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Walker Felix · Nationalrat · 2002-06-13

Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-13

Wortprotokoll

Effizienzüberlegungen oder staatspolitische Argumente? Das ist die Grundsatzfrage, über die wir heute zu entscheiden haben. Die Frage, ob Instanzen des Bundes zentral oder dezentral anzusiedeln sind, ist eine politische Frage und ist deshalb auch politisch zu entscheiden. Ein anderer Entscheid ist eines politischen Gremiums, wie es der Nationalrat ist, nicht würdig. Entscheidet man sich für eine Dezentralisierung - das hat der Bundesrat im vorliegenden Fall getan -, dann darf dies nicht heissen, dass Institutionen des Bundes in einem Umkreis von einer halben bis maximal einer knappen Stunde von Bern angesiedelt werden. Das ist nicht regionaler Ausgleich. Wir entscheiden heute auch nicht über "Buchhaltung", wie das in diesem gelben Blatt seitens der Befürworter Aaraus jetzt geschehen ist. Wir haben einen staatspolitischen Entscheid zu fällen. Der regionale Ausgleich steht im Vordergrund. Es ist schon erwähnt worden: Es gibt ein Bundesgericht in Lausanne, in der Westschweiz, es gibt eines in Luzern, in der Zentralschweiz. Was läge dann näher, als im Sinne eben dieses Ausgleichs in der Süd- und der Ostschweiz auch ein Gericht zu platzieren? Gerade diese Regionen fühlen sich in verschiedenster Hinsicht benachteiligt. Der Verkehr und anderes sind erwähnt worden. An uns Entscheidungsträgern auf Bundesebene ist es, hier ein Gegengewicht zu setzen.

Aber es gibt auch sachliche Gründe, die beispielsweise für St. Gallen sprechen, auf das ich mich jetzt konzentriere. St. Gallen hat eine Universität mit einer internationalen Ausstrahlung, mit starken Akzenten gerade im Staats- und Verwaltungsrecht. Es hat also ein sehr grosses Rekrutierungspotenzial für Juristinnen und Juristen. St. Gallen nimmt auch jene betroffenen Leute mit offenen Armen auf und tut alles, damit das Leben in der Ostschweiz für diese Personen so angenehm wie möglich ist. Wir anerkennen ja durchaus, dass Wohnortswechsel auch Umstände mit sich bringen. Aber es darf doch nicht sein, einen staatspolitischen Entscheid betreffend eine Organisation von der Situation gewisser Personen abhängig zu machen.

Ein letzter sachlicher Grund spricht für St. Gallen: Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht so standortgebunden. Sie wissen alle, dass es um Aktenprozesse geht. Sie kennen alle die modernen Kommunikationsmittel. So schlecht wäre es eigentlich auch nicht, wenn rein räumlich eine gewisse Unabhängigkeit zur Bundesverwaltung bestünde. Der Ständerat hat in seiner fundierten Art und Weise bereits klare Zeichen gegeben. Folgen wir ihm, geben wir der Süd- und der Ostschweiz eine Chance. Sie haben es verdient.