Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-13
Wortprotokoll
Heute Morgen war von Unterwerfung die Rede, von Krieg gegen Unterdrücker. Es war die Rede davon, dass wir die Zügel selber in die Hände nehmen, dass wir keine Fremdbestimmung und auch kein zentralistisches Recht von internationalen Verbänden und Verbünden akzeptieren sollten. Gemeint war das Völkerrecht, gemeint waren die internationalen Verträge, die die Schweiz mit einem oder mit mehreren anderen Staaten abschliesst oder bereits abgeschlossen hat.
4000 solche internationalen Verträge hat die Schweiz abgeschlossen. Jeder einzelne dieser Verträge wurde nach demokratischen Regeln, die sich unser Land selber gegeben hat, abgeschlossen. Die Bundesverfassung sagt, wer für den Abschluss welcher Art von völkerrechtlichen Verträgen zuständig ist. Völkerrecht fällt nicht vom Himmel. Wir schliessen Verträge autonom ab, und wir entscheiden, mit welchem Staat oder mit welchen Staaten wir welchen internationalen Vertrag abschliessen.
Hierzu gibt es für einige Verträge auch das obligatorische Staatsvertragsreferendum, das heisst, solche Verträge können nur abgeschlossen werden, wenn Volk und Stände zustimmen. Das war zum Beispiel beim Uno-Beitritt der Fall, das war beim Freihandelsabkommen mit der EU der Fall, das war auch beim EWR der Fall. Zum Abschluss des EWR-Vertrages hat die Bevölkerung Nein gesagt. Die Bevölkerung und die Stände können also jeweils Ja oder Nein sagen.
Erinnern Sie sich an die Auns-Initiative! Diese Initiative wollte, dass das obligatorische Staatsvertragsreferendum massiv ausgeweitet wird. Das Argument war: Wir wollen, dass Volk und Stände bei diesen Staatsverträgen, bei diesem Völkerrecht, viel mehr mitreden können und zwingend befragt werden müssen. 75 Prozent der Stimmenden und alle Kantone haben Nein zu dieser Initiative gesagt, haben Nein zu mehr Mitsprache beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen gesagt.
Das Völkerrecht mit Unterdrückung und Fremdbestimmung in Verbindung zu bringen ist einfach grundfalsch. Das musste ich eingangs noch klarstellen.
Trotzdem sind wir dabei zu überprüfen, ob für den Abschluss von Verträgen eine gewisse Erweiterung dieses obligatorischen Staatsvertragsreferendums vorgenommen werden soll. Es wurde heute auch gesagt, man solle nicht stehenbleiben, man solle auch immer wieder überlegen. Es wurde diesbezüglich die Motion Caroni 15.3557 angenommen, und wir werden eine Vernehmlassung dazu durchführen. Wir können darüber sprechen, die Mitsprachemöglichkeit betreffend den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen auszuweiten. Sie werden sich dazu äussern können. Aber ich glaube, es ist wichtig, im Bewusstsein zu behalten und das unserer Bevölkerung auch zu sagen, dass wir wahrscheinlich weltweit eines von wenigen Ländern sind, die eine solch breite und starke demokratische Abstützung haben, wenn es um den Abschluss von internationalen Verträgen und um das Völkerrecht geht.
Wir werden auch über die Frage diskutieren, ob wir für die Kündigung von internationalen Verträgen mehr Symmetrie herstellen wollen. Das ist ein Anliegen von Herrn Ständerat Engler. Es gibt dazu eine parlamentarische Initiative (16.456), wonach diejenigen, die für den Abschluss von Verträgen zuständig sind, auch für deren Kündigung zuständig sind, und mit der Symmetrie hergestellt wird. Darüber werden wir auch diskutieren können.
Der Bundesrat sagt nicht, es gebe keine Normenkonflikte zwischen Landesrecht und Völkerrecht. Das hat er nie gesagt, auch nicht in seinem Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht vom 5. März 2010. Ich komme nachher noch darauf zurück.
