Allemann Evi · Nationalrat · 2018-03-08
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Zulassungsstopp für Dieselpersonenwagen zu erlassen, welche die aktuell geltenden Abgasgrenzwerte im normalen Betriebszustand nicht einhalten. Das ist die Forderung: aktuell geltende Abgasgrenzwerte einhalten. Dass ich dies mittels Motion fordern muss, weil das ganz offensichtlich keine Selbstverständlichkeit ist, sagt ja schon einiges. Mit meiner Motion fordere ich eigentlich nichts als eine Selbstverständlichkeit, nämlich dass ein mangelhaftes Produkt vom Markt genommen beziehungsweise nicht zugelassen wird.
Nicht bei allen, aber bei sehr vielen Dieselmotoren - es betrifft verschiedene Autohersteller - handelt es sich offensichtlich um ein Produkt mit schweren Mängeln. Die geltenden Stickoxid-Emissionsgrenzwerte werden nur bei fiktiven Testbedingungen eingehalten. Die Hersteller behelfen sich mit Tricks, die höchstwahrscheinlich illegal sind. Jedenfalls wird gegen einige Hersteller ermittelt. VW etwa hat selber zugegeben, 11 Millionen Autos manipuliert zu haben. Die Autos verschleuderten viel mehr Dreck, als VW den Käuferinnen und Käufern vorgab. Es war ein Skandal, der die Autobranche regelrecht durchgeschüttelt hat. Da denkt man, das müsse Konsequenzen haben - das hat es aber bis heute auf politischer Ebene leider kaum. Wenn es um die Sicherheit gehen würde, dann würde wohl kaum ein Autohersteller zögern, sondern bei Mängeln sofort eine Rückrufaktion starten. Wird aber die Umwelt geschädigt und die Kundin oder der Kunde getäuscht, werden die Fahrzeuge hemmungslos weiterverkauft, obwohl sie die Grenzwerte zum Teil um bis zu den Faktor 17 überschreiten.
Mit meiner Motion will ich verhindern, dass fabrikneue Autos bis August 2019 noch legal verkauft werden dürfen, selbst wenn ihre Abgase die Grenzwerte um ein Vielfaches überschreiten. Der Bundesrat lehnt meine Motion ab, anerkennt aber in seiner Stellungnahme einen grundsätzlichen Handlungsbedarf und kündigt an, das verschärfte EU-Recht zu übernehmen - nur nicht sofort. Die Angst des Bundesrates, die Schweiz würde vertragsbrüchig werden, wenn sie losgelöst von der EU handeln würde, wird selbst von namhaften Europarechtlern nicht geteilt. Die bilateralen Verträge erlauben nämlich dann ein eigenständiges Vorgehen, wenn Umwelt und öffentliche Gesundheit erheblich gefährdet sind. Wofür hat die Schweiz diese Klausel in die Verträge mit der EU eingebaut, wenn nicht für solch extreme Fälle mit Grenzwertüberschreitungen, im krassesten Fall um den Faktor 17?
Deshalb bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.