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Reimann Lukas · Nationalrat · 2018-03-08

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-08

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion möchte einen Bürokratieabbau und die Förderung des Handels durch die Anerkennung von Nafta-Standards beim Import von Personenwagen. Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten sind die strengen EU-Normen, die den Schweizer Normen bezüglich Sicherheits-, Abgas- und Geräuschauflagen sowie Lichtanlagen entsprechen, zu erfüllen. Die Motion verlangt zur Förderung der Wirtschaft und der Konsumenten, dass für eine Fahrzeugzulassung die Erfüllung der nicht minder strengen Standards der Nafta-Länder, also der Länder des sogenannten North American Free Trade Agreement, ebenfalls ausreicht.

Die Motion ermöglicht es, kostentreibende Handelshemmnisse in der Automobilbranche zu beseitigen und den Zulassungsprozess für Importfahrzeuge aus Nafta-Staaten zu vereinfachen. Der Bürokratieabbau schützt Bürger vor überrissenen Zulassungskosten und hilft beim Abbau der Preise in Zusammenhang mit der Hochpreisinsel Schweiz, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Die EU-Normen und EU-Standards für Sicherheits-, Abgas- und Geräuschauflagen in der Schweiz sind harmonisiert. Damit wird ein funktionierender, grenzübergreifender Handel mit den EU-Staaten ermöglicht. Die Frau Bundesrätin hat in der Stellungnahme zur Motion Allemann 16.3832 auch darauf verwiesen, wie gut die Erfahrungen damit sind.

Demgegenüber unterliegen die Importe aus den Nafta-Staaten einem kostenintensiven Nachweis- und Genehmigungsverfahren. Dabei wird die Erfüllung der Schweizer Anforderungen bei jedem Fahrzeug einzeln geprüft. Diese Praxis ist unnötig und sehr bürokratisch und damit anzupassen. Denn das ist ein zeitlich aufwendiger und teurer Prozess. Das Nachweis- und Genehmigungsverfahren dauert regelmässig Monate und verursacht Kosten von rund 5000 Franken pro [PAGE 315] Fahrzeug. Das wirkt preistreibend und zementiert die Hochpreisinsel. Zum unnötigen Mehrfachnachweis für die Zulassung von Personenwagen aus Nafta-Staaten muss der Importeur derzeit zusätzlich Dutzende Nachweise doppelt erbringen. Dieser Mehraufwand ist nicht berechtigt, und er führt zu überrissenen Zulassungskosten. Es gibt keine Gefährdung von Umwelt und Verkehrssicherheit. Nachweise des Insassenschutzes und der Abgasnorm können erfahrungsgemäss problemlos erfüllt werden.

Die entsprechenden Nafta-Normen erfüllen die Anforderungen, ohne damit Umwelt oder Verkehrssicherheit zu gefährden. Eine kürzlich erschienene Studie stellt fest, dass die Standards in Amerika sogar höher sind als diejenigen in Europa. Die Einhaltung der Geräuschnormen kann mit der nach wie vor notwendigen kantonalen Prüfung der Strassenverkehrsämter vor Verkehrszulassung mittels einer Standmessung nachgeprüft werden. Die Erfüllung der Nafta-Standards muss mit einem Ursprungs- und Zulassungszertifikat nachgewiesen werden. Bei Verdachtsmomenten bezüglich der Nichterfüllung von schweizerischen Normen können die Vollzugsorgane wie bisher zusätzliche Prüfungsnachweise verlangen. Das ist auch nicht bestritten, und deshalb ist das Argument der Gefährdung von Umwelt und Verkehrssicherheit widerlegt.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Fahrzeuge aus Nafta-Ländern bezüglich Sicherheits-, Abgas- und Geräuschanforderungen nicht immer den hohen technischen Anforderungen entsprechen würden, wie dies in der EU der Fall sei. In der Praxis ist die Einzelzulassung von Fahrzeugen aus Nafta-Ländern indes reine Formsache, wie die bereits bestehende Harmonisierung im Abgasbereich zeigt. Bei Verdachtsmomenten können auch zukünftig Prüfungsnachweise erfolgen.

Der Bundesrat hat ja selber kurz vor Weihnachten in einer Medienmitteilung mit dem Titel "Bundesrat beschliesst Massnahmen gegen Hochpreisinsel" Kosteneinsparungen von rund 900 Millionen Franken durch die Abschaffung von Zöllen für Importe von Industriegütern in Aussicht gestellt: Die Aufhebung der Industriezölle wirke direkt bei den Konsumenten und Konsumentinnen und dazu gehörten insbesondere auch Autos und Fahrräder, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Und weiter: Es würden gleichzeitig zahlreiche Unternehmen von einer administrativen Entlastung profitieren, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz würde im internationalen Vergleich steigen, und durch den Verzicht auf Industriezölle würden substanzielle Kosteneinsparungen für die Schweizer Wirtschaft sowie die Konsumentinnen und Konsumenten resultieren.

Genau das möchte ich auch mit dieser Motion erreichen. Ich bitte Sie deshalb, diese Motion anzunehmen.

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