Abate Fabio · Ständerat · 2018-03-13
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-13
Wortprotokoll
Das ist die zweite Differenz, die uns beschäftigt hat. Der Nationalrat hat beschlossen, Absatz 2 von Artikel 174c, der von uns während der Wintersession neu eingefügt wurde, zu streichen.
Es geht um einen im Ausland eröffneten Konkurs. Es erfolgt im Ausland gegen einen Schuldner, der im Ausland wohnt, immer eine Anfechtungsklage. In der Schweiz kennen wir die belegene Sache. Es wird ausländisches Recht angewendet. Wir fügten einen Vorbehalt ein, sodass der schweizerische Erkennungsrichter materiell überprüfen kann, ob der beklagte Ausländer eine in unserem Land in der Konkursmasse gelegene Sache erhalten hat und ob er sie nach schweizerischem Recht in gutem Glauben erworben hat. Der Nationalrat hat den Absatz aus folgenden Gründen gestrichen: Die Lösung würde zu einer "révision au fond" führen. Das ist nach Artikel 27 Absatz 3 IPRG grundsätzlich verboten. Das ist ein international absolut unbestrittener Grundsatz. Für den Fall, dass ausländische Urteile anerkannt werden, bestehen Schutzmechanismen, aber keine Möglichkeit, in der Sache weitere materielle Überprüfungen zu machen. Die Schutzmechanismen sind folgende:
1. Die indirekte Zuständigkeit ist gegeben.
2. Die ausländische Entscheidung ist definitiv.
3. Der Anfechtungsbeklagte hat, in unserem Fall zum Beispiel, seinen Wohnsitz nicht in der Schweiz.
4. Zu beachten ist auch der Ordre public.
Auf jeden Fall haben wir festgestellt, dass während den Expertenarbeiten und während der Vernehmlassung keine Bestimmung analog der Lösung des Ständerates gefordert wurde. Auch in der Literatur findet man keine Forderung in diese Richtung. Wir wissen nichts über die Auslegung, über die [PAGE 200] praktischen Auswirkungen. In Kapitel 7 des IPRG, dem Kapitel über das Sachenrecht, dort, wo der Gutglaubensschutz Dritter hingehört, finden wir keinen solchen Vorbehalt.
Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen beschlossen, dem Nationalrat zu folgen und den von der Minderheit Hefti aufgenommenen Antrag abzulehnen, sodass diese letzte Differenz beseitigt wird.