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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-03-13

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-03-13

Wortprotokoll

Mit der Annahme der verantwortungslosen Selbstbestimmungs-Initiative würde sich die Schweiz - wenn auch selbstbestimmt - mit Sicherheit ins völkerrechtliche Abseits manövrieren. Es liegt daher in unserer Verantwortung als Ständerätinnen und Ständeräte, der Schweizer Bevölkerung reinen Wein einzuschenken und diese unsinnige Initiative mit Nachdruck zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Selbstbestimmungs-Initiative muss, gerade auch nach dem politischen Rundumschlag unseres Kollegen Minder, namentlich aus den folgenden drei Gründen mit Überzeugung und Vehemenz abgelehnt werden:

1. Die Initiative verhindert pragmatische Lösungsansätze bei Konflikten. Zwischenstaatliche Beziehungen sind nie absolut konfliktfrei. So ist es auch im Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, die beide immer wieder sorgfältig aufeinander abgestimmt und aktuellen Entwicklungen angepasst werden müssen. Der durch die Initiative vorgeschlagene kategorische Schematismus bei auftretenden Konflikten, das heisst Neuverhandlung oder Kündigung der internationalen Verträge, würde dazu führen, dass die bisherige erfolgreiche, pragmatische Lösungsfindung der Rechtsanwender im Interesse unseres Landes verunmöglicht würde. Bei Widersprüchen neuen Verfassungsrechts mit dem internationalen Recht konnten bisher durch völkerrechtskonforme Auslegungen Normenkonflikte abgewendet werden. Dabei ist es heute auch möglich, aufgrund wichtiger politischer Überlegungen vorübergehend Normenkonflikte in Kauf zu nehmen, ohne sie sofort durch die Neuverhandlung oder Kündigung internationaler Verträge aufzulösen.

2. Die Initiative schadet dem guten Ruf und schwächt die Position des Kleinstaates Schweiz. Im Völkerrecht, wie übrigens auch im Privatrecht, ist ein Grundsatz absolut zentral: "Pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Wenn wir mit einer Annahme dieser Initiative unseren Vertragspartnern offen zeigen, dass wir von vornherein in der Verfassung den Grundsatz festschreiben, völkerrechtliche Verträge nicht einzuhalten, wenn sie nachträglich dem Landesrecht nicht [PAGE 181] vollumfänglich entsprechen, verlieren wir unsere Glaubwürdigkeit und werden wir als unverlässliche Vertragspartner eingestuft. Dies würde uns in der Gestaltung der Aussenpolitik stark einschränken. Wir würden uns selber Fesseln anlegen und unsere internationale Stellung schwächen.

Ebenso problematisch ist meines Erachtens auch das damit provozierte Infragestellen der Schweizer Rechtskultur. Das Signal, wonach einmal abgeschlossene Verträge nicht mehr voll und ganz einzuhalten sind, wäre verheerend; das würde unser Rechtssystem in seinen Fundamenten erschüttern. Dazu käme, dass unter Umständen die Gefahr eines Ausschlusses aus dem Europarat und der entsprechenden automatischen Kündigung der EMRK bestünde, was für die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition und ihrem internationalen Engagement für die Menschenrechte einen katastrophalen Imageschaden bedeuten würde.

3. Die Initiative ist wirtschaftsfeindlich. Für den Erfolg der Exportnation Schweiz stellt unsere offene Volkswirtschaft das A und O dar. Voraussetzung für diese offene Volkswirtschaft, die unseren Unternehmen den Marktzugang in der gesamten Welt ermöglicht, sind stabile internationale Beziehungen. Für einen Kleinstaat wie die Schweiz gibt es absolut keine Alternative zum Völkerrecht; es ist der Garant für Stabilität und gesicherte rechtliche Verhältnisse. Gerade seit der durch Trump ausgelösten verhängnisvollen protektionistischen Welle - "America first" - ist die Schweiz auf die Verlässlichkeit des Völkerrechts und internationaler Verträge stark angewiesen. Die Selbstbestimmungs-Initiative greift aber gerade dieses Völkerrecht in seinem Kern an und rüttelt damit am Erfolgsmodell Schweiz. Bei einer Annahme der Initiative würde sich die Schweiz als Vertragspartnerin international selbst ins Abseits stellen. Eine solche Rechtsunsicherheit wäre für die Schweizer Wirtschaft Gift, denn die Initiative würde sich auch auf bestehende Abkommen negativ auswirken - auf die Freihandelsabkommen, auf die Investitionsschutzabkommen, auch auf die bilateralen Abkommen mit der EU. Das Schadenpotenzial ist immens gross.

