Hubmann Vreni · Nationalrat · 2002-06-13
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-13
Wortprotokoll
Wenn wir eine Kantonsverfassung gewährleisten, haben wir zu prüfen, ob keine ihrer Bestimmungen gegen Bundesrecht verstösst. Wie wir wissen, überprüft das Bundesgericht kantonale Verfassungsnormen nicht, weil sie ja vom Parlament gewährleistet werden. Daraus folgt, dass wir als Parlament Gewährleistungen mit besonderer Sorgfalt durchführen müssen. Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, Artikel 104 Absatz 1 der Kantonsverfassung St. Gallen unter Vorbehalt von Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 der Bundesverfassung und der darauf beruhenden Gesetzgebung zu gewährleisten.
Warum? Artikel 104 Absatz 1 der Kantonsverfassung St. Gallen legt ausdrücklich fest, dass die Stimmberechtigten der politischen Gemeinde über die Erteilung des Bürgerrechtes beschliessen. Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, sind Einbürgerungsbeschlüsse, welche an Gemeindeversammlungen oder in Urnenabstimmungen erfolgen, in hohem Masse geeignet, gegen das Diskriminierungsverbot und das Willkürverbot, die in den Artikeln 8 und 9 der Bundesverfassung ausdrücklich festgehalten sind, zu verstossen.
In der Volksabstimmung in Emmen vom 12. März 2000 beispielsweise wurden Einbürgerungsgesuche von 19 Familien, die alle die strengen Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllten, aus völlig sachfremden Gründen abgelehnt. Was den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht passte, war das Herkunftsland der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. Ein solcher Entscheid ist diskriminierend und willkürlich. Emmen ist leider kein Einzelfall. Auch in anderen Kantonen wie Basel-Landschaft, Schwyz und leider auch im Kanton St. Gallen kam es wiederholt zu solchen Ablehnungen. Wie ich erfahren habe, wurden 1997 in acht St. Galler Gemeinden Einbürgerungsgesuche mit willkürlicher und rassistischer Begründung abgelehnt. 1998 waren es elf Gemeinden, 1999 bereits sechzehn. Den bisherigen Rekord stellte kürzlich die St. Galler Bürgergemeinde Bütschwil auf: Alle 21 Einbürgerungsgesuche von Türkinnen und Türken wurden abgelehnt.
Wenn wir heute die neue St. Galler Kantonsverfassung so gewährleisten, wie sie ist, wird es weitergehen wie bisher, denn die Verfassung sieht keine Möglichkeit vor, willkürliche oder diskriminierende Einbürgerungsentscheide zu verhindern oder allenfalls anzufechten.
Aus Sorge um die Rechtsstaatlichkeit bittet Sie deshalb die Minderheit, diesen Vorbehalt auszusprechen.
Nach den Ereignissen in Pratteln und Emmen führte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ein Hearing mit den Staatsrechtsprofessoren Auer und Zimmerli durch. Beide waren sich darin einig, dass das Volk, wenn es bei Wahlen oder Sachabstimmungen an der Urne entscheidet, willkürlich entscheiden darf und seinen Entscheid nicht zu begründen braucht. Das gehöre zu den Spielregeln der Demokratie. Bei Abstimmungen über Verwaltungsverfügungen, z. B. bei Einbürgerungsgesuchen, sei dies aber, so Herr Professor Zimmerli wörtlich, "in diesem Sinne rechtsstaatlich schlicht unmöglich und unerträglich". Im modernen Verfassungsstaat - hier zitiere ich Herrn Professor Auer - "gibt es keine rechtsfreien Räume mehr. Auch das Volk ist an die Verfassung und an die Grundrechte gebunden, soweit es staatliche Aufgaben wahrnimmt." Auch das Verfassungsgericht des Kantons Baselland hält in seinem Entscheid über die Beschwerde von sechs Türken ausdrücklich fest: "Auch Volksentscheide müssen rechtmässig sein." Zwar habe eine Bürgergemeindeversammlung das Recht, Einbürgerungsgesuche abzulehnen, aber dieses Recht sei nicht schrankenlos. Verfassungsrechtliche Normen wie das Gebot der Rechtsgleichheit und das Willkürverbot müssten auch bei Volksentscheiden eingehalten werden ("NZZ" vom 30. März 2000).
Wir haben es hier mit einer neuen Kantonsverfassung zu tun. Wir sind verpflichtet, ihre Bestimmungen im Lichte der neuen Ereignisse zu betrachten und diese in unsere Überlegungen einzubeziehen. Die Situation ist nicht mehr dieselbe. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass die Gemeinden sich an die Verfassung halten und nicht gegen das Willkürverbot verstossen. Tun die Kantone das nicht, müssen sie wenigstens eine Möglichkeit schaffen, die es den Betroffenen erlaubt, sich zu wehren. Das tut die Verfassung des Kantons St. Gallen nicht.
Lassen Sie mich mit einem Zitat unseres Kollegen Franz Steinegger schliessen, der im Anschluss an das Abstimmungswochenende in Emmen einem Journalisten der "SonntagsZeitung" sagte: "Einbürgerungen in grossen Gemeinden wie Emmen einer Volksabstimmung zu unterbreiten, ist zwar eine Dummheit, aber wenn der Druck von aussen kommt, bekommen in diesem Land sogar Dummheiten einen Heiligenschein." Hier aber geht es um mehr als um eine Dummheit, es geht um die Verletzung von verfassungsmässig garantierten Grundrechten von hier lebenden Personen. Einbürgerungen gehören nicht an die Urne. Wenn sie trotzdem durch eine Volksabstimmung erfolgen, muss wenigstens eine Rekursmöglichkeit vorgesehen werden, damit Leute, die von Willkür betroffen sind, sich wehren können.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.