Föhn Peter · Ständerat · 2018-03-13
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-13
Wortprotokoll
Es ist höchst interessant, dass mein Vorredner alles über die Initianten weiss oder zumindest zu wissen glaubt. Ich sage Ihnen einfach noch ganz kurz dazu: Für die Initianten ist nichts, und zwar gar nichts illusorisch. Leider wird hier im Saal die Geschichte, insbesondere die Schweizer Geschichte, vergessen oder gar ausgeblendet. Einzig Kollege Martin Schmid hat ein paar Jahre zurückgeschaut. Denn heute sprechen und entscheiden wir über einen Teil des Erbes, welches wir von unseren Vorfahren übernehmen durften.
Ja, die Eidgenossen haben gekämpft, die Eidgenossen sind sogar in den Krieg gezogen, damit sie sich von den Unterwerfungen loslösen konnten, sich vom Unterwerfertum befreien konnten. Sie wollten schon damals selbst bestimmen, wollten das Zepter selber führen, die Zügel in die eigenen Hände nehmen. Für diese Selbstbestimmung haben unsere [PAGE 186] Vorfahren, haben die Eidgenossen sehr, sehr hart gekämpft. Heute gilt noch: Die Schweizerin, der Schweizer wird nicht geboren, um sich zu unterwerfen, um sich unterwürfig zu zeigen, um sich unterwürfig zu geben. Die Schweizerin, der Schweizer will das Schicksal selber in die Hand nehmen, will selbst bestimmen können, denn kaum jemand will sich fremdbestimmen lassen. Diese Selbstbestimmung ist ein Erbe, ein sehr gutes Erbe unserer Vorfahren. Sie haben das eindrücklich vorgelebt. Dieses Erbe möchte ich weiterleben, weitergeben, aber auch vorleben, auch hier und heute in diesem Saal.
Diese Volksinitiative, die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative, will ja gar nichts anderes als den Grundsatz in der Verfassung, dass hierzulande schweizerisches Recht gegenüber internationalem Recht Vorrang hat, eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Bei der Selbstbestimmungs-Initiative geht es um einen ganz einfachen Grundsatz: In der Schweiz soll Schweizer Recht gelten - Punkt! Wenn wir in Volksabstimmungen über Verfassungs- und Gesetzesänderungen befinden, sollten wir davon ausgehen können, dass diese Entscheide auch Gültigkeit haben. Diese Initiative sichert und stärkt die demokratischen Mitbestimmungsrechte. Wir haben doch eine direkte Demokratie! Aber seit einigen Jahren kommt es immer häufiger vor, dass wir davon ausgehen müssen, dass gewisse Entscheide nicht umgesetzt werden. Weshalb? Nur weil Bundesrat und Parlament eventuelle Spannungsfelder in Bezug auf internationales Recht oder internationale Verträge vermeiden wollen. Diese unkritische Haltung gegenüber internationalem Recht ist für mich völlig unverständlich.
Es wurde heute viel über die Bedeutung dieser Initiative im internationalen Kontext referiert. Ich glaube, gerade als Standesvertreter müssen wir auch einmal die nationale Bedeutung anschauen. Unser Land zeichnet sich nämlich durch eine föderalistische Struktur aus. Die Stimmbürger verfügen über Mitbestimmungsrechte wie in keinem anderen Land, und die Kantone haben als Gliedstaaten ebenfalls eine sehr starke Stellung. Gerade das Gewicht des Ständerates ist ebenfalls eine schweizerische Besonderheit. Dieses System gewährleistet einen Schutz von Minderheiten, wie ihn kein anderes Land kennt. Nur so ist es möglich, dass 26 Kantone, vier Landessprachen und unzählige Kulturen freundlich in dieser Willensnation zusammenleben. Darauf dürfen wir stolz sein.
Die Selbstbestimmungs-Initiative schützt diese Besonderheiten und damit auch die Minderheiten. Denn unser Verfassungssystem, das auch auf kleine Kantone sowie sprachliche und kulturelle Minderheiten Rücksicht nimmt, wird zusehends ausgehebelt, wenn immer öfter internationale Abkommen Vorrang haben. Unser direktdemokratisches System sieht verschiedenste Möglichkeiten vor, damit sich Minderheiten auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene einbringen können. Dieser Schutz von Minderheiten scheint verlorenzugehen, wenn unsere Bundesverfassung immer mehr ausgehöhlt wird und internationalen Bestimmungen weichen muss.
Leider muss ich feststellen, auch aus wirtschaftlicher Sicht, dass auch weitere erfolgreiche Schweizer Prinzipien immer mehr und öfter über Bord geworfen werden. Vielfach höre ich, dass wir vom Völkerrecht sehr stark profitieren oder dass eben diese internationalen Rechte unseren Unternehmen den Marktzugang in der ganzen Welt geben und garantieren und öffnen und damit Garant der Stabilität und des Wohlstands unseres Landes sind. Faktum ist doch, dass der Wohlstand der Schweiz auf unserer liberalen Rechtsordnung und unserem Staatswesen basiert, das dem Einzelnen eine grosse Selbstverantwortung und viel Freiheit lässt. Der Wohlstand der Schweiz ist darum so stabil, weil wir einen verhältnismässig freien Arbeitsmarkt und verhältnismässig wenig Bürokratie haben, vor allem aber auch, weil wir nicht von einigen wenigen Grosskonzernen oder gar einer Zentralregierung in Bern abhängen. Das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft sind die Gewerbebetriebe, die KMU. Diese Vorteile setzen wir mehr und mehr aufs Spiel, wenn immer mehr internationales Recht übernommen wird, welches ganz anderen Rechtsvorstellungen entstammt und auch entspricht.