Aus all diesen Gründen ist es entscheidend, dass der Ständerat dieser gefährlichen Initiative mit einer unzweideutigen Haltung und dem nötigen Nachdruck entgegentritt. Das Gespenst der fremden Richter wird seit Jahren undifferenziert genutzt, um die aussenpolitische Diskussion anzuheizen. Die Initiative zeigt aber nun klar auf, dass dieses Schlagwort falsch und völlig irreführend ist. Verjagen wir es daher endlich mit Überzeugung aus den Köpfen. Dies wird es uns auch erlauben, in anderen Dossiers eine unverkrampftere Diskussion zu führen.

Nun aber zum zweiten, meines Erachtens noch heikleren Punkt, nämlich zum Antrag eines direkten Gegenentwurfes: Ich ersuche Sie inständig, diesen von der Minderheit vorgeschlagenen Gegenentwurf mit ebensolcher Klarheit zurückzuweisen. Ich will dazu nur gerade zwei Argumente hervorheben:

1. Die Kodifizierung der Schubert-Praxis ist ein Unding. Die zahlreichen renommierten Professoren, welche die Kommission angehört hat, haben unisono davor gewarnt, diese Praxis in der Verfassung festzuschreiben. Es würde sich dabei im gleichen Sinne wie beim Text der Initiative in letzter Konsequenz um eine offizielle Festlegung und Rechtfertigung des Vertragsbruchs handeln. Dies hätte eben jene schwerwiegenden negativen Auswirkungen, die ich soeben beschrieben habe.

2. Abstimmungstaktisch wäre ein Gegenentwurf ein Trojanisches Pferd. Wir haben es in der Geschichte der Volksinitiativen immer wieder festgestellt: Gegenentwürfe sind dazu geeignet, dem Haupttext zum Durchbruch zu verhelfen. Denn sie bringen zum Ausdruck, dass an der Problematik doch etwas dran zu sein scheint, und das Original wird dann in der Regel der Kopie vorgezogen.

Wenn wir also den Gegenentwurf akzeptieren, dann verstärken wir die Chancen der verantwortungslosen Selbstbestimmungs-Initiative. Denn stellen Sie sich die folgende Situation im Abstimmungskampf vor - wir haben übrigens bisher auch hier so etwas erlebt -: Ein Politiker, sicher ein ausgewiesener Verfassungsrechtler, spricht im Saal von "Bübus Sonne" in Niedermuhren vor den Bürgerinnen und Bürgern seiner Region und versucht, sie von der Problematik der Initiative und von den Qualitäten des Gegenentwurfes zu überzeugen; in etwa wie folgt: "Die Kodifizierung der Schubert-Praxis bringt exemplifikativ zum Ausdruck, dass völkerrechtliche Verträge in bestimmten Fällen nicht eingehalten werden, weil das Landesrecht in diesen bestimmten Fällen vorgeht - aber doch nicht ganz, weil bei zwingendem Völkerrecht dies dann wiederum nicht der Fall ist." Damit überfordert man die direkte Demokratie, das ist vergebliche Liebesmüh.

Zusammenfassend: Meine vehemente Ablehnung von Initiative und Gegenentwurf heisst nicht, dass in der Beziehung von Völkerrecht und Landesrecht nicht doch Verbesserungen möglich wären. Es sind ja bereits wichtige Massnahmen aufgegleist, Kollege Caroni hat es selber angetönt: die Überprüfung des Staatsvertragsreferendums und die Überprüfung der Kündigungsregeln von Staatsverträgen. Diese Punkte werden interessante Verbesserungen bringen, welche die internationale Stellung der Schweiz in keiner Weise beeinträchtigen.

Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, klar Nein zu sagen zur Initiative und zum Gegenentwurf und damit dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Nachteile einer Annahme wären nämlich verheerend.