Der Bundesrat sagt, dass wir mit den heutigen Möglichkeiten auch die Fähigkeit haben, solche Situationen anzugehen. Mit der Schubert-Praxis hat das Bundesgericht gezeigt, dass wir die Möglichkeit haben, im Einzelfall bei der Anwendung solcher Verträge auch dem Landesrecht den Vorzug zu geben, und zwar, wenn dies das Parlament im Gesetz deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Das heisst, das Parlament kann heute im Einzelfall bewusst vom Völkerrecht abweichen, und das Bundesgericht sieht sich gemäss Schubert-Praxis daran gebunden. Es ist deshalb nicht so, wie heute von Einzelnen gesagt wurde, dass Sie als Parlament bei der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen keine Möglichkeit haben, zum Ausdruck zu bringen, wie Sie die Gewichtung sehen. Das können Sie sehr wohl. Wenn Sie Artikel 190 der Bundesverfassung anschauen, sehen Sie, dass dort ganz klar erwähnt ist, dass für die Gerichte die Bundesgesetze und das Völkerrecht massgebend sind. Das sind Ihre Gesetze, die Sie verabschieden und die dem fakultativen Referendum unterstehen. Damit hat auch die Bevölkerung eine direkte Mitsprachemöglichkeit.
Die Frage, die Sie heute beantworten müssen, lautet: Bringt die Selbstbestimmungs-Initiative - über die es eine Volksabstimmung geben wird -, wenn es Konflikte zwischen Völkerrecht und Landesrecht gibt, mehr Klarheit, als dies heute der Fall ist? Bringt sie überhaupt die Klarheit, die sie verspricht? Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Initiative diese Klarheit nicht bringt, im Gegenteil.
Diese Initiative sagt, dass das Landesrecht vorgehe und dass es die höchste Rechtsquelle sei, wobei im Falle eines Widerspruchs zwischen Landesrecht und Völkerrecht entweder die völkerrechtlichen Verpflichtungen anzupassen seien oder der Völkerrechtsvertrag nötigenfalls gekündigt werden müsse. Wann aber besteht ein Widerspruch zwischen Landesrecht und einem völkerrechtlichen Vertrag? Ist das der Fall, wenn wir in einem Punkt eine Abweichung haben? Oder ist das der Fall, wenn es bei zehn Punkten so ist? Um welchen völkerrechtlichen Vertrag geht es hier? Geht es um die technischen Handelshemmnisse, geht es um einen völkerrechtlichen Vertrag zur internationalen Rechtshilfe, zur Terrorismusbekämpfung oder zum Umweltschutz? Das beantwortet diese Initiative nicht. Sie verpflichtet allerdings den Bundesrat, dauernd neue Verhandlungen aufzunehmen, wobei sie auch sagt, wenn das nicht gelinge, sei ein Vertrag nötigenfalls zu kündigen. Ja, aber was ist genau "nötigenfalls"? Wer sagt denn, was "nötigenfalls" ist? Ist das der Fall, wenn wir fünf Jahre oder zwanzig Jahre lang verhandelt haben? Kündigen wir auch, wenn das gar nicht in unserem Interesse ist?
Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative haben wir das schon einmal erlebt, als Ihnen, dem Parlament, solche unklaren Bestimmungen vorgelegt und Aufträge gegeben wurden. Danach hätte man das Freizügigkeitsabkommen neu verhandeln sollen, damit man erreiche, dass alles [PAGE 196] besser werde. Wenn das nicht gelingt, wird das aber dazu führen, dass man Ihnen wie auch dem Bundesrat vorwirft, man habe seine Arbeit nicht gemacht. So geht es mit der Selbstbestimmungs-Initiative weiter. Hier steht, dass Verträge "nötigenfalls" zu kündigen sind. Warum hatte man hier wieder nicht den Mut, Klarheit zu schaffen und zu sagen: "Wenn die Neuverhandlungen nicht gelingen, ist der Vertrag weg"? Nein, man spricht von "nötigenfalls". Das wird ganz bestimmt zu einem Hickhack führen, das kann ich Ihnen sagen; das ist vorprogrammiert. Sie werden sich dann wieder füglich darüber streiten können und dem Vorwurf ausgesetzt sein, das Parlament habe seine Arbeit nicht gemacht.
Eigentlich ist das noch ganz spannend bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, die ja immer wieder als Beispiel genannt wird. Es wird gesagt, dass es jetzt diese Selbstbestimmungs-Initiative brauche, weil Sie, das Parlament, Ihre Aufgabe nicht gemacht haben. Wäre die Selbstbestimmungs-Initiative angenommen, hätte das für das Bundesgericht bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative rein gar nichts geändert. Warum nicht? Weil der Personenfreizügigkeitsvertrag dem fakultativen Referendum unterstanden hat. Die Selbstbestimmungs-Initiative sagt aber, dass das Bundesgericht nur Verträge brechen muss, die nicht dem fakultativen Referendum unterstanden. Ausgerechnet bei dem Beispiel, von dem man sagt, man hätte es mit der Brechstange durchsetzen können, hätte also nicht einmal die Selbstbestimmungs-Initiative etwas geändert.
