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Germann Hannes · Ständerat · 2018-03-12

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-12

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und jeweils Zustimmung und Kenntnisnahme der erwähnten Berichte.

Der ehrliche Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik vermittelt Informationen über verschiedene wichtige aussenwirtschaftspolitische Themen. Das Schwerpunktthema in diesem Jahr lautet: "Die Entwicklungen im internationalen Investitionsschutz als Chance nutzen". Im Anhang des Berichtes unterbreitet der Bundesrat uns dann den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung der zolltarifarischen Massnahmen. Dieses Jahr liegen dem Bericht keine Wirtschaftsvereinbarungen zur Genehmigung durch das Parlament vor.

Wir haben in der Kommission zunächst eine Gesamtwürdigung des Berichtes vorgenommen, als wir das Geschäft am vergangenen 29. Januar entsprechend vorberaten haben. Wir sind dort den Bericht Kapitel für Kapitel durchgegangen. Das wird aber heute, wie mir der Vizepräsident unseres Rates bestätigt hat, nicht so gemacht, sondern es gibt eine gesamte Debatte zum Eintreten und zum Bericht, und nachher werden wir dann über die einzelnen Punkte und allfälligen Fragen befinden.

Beim diesjährigen Bericht fällt auf, dass er gegenüber früheren Berichten kompakter ist und dass er mit Schwerpunktsetzungen abgefasst ist. Im Zentrum steht der verbesserte Zugang der Schweizer Wirtschaft zu internationalen Märkten sowie die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU. Als Instrumente für die Liberalisierung des internationalen Handels stehen an vorderster Stelle das Engagement der Schweiz innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) und die Freihandelsabkommen. Hier geht die Schweiz nach dem Lösungsansatz "Freihandelsabkommen, Doppelbesteuerungsabkommen, Investitionsschutzabkommen" vor.

Schwerpunktthema sind dieses Jahr, wie erwähnt, die Investitionsschutzabkommen. Unsere aussenwirtschaftspolitischen Aktivitäten haben sich im vergangenen Jahr im Umfeld einer aufblühenden Konjunktur und einer global anziehenden Investitionstätigkeit bei gleichzeitig tief bleibenden Inflationsraten bewegt. Aufgrund des global zunehmenden Protektionismus konnte die Schweiz im Jahr 2017, wie ebenfalls erwähnt, keine neuen Wirtschaftsvereinbarungen abschliessen. Insgesamt können wir aber, wie gesagt, mit den Wachstumszahlen zufrieden sein.

Nun mache ich einige Bemerkungen zu den Schwerpunktthemen. Den Investitionsschutz als neue Chance nutzen - das hat für den Bundesrat grösste Priorität; Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat das in der Kommission auch noch einmal bestätigt. Die Schweiz gehört international zu den zehn grössten Kapitalexporteuren. Günstige Rahmenbedingungen für Auslandinvestitionen liegen deshalb im Interesse der Schweiz. Vor dem Hintergrund der Globalisierung der Wertschöpfungsketten und der Digitalisierung der Wirtschaft nimmt die Bedeutung grenzüberschreitender Unternehmensstrukturen auch für kleine und mittlere Unternehmen zu. Aufgrund der damit zusammenhängenden langfristigen Kapitalbindung im Ausland steigt das Bedürfnis nach staatsvertraglicher Absicherung dieser Rahmenbedingungen. Darum sind eben Investitionsschutzabkommen für die Schweiz ein wichtiges Instrument zur Stärkung der internationalen Rechtssicherheit. Im Bericht finden Sie in Ziffer 8.1.1 eine Übersicht darüber.

In den letzten Jahren sind die Investitionsschutzabkommen und die darin vorgesehenen Investitionsschiedsgerichte zunehmend in die Kritik geraten. Einzelne Länder haben in jüngerer Zeit derartige Abkommen gekündigt. Die Schweiz anerkennt in bestimmten Bereichen einen Reformbedarf. Sie hat ihre Vertragspraxis zu Investitionsschutzabkommen entsprechend seit Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, und sie beteiligt sich auch an der Erhöhung der Transparenz und anderen Reformen zur Verbesserung der Investor-Staat-Schiedsverfahren.

Über die gekündigten Abkommen haben wir uns auch in der Kommission speziell unterhalten. Ich habe es erwähnt, Ziffer 8.1.1 verweist auf diese Abkommen. Auf Seite 879 zeigt eine Übersicht, wie die Sache in Bewegung gekommen ist. So sind die Abkommen mit der Schweiz von Indien, Indonesien, Malaysia, Mexiko, der Slowakei und Südafrika gekündigt worden. Das Abkommen mit Indien ist erst seit dem 6. April ausser Kraft, jenes mit Indonesien schon etwas länger. Natürlich müssen wir diese Kündigungen dann auch im Zusammenhang mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Investitionen betrachten, die die Schweizer Unternehmen im Ausland tätigen. Hier hat Herr Bundesrat Schneider-Ammann zwei Aussagen für besonders wichtig erachtet. Die herkömmlichen Abkommen haben für bereits existierende Objekte eine längere Dauer des Schutzes vorgesehen, nämlich zehn Jahre. Wenn die Verhältnisse nun zu unsicher erscheinen beziehungsweise wenn der Investitionsschutz als nicht genügend erscheint, wird logischerweise mit Investieren zugewartet. Es gibt mehrere Projekte, die ausgelöst worden wären, wenn eben dieser Investitionsschutz weiterhin bestünde.

Weitere Schwerpunkte, auf die verwiesen worden ist, sind die verantwortungsvolle Unternehmensführung und die Wirtschaftsbeziehungen mit der EU. Dort gibt es ja wie gesagt viele offene Baustellen, unter anderem hat das Parlament Ende 2016 eine Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung über die Steuerung der Zuwanderung beschlossen, die mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vereinbar ist. In der ersten Hälfte 2016 war die Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ausgehandelt worden. Mitte beziehungsweise Ende 2017 konnte diese dann in Kraft gesetzt werden. In der Folge galt es, auch in anderen Bereichen verschiedene Fortschritte und Erfolge auf technischer Ebene zu erzielen.

Nun hat der Bundesrat auch den ungerechtfertigten und diskriminierenden Entscheid der EU vom 21. Dezember 2017, die Äquivalenz betreffend die Schweizer Börse nur befristet anzuerkennen, verurteilt. Er wird versuchen, diese Arbeiten 2018 neu zu beurteilen, und wer weiss, vielleicht haben sich ja hier inzwischen schon wieder weitere Entwicklungen ergeben.

In der WTO, die für die multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit zentral ist, haben sich im Berichtsjahr keine nennenswerten Fortschritte eingestellt. Hier verweise ich auf Ziffer 4, namentlich auf Ziffer 4.1.

Zu den übrigen Abkommen möchte ich keine weiteren Bemerkungen mehr machen. Die Kommission hat sich wie gesagt natürlich auch mit Fragen des Brexit auseinandergesetzt, auch mit einer Aktualisierung zum "Schoggi-Gesetz", vor allem aber natürlich mit den Investitionsschutzabkommen. Insgesamt hat aber die Kommission diese neue Fassung des Berichtes des Bundesrates sehr begrüsst.

In diesem Sinne plädiere ich hier für Kenntnisnahme. [PAGE 167]