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Dobler Marcel · Nationalrat · 2018-03-13

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-13

Wortprotokoll

Die Vorlage des Bundesrates will einen einheitlichen, formell-gesetzlichen Rahmen für die Informationssicherheit beim Bund schaffen. Die FDP ist grundsätzlich auch der Meinung, dass gerade im Cyberbereich Koordination und zentrale Zuständigkeit sehr wichtig sind. Trotzdem muss man sich bei jedem Gesetz fragen, ob es dieses in allen Bereichen, die es regelt, wirklich braucht und ob die personellen und finanziellen Folgen wirklich abzuschätzen sind. Genau in diesem Bereich weist dieses Gesetz erhebliche Mängel auf.

1. An der Vorlage wurde über sieben Jahre gearbeitet, und das merkt man. Das Gesetz ist überladen. Hier ist dringend zu prüfen, welche Teile man entschlacken kann und ob das Verhältnis von Kosten und Nutzen wirklich stimmt.

2. Das Gesetz ist sehr unklar, was die personellen Ressourcen anbelangt. Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass es in Bezug auf die Personalentwicklung ein Blindflug ist. Das konnte trotz mehreren Anläufen nicht genügend erklärt werden. Hier braucht es eine klare Ressourcenplanung mit einem Preisschild, und zwar jetzt und nicht erst im Rahmen der Ausführungsverordnung. Nur mit einer genauen Abschätzung der personellen Auswirkung jedes Bestandteils der Vorlage kann das Gesetz beraten und kann darüber entschieden werden.

3. Das Gesetz soll effizienzsteigernd sein. Von dieser Effizienzsteigerung und Zentralisierung ist immer wieder die Rede. Aber wo genau ist diese geschilderte Effizienz? Es sind weder Einsparungen von Geld noch Einsparungen von Personal ersichtlich, sondern nur Mehraufwand und Leistungsausbau.

Das Gesetz sieht die Dienstleistung einer Betriebssicherheitsprüfung vor. Die Nationalbank oder eine Grossbank könnte z. B. für ein internationales Projekt eine solche Prüfung beantragen. Der Bund würde dann eine Sicherheitsprüfung bescheinigen, was zum Vorteil und im Interesse des Auftraggebers wäre. Natürlich haben Firmen ein kommerzielles Interesse an solchen Überprüfungen. Doch warum macht dies nicht die Privatwirtschaft? Warum wird sie konkurrenziert? Warum braucht es diese Überprüfungen überhaupt in diesem Gesetz? Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion gehört die personalintensive Betriebssicherheitsprüfung in die Privatwirtschaft.

Es gibt noch etliche weitere Punkte, in denen das Gesetz nicht stimmig ist. Einige Punkte, vor allem die Finanzierung, wurden bereits von Corina Eichenberger ausgeführt. An dieser Stelle möchte ich festhalten: Die Auswirkungen und der Nutzen des Gesetzes sind in der aktuellen Fassung noch zu ungenügend, um darauf eintreten zu können. Deshalb hat unsere Fraktion Nichteintreten beschlossen.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten.