Naef Martin · Nationalrat · 2018-03-07
Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört: Es ist eine einigermassen technische Materie. Ich kann mich erinnern, dass mein Professor für internationales Privatrecht an der Uni einmal gesagt hat, das IPRG sei darum ein sehr gutes Gesetz, weil es so kompliziert sei, dass das Parlament nicht viel verschlimmbessern könne. Ich fand das damals lustig, heute fände ich das eher ein bisschen beleidigend. Trotzdem ist es natürlich so, dass wir im IPRG wie im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht eine starke, anspruchsvolle und gescheite Systematik haben. Gemeinsam ist den beiden Erlassen oder Materien auch, dass sie entgegen dem, was man bei diesen sehr technischen Dingen meinen könnte, im Einzelfall eine grosse soziale Wichtigkeit und Relevanz haben. [PAGE 251]
Das gilt auch für diese Vorlage. Die Modernisierung will nämlich das Verfahren der Anerkennung ausländischer Konkursdekrete vereinfachen und die Stellung der Gläubiger schweizerischer Niederlassungen verbessern. Wichtig scheint mir in dieser Materie vor allem auch, dass auch die Praktiker - also die Angestellten, die für den Vollzug des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts verantwortlich sind - mit dieser Vorlage einverstanden sind.
Im Versuch, die Vorlage aus sozialdemokratischer Sicht etwas verständlich zusammenzufassen, scheint es mir wichtig zu sagen, dass es um schnellere Verfahren, um den Verzicht auf unnötige Verfahren - also auf Doppelspurigkeiten, was wiederum zu einer Beschleunigung führt - und um einen Verzicht auf unnötige Voraussetzungen geht.
Sie haben es vom Kommissionssprecher gehört: Beim Gegenrecht müssen wir etwas aufpassen, dass wir uns nicht in der Logik von sonstigen Rechtshilfeverfahren oder Rechtshilfeverhandlungen bewegen. Das hat in diesem Bereich nichts zu suchen. Sie haben auch gehört, dass das Gegenrecht kein geeignetes Mittel zur Verbesserung des Schutzes schweizerischer Gläubiger und zur Sicherstellung rechtsstaatlich korrekter Konkursverfahren im Ausland ist.
Das heisst, die Vorlage dient also der Stärkung des Schutzes der Gläubiger. Das können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein - und sind es vielfach auch. Es können auch Zulieferer oder andere sein. Das kann eine grosse Wichtigkeit haben, denken Sie daran. Wir haben in der Kommission Beispiele von Fluggesellschaften erörtert bekommen, die Tochtergesellschaften in der Schweiz haben, was dann sehr viele Menschen und auch unsere Volkswirtschaft stark berührt.
Ein Vorteil ist auch: Die sozialpolitisch begründete Privilegierung gewisser schutzbedürftiger Gläubigerkategorien, zum Beispiel Arbeitnehmende, wird nicht angetastet, während der Schutz der Niederlassungsgläubiger eben verbessert wird.
Es gibt eine grundsätzliche Überlegung in der Botschaft des Bundesrates: Ein funktionierendes internationales Insolvenzrecht kann sicherstellen, dass eben auch Unternehmungssanierungen grenzüberschreitend umsetzbar sind. Auch das schützt Arbeitsplätze in der Schweiz und darum die Interessen der Arbeitnehmer.
Seitens der SP-Fraktion bitten wir Sie darum, diese Vorlage zu unterstützen.