Nun, die Kritik, die ich heute Morgen häufig gehört habe, dass eben der Volkswille nicht beachtet wird, dass man den Volkswillen nicht umsetzt, das ist eine Kritik an Ihnen. Das geht ganz offensichtlich an Sie, an die Volks- und Standesvertreter. Die Kritik lautet, dass Sie Ihre Arbeit nicht machen. Ich sage es noch einmal: Sie haben als Gesetzgeber die Möglichkeit, in einem Bundesgesetz im Einzelfall zu sagen: "In diesem Fall sind wir der Meinung, dass das Bundesgericht bei der Anwendung dieses Vertrages dem Landesrecht den Vorzug geben soll." Wenn Sie das nicht tun, dann tun Sie es mit guten Gründen nicht.
Ich glaube, es entspricht dem Selbstverständnis des Parlamentes, dass sich die Ratsmitglieder sagen, dass sie hier auch in der Verantwortung stehen - als Standesvertreter in diesem Rat und als Volksvertreter im Nationalrat. Sie müssen dann abwägen, wie Sie vorgehen, wenn die Bevölkerung etwas entschieden hat, wenn sie eine Verfassungsinitiative angenommen hat, und Sie gleichzeitig diesen Konflikt sehen. Dann stehen Sie auch in der Verantwortung, eine solche Abwägung vorzunehmen. Das ist Ihre Grundverantwortung, und die nehmen Sie wahr. Dann müssen Sie sich auch nicht vorwerfen lassen, dass Sie den Volkswillen nicht umsetzen.
Übrigens haben Sie bei der Masseneinwanderungs-Initiative eine Gesetzgebung gemacht, und das Referendum wurde nicht ergriffen. Jeder hätte die Möglichkeit gehabt, dem Parlament in dieser Situation zu sagen, dass es die Arbeit nicht gemacht hat. Man kann das Referendum ergreifen, und dann hat die Bevölkerung in unserem direktdemokratischen System das Recht, sich noch einmal zu äussern.
Kritik habe ich heute auch in dem Sinne gehört, dass die Gerichte nicht so entscheiden, wie man sich das vorstellt, dass die Gerichte eben nicht automatisch immer das Landesrecht an die erste Stelle setzen. Das müssen sie auch nicht, das dürfen sie auch nicht; ich habe Ihnen Artikel 190 der Bundesverfassung vorgelesen. Aber die Konsequenz, die einige von Ihnen daraus ziehen, ist: Dann zwingen wir halt das Gericht zum Vertragsbruch. Das ist genau das, was die Selbstbestimmungs-Initiative macht. Sie verlangt vom Bundesgericht Folgendes: Wenn es einen völkerrechtlichen Vertrag, der nicht dem Referendum unterstellt ist, anwenden muss und dieser im Konflikt zum Landesrecht steht, dann muss das Bundesgericht vertragsbrüchig werden.
Unsere letzten 150 Jahre Rechtskultur haben gezeigt, dass es definitiv nicht Teil unseres Erfolgsmodells ist, unser Bundesgericht aufzufordern, vertragsbrüchig zu werden bei Verträgen, über die wir in unserem Land demokratisch entschieden haben und die man kündigen kann, wenn man sie nicht mehr will; Herr Ständerat Bischof hat es gesagt. Vertragsbruch ist für unser Land, für die Verlässlichkeit, die in den internationalen Beziehungen ein wesentliches Qualitätsmerkmal unseres Landes ist, nicht etwas Erfolgversprechendes.
Die Schweiz exportiert jedes Jahr Güter im Umfang von über 200 Milliarden Franken. Wir sind ein international vernetztes Land, und wir wollen es bleiben. Gerade Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sind die Grundlage unserer Beziehungen, damit eben diese Güter für 200 Milliarden Franken, die wir jährlich exportieren, auch exportiert werden können. Dazu braucht es Abmachungen, dazu braucht es Verträge.
