Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-06-13
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-06-13
Wortprotokoll
Wenn ich es richtig sehe, bin ich von den vielen bisherigen Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern erst der zweite, der nicht aus einem der Kantone oder einer der Regionen stammt, die für eines der beiden Bundesgerichte zur Diskussion stehen. Wir haben vier Kandidaturen und stellen fest, dass alle diese Kandidaturen die Anforderungen bezüglich der räumlichen und baulichen Ansprüche erfüllen. Alle vier Standorte sind interessiert und bereit, sich recht stark zu engagieren, auch finanziell.
Seit dem Beschluss des Ständerates für St. Gallen und Bellinzona stehen nun zwei Paare zur Wahl. Wie man sich entscheidet, hängt nicht vom eigenen politischen Standpunkt ab - das haben wir bis jetzt sehr deutlich gesehen -, sondern davon, wie man die wesentlichen Entscheidkriterien gewichtet. Wer die Effizienz der Verfahren und Abläufe in den Vordergrund stellt, der wird dem Entwurf des Bundesrates folgen. Wer hingegen übergeordnete staatspolitische und föderalistische Elemente in den Vordergrund stellt und stärker gewichtet, wird dem Beschluss des Ständerates folgen, ihn mittragen und die Variante St. Gallen/Bellinzona befürworten.
Für mich persönlich - ich komme nicht aus einer der vier angesprochenen Regionen - stehen rechtspolitische, staatspolitische und föderalistische Überlegungen im Vordergrund. Der Zusammenhalt unseres Landes geht meines Erachtens finanzieller Kleinkrämerei, aber auch verfahrensmässigen Überlegungen der Effizienz klar vor - vor allem bei diesem hoch emotionalisierten Thema, das wir heute behandeln.
Ich stelle somit fest: Unter dem Aspekt, dass sowohl das Tessin als auch die Ostschweiz schwere Lasten tragen und auch mit erheblichen Benachteiligungen fertig werden müssen, über die wir auch hier in diesem Rat immer wieder gesprochen haben - ich nenne nur die Stichworte "wirtschaftliche Probleme" oder "Verkehr" -, ist es meines Erachtens richtig, dass wir die staatspolitischen Interessen bei der Entscheidfindung höher werten. Auch unter dem Aspekt der hohen Emotionalität, die in dieser Frage aufgebrochen ist, scheint es mir richtig, dass wir auch hier entsprechend die Weichen stellen.
Der Bundesrat hat den Ansatz der Dezentralisation gewählt, hat ihn aber nicht zu Ende geführt, sondern nur zaghaft in seinem Entwurf aufgenommen. Wenn wir die Landkarte nochmals betrachten, die in diesem Saal schon mal an die Wand gemalt bzw. angesprochen worden ist, dann stellen wir fest, dass bis heute die beiden Regionen - der Ostschweiz und der Südschweiz - nicht vertreten sind und ihnen an und für sich jetzt eine entsprechende Bundesinstanz zugeteilt werden müsste.
Schauen wir aber die Standorte an, die als Variante zur Wahl stehen - Freiburg und Aarau -, so stellen wir fest, dass beispielsweise der Aargau bzw. Aarau im Fadenkreuz der wirtschaftlich starken Agglomeration Zürich und der Agglomeration Bern steht. Ich stelle fest, dass es nach Basel eine halbe Stunde Fahrzeit braucht, nach Bern ebenfalls, nach Zürich ebenfalls. In Luzern bzw. beim Versicherungsgericht ist man in drei Viertelstunden. Der Aargau, auch wenn er selbst keine Institution des Bundes beherbergt, ist also nah an allen diesen Institutionen. Er profitiert auch davon, dass seine Einwohner und Einwohnerinnen in all diesen Regionen zur Arbeit gehen, aber auch einkaufen oder kulturelle Anlässe besuchen können. Anders ist dies in den Regionen der Ostschweiz und der Südschweiz.
Ich meine, es wäre ein Akt der politischen Weisheit, des Ausgleichs und der Fairness, wenn wir dem Entscheid des Ständerates folgen und uns für Bellinzona und St. Gallen entscheiden würden. Ich bitte Sie, diesen Anträgen zu folgen.