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Humbel Ruth · Nationalrat · 2018-03-07

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2018-03-07

Wortprotokoll

Die Motion 16.3103 der CVP-Fraktion, "Beseitigung der Heiratsstrafe auch in der AHV", verlangt die Beseitigung der Benachteiligungen von Ehepaaren gegenüber Nichtverheirateten in der AHV. Der Bundesrat lehnt die Motion insbesondere aus zwei Gründen ab: Erstens würden nur Besserverdienende profitieren; zweitens würden Verheiratete durch zahlreiche andere Vorteile profitieren und seien insgesamt besser geschützt und gegenüber nichtverheirateten Personen privilegiert behandelt.

Es ist uns klar, dass mit einer Abschaffung der Benachteiligungen auch eine Korrektur bei den Privilegien erfolgen muss, sei es bei der Beitragsbefreiung nichterwerbstätiger Ehepaare, bei der Witwenrente oder auch bei Kinderrenten pensionierter Väter. Heute ist es aber ganz einfach so, dass Ehepaare von der AHV diskriminiert sind und mehr AHV bekämen, wenn sie sich scheiden lassen und im Konkubinat leben würden. Im schlechtesten Fall bekommen Verheiratete fast 1200 Franken weniger als Unverheiratete; pro Jahr sind das immerhin 14 000 Franken.

Weiter kritisiert der Bundesrat, dass von der Aufhebung der Plafonierung vor allem Ehepaare mit mittleren und hohen Einkommen profitieren würden, welche mit den Renten aus der zweiten Säule bereits heute vorsorgemässig gut gestellt seien. Die Zahlen der AHV-Statistik 2016 bestätigen die Behauptung nicht, dass nur Ehepaare mit mittleren oder höheren Einkommen profitieren würden. 57 Prozent der Ehepaare erhalten die plafonierte Maximalrente von 3525 Franken. Diese Personen haben in der Regel während der gesamten Beitragszeit von 44 Jahren Beiträge entrichtet. Weisen die Ehepartner unvollständige Beitragszeiten auf, kann die Ehepaarrente allerdings auch auf einer tieferen Stufe plafoniert werden. 2016 waren insgesamt 335 900 Paare bzw. 87,8 Prozent aller Ehepaare von einer plafonierten Rente betroffen. Eine Aufhebung des Ehepaarplafonds würde auf jeden Fall nicht einfach Gutsituierte bevorzugen, sondern vor allem den mittelständischen Ehepaaren nützen. Zu würdigen ist auch, dass die meisten verheirateten Frauen inzwischen berufstätig sind und voll AHV-Beiträge einzahlen, was früher weniger der Fall war.

Am 5. November 2012 wurde die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" mit 50,8 Prozent der Stimmen abgelehnt. Das heisst, 49,2 Prozent der Stimmenden haben Ja gesagt. Die Analysen der Abstimmung zeigten, dass die Initiative nicht am eigentlichen Inhalt scheiterte, sondern an der Ehedefinition. Die Benachteiligung bei Steuern und Sozialversicherungen aufgrund des Zivilstandes wird als stossend und ungerecht empfunden. Die Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren in der AHV wird von breiten Teilen der Bevölkerung nicht verstanden und kritisiert. Das ist im Abstimmungskampf über die Reform der Altersvorsorge immer wieder klar zum Ausdruck gekommen. Leider ist die Reform der Altersvorsorge an der Urne gescheitert. Damit erfährt auch der Schritt in Richtung einer Gleichbehandlung von Ehepaaren mit Konkubinatspaaren eine Verzögerung. Dennoch müssen wir dieses Thema auf der Agenda behalten.[GZ]

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.