Was bedeutet es nun, wenn wir in die Bundesverfassung schreiben, wir würden uns auch erlauben, vertragsbrüchig zu werden beziehungsweise unserem Bundesgericht diesen Auftrag zu geben, wir würden bereit sein, völkerrechtliche Verträge nicht mehr einzuhalten? Ich glaube, ich muss das nicht ausführen. Das ist nicht das, was uns in den internationalen Beziehungen nützt; es ist nicht das, was auch für unsere wirtschaftlichen Beziehungen die Grundlage ist, um eben Rechtssicherheit und Verlässlichkeit zu haben.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch etwas anderes erwähnen: Mit dieser Aufforderung, mit diesem schematischen Ansatz - es muss einfach so sein, das Bundesgericht muss dann Verträge so umsetzen oder anwenden - verzichten wir selber auf die verschiedenen Möglichkeiten, die wir heute haben, in solchen Konfliktsituationen pragmatische Lösungen zu suchen. Es gibt Leute, die sagen, das sei eine Selbstbeschränkungs-Initiative und keine Selbstbestimmungs-Initiative, weil wir uns selber die Instrumente aus der Hand nehmen. Sie haben ja die Instrumente in den letzten Jahren selber auch immer wieder angewendet und in einem solchen Konfliktfall gesagt: Hier gehen wir so vor, hier machen wir das, hier haben wir für die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative diese Regel gefunden, und bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative haben wir ebenfalls eine Möglichkeit gefunden. Ich denke wirklich, dieses Selbstbewusstsein kann unser Parlament haben. In den letzten Jahren ist es immer wieder gelungen, in solchen Konfliktsituationen Lösungen zu finden, die eben für unser Land insgesamt gut waren.
Auch der Gegenvorschlag, der heute zur Diskussion steht, will in der Bundesverfassung festhalten, dass unter bestimmten Bedingungen - er schränkt das etwas ein, er sagt dann "ausnahmsweise", und es müsste auch "ausdrücklich" vom Parlament verlangt werden - das Landesrecht dem Völkerrecht vorgeht und das Bundesgericht dann entsprechend halt auch letztlich vertragsbrüchig werden muss. Herr Caroni hat das schöne Beispiel vom Mieter gebracht und gesagt, es sei eben nicht Schwarz oder Weiss, er hat das am Beispiel der Nachtruhe illustriert. Ich muss das nicht noch einmal aufwärmen. Stellen Sie sich vor: Sie als Mieter unterzeichnen einen Mietvertrag und sagen: "Hier drin steht zwar etwas zur Nachtruhe, aber ich möchte jetzt einfach hier in den Mietvertrag schreiben, dass ich mich dann allenfalls nicht an die Nachtruhe um 22 Uhr halten werde." Glauben Sie, dass Sie dann diesen Mietvertrag bekommen, vor allem wenn noch 52 andere diesen Vertrag auch möchten? Sie werden das nie in den Mietvertrag schreiben, wie auch kein Arbeitnehmer in seinen Arbeitsvertrag schreibt, dass er sich dann allenfalls vorbehält, manchmal am Morgen etwas später zu kommen. Vielleicht kommt er dann mal etwas später. Dann passiert aber nichts, oder man findet eine Lösung. Und für den Mieter haben Sie ja auch eine Lösung gefunden.
Herr Abate hat es erwähnt: Jeder Unternehmer hat ab und zu plötzlich auch ein Problem mit einem Vertrag, den er abgeschlossen hat. Aber deshalb schreibt doch kein Unternehmen in seine Statuten, dass es sich nicht mehr um diesen Vertrag kümmern wird und sich vorbehält, vertragsbrüchig zu werden, wenn die Aktionärsversammlung etwas anderes entscheidet. Der Unternehmer sucht eine Lösung mit seinem Vertragspartner. Er sucht vielleicht einen Vergleich. Vielleicht weicht er tatsächlich in einem Einzelfall vom Vertrag ab. Dann nimmt er halt auch die Folgen in Kauf. Aber er schreibt doch nicht schon in die Statuten, dass er sich dieses Recht einfach vorbehält.
Darum geht es beim Gegenvorschlag. Er ist sicher auf der Suche nach einer Lösung. Ich anerkenne diese Bemühung, [PAGE 197] aber wir müssen uns bewusst sein, dass wir nichts daran ändern, auch nicht mit dem Gegenvorschlag, dass Sie in die Bundesverfassung hineinschreiben, dass Sie sich vorbehalten, hier allenfalls vertragsbrüchig zu werden, bzw. das Bundesgericht anweisen, vertragsbrüchig zu werden.
