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Candinas Martin · Nationalrat · 2018-03-08

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-03-08

Wortprotokoll

Mit dieser Motion wird der Bundesrat gebeten, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Post bis spätestens 12.30 Uhr an alle Haushalte zugestellt werden muss, wenn keine Frühzustellung angeboten wird.

Bis vor wenigen Jahren war es bei der Schweizerischen Post die Praxis, dass die Post bis spätestens 12.30 Uhr überall zugestellt sein sollte. Leider ist die Post in den letzten Jahren von dieser Praxis vermehrt abgekommen. Dabei erwarten die Schweizerinnen und Schweizer einen Service public, der diesen Namen verdient. Auch die Schweizerische Post ist aufgefordert, einen sichtbaren Mehrwert zu bieten, um weiterhin als Service-public-Anbieter vom Gesetzgeber eine bevorzugte Behandlung zu erfahren.

Heute sind die Zustellzeiten nicht gesetzlich geregelt. Vor allem in dezentralen Regionen wird die Post vermehrt erst am Nachmittag zugestellt. Eine rechtzeitige Zustellung der Post, vor allem der Zeitungen, ist für die Bevölkerung unentbehrlich. Eine Tageszeitung, die nicht bis zur Mittagszeit eintrifft, ist zudem nicht mehr genügend aktuell und verliert dadurch an Wert für den Leser. In Regionen mit Frühzustellung von Zeitungen ist die frühzeitige Zustellung sichergestellt.

Ich will eine vielfältige Presselandschaft, in der alle vier Landessprachen vertreten sind, auch im Printbereich. So ist es eminent wichtig, dass unsere Schweizerische Post nicht den Wert der Printmedien durch späte Zustellzeiten reduziert. Gerade in ländlichen Gebieten, wo die Mittagspause häufig noch zu Hause verbracht wird, ist das Lesen der Zeitung nach dem Essen ein Ritual. Wird die Zeitung erst am Nachmittag zugestellt, ist das für die Zeitungsabonnenten ein Ärgernis. Genau aus diesem Grund unterstützt der Verband Schweizer Medien meine Motion. Er begrüsst es sehr, dass Zeitungen möglichst früh bei den Leserinnen und Lesern eintreffen. Durch die flächendeckende Zustellung der Zeitungen bis 12.30 Uhr kann der mediale Service public gestärkt werden. Hier können wir etwas Kleines, aber Wirksames für die Presse tun.

An dieser Stelle erwähne ich gerne, dass die Post im Frühjahr 2017 mein Anliegen, im Gegensatz zum Bundesrat, erkannt und gehandelt hat. So schreibt die Post in einer Medienmitteilung vom 2. März 2017: "Ab 1. September stellt die Post die abonnierten Tageszeitungen in Orten ohne Frühzustellung bis am Mittag zu. Damit entspricht die Post einem grossen Bedürfnis der Kunden." Diese Massnahme wurde im Herbst 2017 umgesetzt, und dafür bin ich der Post sehr dankbar.

Trotzdem halte ich auch an dieser Motion fest. Der Bundesrat wird mit meiner Motion gebeten, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die Zeitungen bis spätestens 12.30 Uhr an alle Haushalte zugestellt werden müssen, wenn in einer Region keine Frühzustellung angeboten wird. Bekanntlich hat der Bundesrat dieses berechtigte Anliegen, welches in den Worten der Post "einem grossen Bedürfnis der Kunden entspricht", abgelehnt. So ist es umso wichtiger, dass wir als Parlament dem Bundesrat den Auftrag erteilen, auch für die Zukunft sicherzustellen, dass die neue Regelung der Post beibehalten wird, indem die rechtlichen Grundlagen entsprechend angepasst werden. Die Bürger in [PAGE 311] unserem Land erwarten einen funktionierenden, erschwinglichen und flächendeckenden Service public und eine kohärente Politik. Meine Motion leistet einen Beitrag in diese Richtung.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.