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Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2018-03-12

Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-12

Wortprotokoll

Die Vorgeschichte dieses Geschäftes ist bekannt, ich verweise auf die Unterlagen. Es handelt sich hier eindeutig um einen sehr sensiblen Bereich. Eine Überwachung von Privatpersonen durch den Staat lässt immer aufhorchen und die Alarmglocken läuten. Dies ist uns bewusst. Trotzdem ist die BDP-Fraktion überzeugt, dass zur Missbrauchsbekämpfung als letzte Möglichkeit, wenn alle anderen Massnahmen keine Erkenntnisse ergeben haben, diese Überwachungen möglich sein müssen.

Der Staat hat die Aufgabe, seine Massnahmen und Handlungen vor Missbrauch zu schützen, dies auch im Bereich der Sozialversicherungen. Diese geniessen eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Ohne Kontrollen und Überwachung entsteht aber ein Unbehagen. Der Generalverdacht, der hier oftmals erwähnt wurde, entsteht eben genau dann, wenn glaubwürdige Kontrollen fehlen. Wie die bisherige Praxis gezeigt hat, haben diese Überwachungen oftmals zu Recht stattgefunden und Erfolg gezeitigt. Missbrauchsfälle, das ist uns bewusst, sind auch hier Einzelfälle und bedrohen die Sozialversicherungen nicht grundsätzlich in ihrer finanziellen Existenz. Aber durch diese Missbrauchsfälle, die meist in den Medien noch prominent dargestellt werden, leidet die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern. Es droht eine Entsolidarisierung und damit eine grundsätzliche Infragestellung der Sozialversicherungswerke. Das darf nicht sein.

Kontrollen dienen letztlich auch den ehrlichen Versicherten. Sie werden dadurch vor den unterschwelligen Vorwürfen geschützt, dass sie Geld vom Staat erhalten würden, das ihnen gar nicht zusteht. Eine Kontrolle muss aber praxistauglich und glaubwürdig sein, damit sie auch wirksam ist. Man muss den Tatbestand vor Ort und unangemeldet überprüfen können. Die BDP-Fraktion befürwortet daher eine klare gesetzliche Regelung, die - selbstverständlich nur im Bedarfsfall und wenn nötig - diese Überwachungen ermöglicht.

Wie eingangs erwähnt, sind wir uns der Sensibilität dieses Geschäftes bewusst. Daher können wir die Forderungen nach Persönlichkeitsschutz und Verhältnismässigkeit klar unterstützen. Wir sind überzeugt, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung das Anliegen erfüllt wird, und schliessen uns den Argumenten der Kommissionsmehrheit an.

Wir sind für Eintreten und lehnen auch den Rückweisungsantrag ab. In der Detailberatung unterstützen wir die Mehrheit der Kommission, mit Ausnahme von Artikel 43a Absatz 6 auf Seite 4 der Fahne, wo wir die Minderheit Brand unterstützen.