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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2018-03-08

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-08

Wortprotokoll

Meine vorliegende Motion 16.3827, "Reduktion von Stickoxiden", will weder die Anzahl Gesetze erhöhen, noch verlangt sie ein wirklich ambitioniertes Ziel. Sie will lediglich den technischen Fortschritt mit der Anpassung eines Grenzwertes abbilden. Das ist wichtig, weil es um unsere Gesundheit geht und wirtschaftlich verkraftbar ist.

Stickoxide sind mitverantwortlich für die Feinstaubbelastung in der Luft. Sie führen zu dieser Belastung und sind hauptsächlich für den Smog im Sommer verantwortlich. Die spürbaren Konsequenzen für die Gesundheit sind uns allen wohlbekannt: Husten, Atemnot, Entzündungen der Atemwege und Lunge, Bronchitis und Asthmaschübe. Feinstaub ist laut der Internationalen Agentur für Krebsforschung eindeutig krebserregend.

Mit der Luftreinhalte-Verordnung zeichnet sich ab, dass verschiedene Grenzwerte dem heutigen Stand der technischen Möglichkeiten angepasst werden. Das ist zu begrüssen. Umso befremdender ist es, feststellen zu müssen, dass der Bundesrat meine Motion zur Ablehnung empfiehlt, welche lediglich verlangt, auch den Grenzwert für Stickoxide auf maximal 200 Milligramm pro Kubikmeter in der Abluft der Zementwerke bis spätestens 1. Januar 2019 einzuführen. Aktuell liegt der Grenzwert bei Zementwerken bei 500 Milligramm pro Kubikmeter, wobei die Kehrichtverbrennungsanlagen bereits heute einen Grenzwert von 80 Milligramm einzuhalten haben.

Die Innovationskraft in der Technik hat es ermöglicht, dass heute dieser Wert problemlos bei Anwendung entsprechender Technik erreicht werden kann. In Deutschland sind entsprechend wirksame Anlagen seit Jahren in Betrieb, weitere noch im Bau.

Der Bundesrat gründet seine Ablehnung offensichtlich auf alte Daten von 2008. Er verkennt, dass die entsprechenden Methoden seit Langem das Stadium des Pilotversuches überwunden haben, und glaubt, dass die Branche sich ja von sich aus auf Werte zwischen 200 und 400 Milligramm pro Kubikmeter bewege. Entwickler und erfolgreiche Betreiber dieser Methoden stufen aber im Einklang mit der Lungenliga Schweiz, der Krebsliga Schweiz, der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie, den Ärztinnen und Ärzten für den Umweltschutz und den Patientenorganisationen die Festlegung des Grenzwertes auf die von mir geforderten 200 Milligramm pro Kubikmeter als technisch machbar und gesundheitlich dringend notwendig ein.

Vielleicht kennen Sie auch Menschen, welche schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu tragen haben oder diesen gar erlagen. Es ist daher schlichtweg ein zwingender Schritt der Verantwortung und der Vernunft, die Umsetzung meiner Motion von der Zementbranche zu verlangen. Damit ersparen Sie Menschen unvorstellbares Leid und Leiden und tragen zudem auch gerade noch dazu bei, die Gesundheitskosten positiv zu beeinflussen. Natürlich wird, das wissen wir alle, mit fairen Übergangsfristen nur Zumutbares von der Branche verlangt, denn seit der Einreichung meiner Motion ist bereits wieder ein Jahr vergangen.

Besten Dank für Ihre Unterstützung.