Herr Ständerat Schmid hat gesagt, die Schubert-Praxis sei jetzt vorbei, man habe sich von ihr verabschiedet. Ich weiss nicht, wie Sie darauf gekommen sind. Das Bundesgericht hat nie gesagt, dass die Schubert-Praxis nicht mehr gilt. Es hat gesagt, die PKK-Praxis sei nicht das Ende der Schubert-Praxis, es hat dort eine Präzisierung in Bezug auf die Menschenrechte gemacht. Genau dies macht ja der Gegenvorschlag auch. Vor allem aber denke ich: Wenn Sie wirklich sicher sein wollen, dass das Bundesgericht dann auch das tut, was Sie sagen, dann müssen Sie die Selbstbestimmungs-Initiative annehmen. Mit dem Gegenvorschlag wird das Bundesgericht, auch wenn Sie so entscheiden, in der Anwendung weiterhin zwischen Landesrecht und dem bestehenden Völkerrecht abwägen müssen. Von daher glaube ich, wenn Sie eine hundertprozentige Lösung wollen - mit allem Schaden, den Sie damit verursachen -, dann müssen Sie sich halt eher der Selbstbestimmungs-Initiative anschliessen.
Herr Ständerat Bischofberger hat den Bericht erwähnt, den der Bundesrat im Jahr 2010 zur Frage nach dem Verhältnis von Völkerrecht zu Landesrecht verfasst hat. Ich bin froh, dass Sie darauf hingewiesen haben. Der Bundesrat hat gesagt, dass wir eben heute mit dem bestehenden Recht verschiedene Möglichkeiten für pragmatische Lösungen haben. Er hat auch explizit auf die Schubert-Praxis hingewiesen, und er hat auch gesagt, dass er starre Regelungen, mit denen man dann einfach alle Konflikte schematisch lösen will, ablehnt und dass es für den Einzelfall pragmatische Lösungen braucht. An dieser Einschätzung des Bundesrates hat sich nichts geändert.
Ich möchte noch die Frage ansprechen, was es bedeutet, wenn Volk und Stände den Gegenvorschlag der Minderheit Caroni ablehnen. Was bedeutet dies ganz genau? Heute, noch einmal, haben Sie, das Parlament, die Möglichkeit, mit einem ausdrücklichen Hinweis im Gesetz zu sagen, dass Sie möchten, dass das Bundesgericht bei der Anwendung im Einzelfall dem Landesrecht den Vorzug gibt. Wenn dieser Gegenvorschlag abgelehnt wird, würde dies dann heissen, dass das Parlament die Möglichkeit nicht mehr hat, dem Bundesgericht diese Vorgabe zu machen? Damit hätten Sie eigentlich verloren, damit wäre der Schuss nach hinten losgegangen, muss ich sagen. Oder ändert sich dann einfach nichts an der heutigen Situation? Es stellt sich ein wenig die Frage, was denn dieser Gegenvorschlag bringt, falls sich nichts ändert, wenn er abgelehnt wird. Ich denke, diese Fragen möchte ich all jenen noch mitgeben, die sich überlegen, diesen Gegenvorschlag zu unterstützen. Jedenfalls scheint mir klar - bei allen guten Bemühungen -, dass der Gegenvorschlag leider nicht mehr Klarheit und auch nicht mehr Rechtssicherheit bringt.
Ich komme noch zur Minderheit II, die die Initiative zur Annahme empfiehlt. Herr Ständerat Minder hat verschiedene Beispiele gebracht. Er hat vor allem gesagt: Die EU hält sich nicht an die Verträge, dann halten wir uns auch nicht an die Verträge. Er hat dann Schengen/Dublin und die Dublin-Rückführungen nach Ungarn erwähnt, die jetzt zum Teil nicht mehr möglich waren. Ich muss einfach zurückfragen: Was ändert die Selbstbestimmungs-Initiative daran? Denken Sie, die EU oder alle Staaten würden Dublin wieder einhalten, nur weil die Schweiz die Selbstbestimmungs-Initiative annimmt? Wenn Sie wegen der Dublin-Rückführungen, die zum Teil nicht mehr funktionieren, Schengen/Dublin kündigen wollen, dann können Sie das tun. Aber die Selbstbestimmungs-Initiative ändert daran überhaupt nichts.
