Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-08
Wortprotokoll
Herr Nationalrat, Sie haben in Ihrer Begründung ein bisschen arg aufgetrumpft. Ich glaube, Sie müssen nochmals den Text Ihrer Motion richtig lesen.
Sie sagen ja erstens, dass Sie eine Gleichbehandlung bei den Strafen wollen. Die Strafen - das wissen Sie, das ist sowohl im Strafgesetzbuch als auch im Ordnungsbussenrecht so geregelt - richten sich nach dem Verschulden. Egal ob Sie mit dem Velo, mit dem Auto oder mit dem Lastwagen unterwegs sind: Massgebend für die Höhe der Strafe ist das Verschulden. Um das Verschulden zu bemessen, wird der Richter die Schwere der Gefährdung beurteilen. Ob Sie jetzt mit einem Velo beim Fussgängerstreifen nicht halten oder mit einem Lastwagen, ist dann doch von der Gefährdung der Person aus gesehen, die auf dem Fussgängerstreifen angefahren wird, ein bisschen unterschiedlich. Also ist es richtig, wenn der Richter hier entsprechend der Gefährdung und dem Verschulden eine Abwägung vornimmt.
Zweitens verlangen Sie auch im Sanktionsverfahren, also bei den Strassenverkehrsämtern, eine Gleichbehandlung. Das ist eine diametral andere Forderung als jene der Motion Giezendanner 17.3590, die einen differenzierten Führerausweisentzug verlangt. Diese Motion, die genau etwas anderes verlangt als jetzt Ihre Motion, haben Sie übrigens unterschrieben. Herr Giezendanner hat nämlich Recht mit seiner Forderung nach einem differenzierten Führerausweisentzug.
Ihre Motion würde Folgendes bedeuten: Nehmen wir den Fall eines Berufschauffeurs - jetzt knüpfe ich bei den Chauffeuren an. Er überfährt mit dem Velo ein Rotlicht. Nach Ihrem Konzept würde ihm der Führerausweis komplett entzogen, also auch für die Berechtigung, Lastwagen zu fahren. Das wäre kompletter Unsinn. Es muss eben differenziert reagiert werden. Wer mit dem Velo ein Rotlicht überfährt und dann eine Sanktion erhält, kann nicht eine solche Gleichbehandlung erfahren, dass dann gerade auch noch der Führerausweis weg ist. Diese Differenzierung, Herr Nationalrat, macht eben Sinn. Die Sanktion liegt im richterlichen Ermessen, und diese Differenzierung macht dort Sinn.
Jetzt sagen Sie noch - das steht auch in Ihrem Text, Sie haben es so formuliert -, der Bundesrat müsse den Kantonen und Gemeinden Vorschriften machen, dass sie entsprechend mit gleicher Intensität ahnden. Sie können doch nicht ernsthaft meinen, das sei keine Einmischung in die kantonale Polizeihoheit! Es ist nicht Sache des Bundesrates vorzuschreiben, wie stark die Polizisten in der Stadt Zürich und wie stark die Kapo im Wallis oder im Tessin kontrollieren sollen: Das ist kantonale Hoheit.
Das ist leider in Ihrem Text so geschrieben, und deshalb bin ich erst recht bestärkt darin, dass diese Motion falsch ist. Dass mehr Unfälle mit Velos passieren, das stimmt leider. Aber das hat nichts mit der nachfolgenden Ahndung des Vergehens zu tun, das durch einen Velofahrer, einen Autofahrer oder einen Lastwagenfahrer verübt wird.