Arslan Sibel · Nationalrat · 2018-03-13
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2018-03-13
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative "Das Recht auf Notwehr verstärken" will das Recht, die körperliche und materielle Integrität in Häusern oder Wohnungen zu verteidigen, stärken.
Begründet wird dies von den Initianten damit, dass in Italien und Frankreich vermehrt Einbrüche in Anwesenheit der Bewohner stattfinden, weshalb etwa in Italien eine dieser Initiative ähnliche Gesetzesbestimmung erlassen wurde. Solche Entwicklungen seien vermehrt auch in der Schweiz zu beobachten. Die Polizei könne bei solchen Überfällen nicht rechtzeitig einschreiten, weshalb ein wirksamer Schutz der Opfer erfordere, dass sie selber sofort und wirksam reagieren könnten. Deshalb wäre ein solches Handeln nur dann reell erfolgreich, wenn die Opfer bewaffnet und reaktionsbereit seien und ihr natürliches und gesetzliches Recht auf Selbstverteidigung ausüben könnten.
Dafür soll Artikel 16 StGB, der die entschuldbare Notwehr allgemein regelt, wie folgt durch einen Absatz 3 ergänzt werden: "Dringt ein Dritter unbefugt in einen Wohnraum ein, so ist die Aufregung des Eigentümers oder Mieters entschuldbar und seine Bestürzung wird vermutet." Mit diesem Absatz will die parlamentarische Initiative eine Beweislastumkehr einführen. Dadurch soll verhindert werden, dass die Opfer in einem Gerichtsverfahren beweisen müssen, die Grenzen der Notwehr nicht überschritten zu haben. Die Beweislast würde der Staatsanwaltschaft obliegen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist der Ansicht, dass es zwar tatsächlich schwierig sein kann, den Nachweis zu führen, dass man die Grenzen der Notwehr nicht überschritten hat, und dass ein Einbruch in das eigene Zuhause besonders belastend ist. Wurde bei einem Einbruch Notwehr angewendet, ist grundsätzlich abzuklären - und es ist wichtig, dass man das abklärt -, ob es sich um einen Notwehrexzess gehandelt hat oder nicht. Der vorgeschlagene Spezialabsatz geht jedoch zu weit, ist nicht zielführend und folglich überflüssig. Die Kommissionsmehrheit findet, dass eine Gesetzesänderung im Sinne der parlamentarischen Initiative grosse Gefahren birgt. Einerseits kann die vorgeschlagene Änderung zu vermehrten Missbräuchen des Notwehrrechts und andererseits zu fatalen Überschreitungen der Grenzen der Notwehr führen.
Die bestehende gesetzliche Regelung betreffend entschuldbare Notwehr ist aus Sicht Ihrer Kommission für Rechtsfragen ausreichend. Sie ermöglicht es, die konkreten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und jeweils im Einzelfall zu beurteilen, ob ein Notwehrexzess entschuldbar und damit straflos ist. Die Bestimmung hat sich auch in der Gerichtspraxis bewährt. Ein Spezialabsatz würde sodann zu nichtgerechtfertigten Ungleichbehandlungen gegenüber anderen Notwehrsituationen führen. Zudem könnte er gar als Anreiz zur Selbstjustiz missverstanden werden. [PAGE 401]
Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist der Ansicht, dass eine solche Ergänzung überdies Gefahren mit sich bringen und fatale Signale aussenden würde. Insbesondere ist die ausdrückliche Nennung von Waffengewalt im Begründungstext alarmierend. Die Bestimmung würde buchstäblich zur Selbstjustiz einladen. Ferner würde sie die unverhältnismässige Anwendung von Waffengewalt fördern. Insgesamt könnte eine solche Ausweitung vermehrt zu Missbräuchen des Notwehrrechts oder zu folgenschweren Überschreitungen der Grenzen der Notwehr führen.
Die Kommissionsmehrheit stellt zudem fest, dass die Erweiterung des Notwehrrechts in anderen Ländern zu einer Erhöhung der Zahl der Unfälle oder der Waffengewalt geführt hat. Beispielhaft dafür ist etwa die "Stand your ground"-Regel in den USA. Die Anzahl Einbrüche ging in diesen Ländern hingegen nicht zurück. Dies ist aus Sicht der Kommission für Rechtsfragen ein Zeichen dafür, dass die Gesetzesänderung keine abschreckende Wirkung haben würde. Es gibt weniger bedenkliche, aber ebenso wirksame Schutzmassnahmen gegen Einbrüche, wie etwa Alarmanlagen. Überdies hat sich die Zahl der Einbrüche in der Schweiz seit 2012 verringert. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamtes für Statistik sind die Einbrüche im Jahr 2016 um weitere 11 Prozent zurückgegangen.
Die Kommission beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Es besteht ihrer Ansicht nach kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, weil der bestehende Artikel 16 des Strafgesetzbuches eine angemessene Regelung der entschuldbaren Notwehr beinhaltet.
Gestützt auf diese Ausführungen beantrage ich Ihnen im Namen Ihrer Kommission für Rechtsfragen, der Initiative keine Folge zu geben.