Ich äussere mich noch kurz zur Börsenäquivalenz: Wir haben hier gar keinen Vertrag mit der EU. Das wäre allenfalls eine WTO-Frage. Da müssten Sie aber auch sagen, dass wir jetzt wegen der Nichtanerkennung der Börsenäquivalenz den WTO-Vertrag mit 163 Staaten neu verhandeln müssten. Die Selbstbestimmungs-Initiative klärt auch hier nichts. Nötigenfalls müssten wir den WTO-Vertrag kündigen - ich glaube eigentlich auch nicht, dass das wirklich ein Weg ist.
Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative habe ich Ihnen gesagt, ausgerechnet in Bezug auf die Anwendung des Freizügigkeitsabkommens würde die Selbstbestimmungs-Initiative gar nichts ändern.
Zur Frage zum Rahmenabkommen, die Sie mir noch gestellt haben: Ich verstehe, dass Sie das interessiert. Ich weiss nicht, ob Sie heute Morgen noch über das Rahmenabkommen diskutieren möchten. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie diese Diskussion dann führen, wenn das Rahmenabkommen verhandelt ist und es Ihnen hier vorliegt. Was ich sagen kann, ist: Dort geht es ja in erster Linie darum, wie wir Konflikte lösen, wenn wir unterschiedliche Vorstellungen oder Auffassungen haben. Aber noch einmal: Lassen Sie jetzt die Leute verhandeln, Sie werden sich sicher noch ausgiebig damit befassen können.
Ich komme zum Schluss: Die Selbstbestimmungs-Initiative verspricht Klarheit im Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht. Sie verursacht das Gegenteil. Sie verursacht Rechtsunsicherheit, sie führt zu dauernden Neuverhandlungen, und sie ist unklar mit Blick darauf, wann es zu einer Kündigung kommt und wann eben nicht. Das untergräbt unser Erfolgsmodell der Verlässlichkeit und Stabilität, auch in den internationalen Beziehungen.
Die Selbstbestimmungs-Initiative verspricht mehr Selbstbestimmung. Sie verursacht das Gegenteil. Sie schränkt uns in der Möglichkeit ein, im Fall eines Konfliktes zwischen Landesrecht und Völkerrecht Lösungen zu finden, die für unser Land und für unsere Bevölkerung sinnvoll sind und unserem Land dienen. Sie presst die Schweiz und uns alle in ein Schema und engt uns ein.
Die Selbstbestimmungs-Initiative ist unklar formuliert, sie ist widersprüchlich. Sie wird zu einem dauernden Hickhack führen, weil sie nicht sagt, was ein Widerspruch ist, und davon spricht, dass ein Vertrag "nötigenfalls" zu kündigen sei. Mit diesem dauernden Hickhack wird sie auch dem Wirtschaftsstandort schaden.
Schliesslich schwächt die Selbstbestimmungs-Initiative den Schutz der Menschenrechte. Mit der Annahme der Selbstbestimmungs-Initiative läuft unser Land Gefahr, dass es die EMRK nicht mehr erfüllen kann. Die EMRK - das wurde heute deutlich gesagt - schützt jedoch uns alle, uns Bürgerinnen und Bürger, allenfalls auch gegenüber dem Staat. Es hat, glaube ich, wohl niemand ein Interesse daran, dass wir unsere eigenen Rechte gegenüber dem Staat schwächen.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, die Selbstbestimmungs-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Ich bitte Sie auch, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten. Er bringt nicht die erhoffte Klarheit. Auch er schränkt uns auf der Suche nach pragmatischen Lösungen ein. Sie, das Parlament, haben heute die Möglichkeit, den Gerichten aufzuzeigen, wie Sie im Einzelfall den Konflikt zwischen Völkerrecht und Landesrecht regeln wollen. Aber jetzt in der Bundesverfassung festhalten zu wollen, dass wir die Verträge allenfalls nicht einhalten - im Wissen darum, dass das Bundesgericht am Schluss ja sowieso für die Anwendung der Verträge zuständig bleibt -, bringt nichts. Das bringt sicherlich nicht mehr Klarheit.
Herr Ständerat Bischof hat es erwähnt: Weder Deutschland noch Frankreich oder die USA haben in ihren Verfassungen festgehalten, dass ihre Gerichte allenfalls im Einzelfall vom Völkerrecht abweichen können. Tun auch wir das nicht. Wir sollten nicht unser Land, das Vertragspartner ist, schwächen. Das kann nicht in unserem Interesse sein.
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