endlich überwinden. Der Entschädigungsfonds zusammen mit der Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist bei Körperschäden löst nicht alles. Man kann in diesen Zusammenhängen selbstverständlich auch nicht von eigentlichen Lösungen sprechen. Der Fonds löst nicht alles, auch die Verlängerung der Frist löst nicht alles - nicht bei Asbest und erst recht nicht sämtliche Probleme, es wurde auch schon angesprochen, im Zusammenhang mit der anstehenden grundsätzlichen Revision des Verjährungsrechts. Der Fonds schafft aber auf der Grundlage der Arbeiten des runden Tisches und damit eines Kompromisses aller Beteiligten endlich spätes Recht, soweit dieses Recht geschaffen werden kann. Die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist auf zwanzig Jahre ist ebenfalls ein Kompromiss. Sie wissen, dass der Bundesrat und auch wir uns eine längere Frist gewünscht hätten. Es ist aber auch so, dass hier zumindest nicht nur ein retrospektives, ein Bewältigungsinstrument geschaffen wird, sondern dass die Hoffnung besteht, dass wir in Zukunft den Opfern solcher Schäden auch mehr Rechte einräumen können. Wir nähern uns ein bisschen auch der Rechtssicherheit an mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Wir hätten mehr gewollt, aber ich bitte Sie nun wirklich, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Es ist Zeit.