Unsere Aufgabe muss es sein, den schweizerischen Wohlstand zu stärken. Wir müssen schauen, dass die Stärken und Vorteile der Schweiz erhalten bleiben, damit wir uns nicht mit anderen Ländern nach unten nivellieren.
Es ist noch zu sagen, das möchte ich als Unternehmer betonen, dass die Freihandelsabkommen, die die Schweiz mit anderen Ländern abgeschlossen hat oder in Zukunft abschliessen wird, nie im Widerspruch zu unserer marktwirtschaftlich orientierten Bundesverfassung stehen, sondern klar mit ihr im Einklang sind.
Ich äussere mich noch kurz zum Gegenvorschlag: Es wurde jetzt viel darüber gesprochen, und ich danke dafür, dass er beantragt wird. Das heisst für mich also ganz klar - und das haben einige auch moniert -: Es besteht Handlungsbedarf; der Handlungsbedarf wird bejaht. Ich frage Herrn Caroni diesbezüglich: Sind Sie bereit, mit dem Zweitrat, d. h. dem Nationalrat, und den Initianten eventuelle Anpassungen betreffend diesen Gegenvorschlag zu besprechen? Oder anders gesagt: Sind Sie bereit, eventuelle Anpassungen zuzulassen respektive vorzunehmen? Ich wäre überzeugt, dass wir Volk und Ständen so eine noch vernünftigere, eventuell noch bessere Lösung bezüglich Selbstbestimmung vorlegen könnten.
Ein weiteres Ziel könnten wir noch erreichen. Ich komme halt wieder einmal mit meinem Lieblingswort: "Bürokratieabbau". Wenn internationales Recht definitiv über unser Schweizer Recht gestellt werden sollte, wie es heute gang und gäbe ist, ist dieser Abbau mehrheitlich infrage zu stellen. Ja, Bürokratieabbau könnte gar zu einem Unwort verkommen, weil eben gar nicht stimmt, was viele hier drin immer und immer wieder versprechen. Es gibt also mindestens tausend Gründe, dieser Initiative zuzustimmen.
Jetzt muss ich schon noch auf einige Voten eingehen. Man hat gesagt, es sei eine schwerverständliche Verfassungsänderung, der Text sei konfus und widersprüchlich, es sei eine verantwortungslose Initiative, sie schade dem guten Ruf der Schweiz, mit verheerenden Folgen, sie sei wirtschaftsfeindlich usw. Das sind die gleichen Floskeln, die man schon x-fach gehört hat und die in die ganze Schweiz hinausposaunt wurden. Das begann bei der EWR-Abstimmung und ging weiter bei den Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit. Ich könnte da noch viele Abstimmungen aufzählen. Wo wären wir, wenn dem so wäre, wenn all das eingetroffen wäre, was damals und immer wieder proklamiert wurde? Wir wären heute ganz sicher oder schon längst das Armenhaus Europas. Tatsache ist: Die Wirtschaft - und ich spreche hier als Unternehmer - kann und wird weiterhin vernetzt bleiben.
Herr Jositsch behauptet kühn, es gäbe keine Konflikte. Es gibt wohl keinen Krieg, aber laut Meinung der Initianten gibt es Konflikte, unter anderem betreffend Personenfreizügigkeit und Masseneinwanderung. Die Initianten sind nicht zufrieden und stören sich an der Praxis, an der Umsetzung. Es könnten natürlich in absehbarer Zeit auch grössere und vernichtendere Konflikte heraufbeschworen werden.
Mit dieser Initiative wünsche ich mir einzig die Rückgewinnung der Selbstbestimmung. Dafür will ich jedoch keinen Krieg führen. Ich will aber hier, in diesem Saal, dafür kämpfen, so gut es geht. Ich werde mich dann auch bei der Abstimmung dafür einsetzen und kämpfen - kämpfen für die Selbstbestimmung, kämpfen für die Unabhängigkeit, kämpfen für die Eigenständigkeit, wie es unsere Väter und Vorfahren auch getan haben. Dazu fühle ich mich verpflichtet. Und Sie?
Die Initianten wollen ja nichts anderes - das steht wortwörtlich im Text -: "Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft." Dann steht weiter: "Bund und Kantone beachten das Völkerrecht." Und in Artikel 56a: "Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen." Das steht im Initiativtext. Ich weiss nicht, was man hier nicht umsetzen könnte oder wen man damit vor den Kopf stossen würde.
Ich bitte Sie dringendst, der Minderheit II (Minder) zu folgen, das heisst, die Initiative zur Annahme zu empfehlen - ob mit oder ohne Gegenvorschlag, ist sehr wahrscheinlich nicht so entscheidend. [PAGE 187]