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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-06-13

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-13

Wortprotokoll

Angesichts des heutigen Aufmarsches von Regierungsrätinnen und Regierungsräten auf den Zuschauertribünen könnte man meinen, es gehe um die Zukunft der Kantone. Es geht aber vor allem um eine wichtige Frage für die Justiz. Das Bundesstrafgericht muss dort angesiedelt werden, wo es sachlich am sinnvollsten ist.

Wir haben ein Strafverfahren, das in der Regel mündlich angelegt ist. Mündliche Verfahren bedingen natürlich die Anwesenheit der betroffenen Personen, die Anwesenheit von Bundesanwaltschaft, Verteidigern, Zeugen und Übersetzern. Das bedingt für das Gericht eine zentrale Lage, damit die Anwesenheit der betroffenen Personen gewährleistet ist. Nur so kann dieses Gericht funktionieren.

Es gibt am neuen Bundesstrafgericht auch zahlreiche Kurzverfahren, die innert 24 Stunden zu erledigen sind. Auch das bedingt, dass die Gerichte für die Betroffenen schnell erreichbar sind. Das bedingt insbesondere auch, dass die Zuführung der Häftlinge innert kurzer Frist möglich sein muss. Das ist mit dem "jail train", der in Aarau vorbeifährt, am besten möglich. Aus diesen sachlichen Gründen hat sich der Bundesrat nach eingehender Studie aller Bewerbungen für Aarau entschieden; denselben Antrag unterbreitet Ihnen heute die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen.

Sie kennen auch die Kostengründe, die für Aarau sprechen. Es sind jedes Jahr mehrere Millionen Franken Mehrausgaben nötig, wenn wir den Sitz dieses Gerichtes ins Tessin verschieben.

Ich meine, es geht heute wirklich um Sachpolitik, es darf nicht nur um Regionalpolitik gehen. Wir haben wichtigere und andere Möglichkeiten, um Regionalpolitik zu betreiben. Hier steht für mich im Vordergrund, wo diese Justizverfahren am besten verhandelt werden können, wo wir schnelle und effiziente Verfahren haben.

Ich bitte Sie daher, für die Variante Aarau/Freiburg zu stimmen.