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Thurnherr Walter · 2018-03-07

Thurnherr Walter · Aargau · 2018-03-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Die Botschaften des Bundesrates zu Abstimmungsvorlagen an Radio und Fernsehen sind seit 1971 Bestandteil behördlicher Information zu eidgenössischen Abstimmungen. Der Bundesrat gibt diese Radio- und TV-Statements im Rahmen seiner in Verfassung und Gesetz verankerten Informationspflicht ab, die Stimmberechtigten und die Öffentlichkeit über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen zu informieren.

Die Erklärungen des Bundesrates können nicht mit den Aussagen der Initiativ- und Referendumskomitees gleichgesetzt werden. Verfassung und Gesetz verlangen, dass der Bundesrat die Bevölkerung sachlich, transparent, vollständig und verhältnismässig über die Abstimmungsvorlagen informiert. Das müssen die Initiativ- und Referendumskomitees nicht unbedingt, wenn sie auftreten. Sie wollen die Statements nicht vorher zensurieren, um allenfalls falsche Behauptungen zu verhindern. Im Nachhinein klagen können Sie dann auch nicht. Ausserdem stehen den Komitees, anders als dem Bundesrat, zahlreiche Kampagneninstrumente wie Plakate, Inserate, Flyer oder anderes zur Verfügung.

Bis 2007 war die SRG gesetzlich verpflichtet, das stimmt, auf Anordnung der Konzessionsbehörde behördliche Erklärungen zu verbreiten oder einer Behörde angemessene Sendezeit einzuräumen, um sich zu äussern. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen hat der Gesetzgeber diese Verpflichtung abgeschafft. [PAGE 285] Seither handelt es sich bei den Ansprachen um Sendungen, die von der SRG SSR im Rahmen der publizistischen Freiheit aufgezeichnet und verbreitet werden, im Übrigen nimmt der Bundesrat keinen Einfluss auf das Programm. Die Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen stehen unter dem Schutz der Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit. Die Bundesverfassung garantiert die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen. Die SRG ist hingegen gesetzlich verpflichtet, die Meinungsvielfalt aller redaktionellen Sendungen fair zu respektieren. Falls die SRG von dieser Pflicht abweichen würde, also falls ein Initiativkomitee findet, es sei zu kurz gekommen, wäre es die Aufgabe der UBI, eine Nichteinhaltung von Fall zu Fall zu überprüfen.

Der Bundesrat sieht aus diesen Gründen keine Notwendigkeit, eine Praxis zu ändern, die sich bewährt hat. Es gibt ausreichend Garantien, die demokratische Gerechtigkeit vor Abstimmungen zu gewährleisten.

Deshalb bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.

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