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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-14

Wortprotokoll

Es ist eine Tatsache, dass in den letzten Jahren die Zahl der vorläufig Aufgenommenen aufgrund der verschiedenen Kriege stark zugenommen hat. Ich bedaure das. Ich bedaure jeden einzelnen Menschen, der aufgrund von Krieg oder Bürgerkrieg seine Heimat verlassen muss und unter Umständen jahrelang nicht mehr dorthin zurückkehren kann. Ende 2017 lebten rund 41 500 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme in der Schweiz. Davon sind 10 000 vorläufig aufgenommene Flüchtlinge. Es ist wichtig, hier auch immer wieder sachlich die Zahlen anzuschauen. Woher stammen diese vorläufig Aufgenommenen? Sie stammen aus Afghanistan, Syrien, Eritrea und Somalia. Es ist auch nicht so, dass alle diese Kriegsflüchtlinge zu uns kommen. Ich sage Ihnen auch hier wieder einmal eine Zahl zur Erinnerung: In Iran leben rund 3,5 Millionen Afghanen; etwa 2,5 Millionen Afghanen sind nach Pakistan geflohen. In der Türkei leben zurzeit rund 3 Millionen syrische Flüchtlinge. Ich glaube, es ist schon auch wichtig, dass wir zwischendurch wieder die Dimensionen anschauen und sehen, wo die grossen Fluchtbewegungen wirklich sind und welche Staaten hier die wirklichen Verantwortungen und die wirklichen Lasten zu tragen haben.

Die schwierige Situation in diesen Ländern ist zum Teil seit vielen Jahren, manchmal sogar seit Jahrzehnten unverändert. Das führt dann umgekehrt natürlich auch unweigerlich zu einem langen Aufenthalt in der Schweiz. Bei den allermeisten vorläufig Aufgenommenen ist eine Rückkehr in absehbarer Zeit schlicht illusorisch, ob Ihnen das gefällt oder nicht. Mir gefällt es auch nicht. Ich hätte auch gerne, dass sich die Situation in Afghanistan irgendeinmal so klärt, dass die Menschen wieder dort leben können. Das ist mein innigster Wunsch und Ihrer auf jeden Fall auch. Wir alle wünschen uns, dass sich diese grauenhafte Situation in Syrien endlich verändert. Aber wir alleine entscheiden das nicht.

Jetzt sprechen wir über die Menschen, die aus diesen Staaten hierhergekommen sind. Warum haben sie nicht den Flüchtlingsstatus, warum sind sie vorläufig aufgenommen? Weil sie eben nicht individuell an Leib und Leben verfolgt sind. Wer jetzt aus Ost-Ghuta flieht oder überhaupt noch fliehen kann, der ist nicht individuell an Leib und Leben verfolgt, sondern er ist dort einfach in Lebensgefahr und muss weg, wenn er das irgendwie noch schafft. Diese Personen haben dann nicht gemäss Flüchtlingskonvention den Asylstatus, sondern sie bekommen eine vorläufige Aufnahme.

Diese Menschen sind hier. Somit haben wir eigentlich nur zwei Optionen: Entweder arbeiten sie, oder sie beziehen Sozialhilfe. Es gibt eigentlich keine weiteren Optionen. Das können wir tun, sind wir uns doch immerhin einig, dass wir diese Menschen jetzt nicht nach Syrien oder in die meisten Gebiete Afghanistans zurückschicken können wie auch nicht nach Somalia; auf Eritrea komme ich später noch zu sprechen.

Einige von Ihnen haben auch festgestellt, dass die Integration in den Arbeitsmarkt heute ungenügend ist. Das ist unbestritten. Es ist auch festgestellt worden, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen - Herr Ständerat Engler hat das gesagt - beträchtlich sind. Ich muss Ihnen sagen: Diese Zahlen bei den Kantonen müssten, ich erwähne das immer wieder, schon auch zu denken geben. Herr Ständerat Stöckli hat auch die Integrationsagenda Schweiz erwähnt. Wir sind dort, das kann ich nur betonen, intensiv am Arbeiten: das WBF und mein Departement aufseiten des Bundes; aufseiten der Kantone sind es die KdK, die SODK und die EDK. Wir haben in den letzten Monaten und Wochen grosse Fortschritte gemacht. Sie werden schon bald davon hören, haben wir doch schon ganz konkrete Vorstellungen, wie wir uns hier verbessern können.

Ich möchte Sie auch noch daran erinnern, was Sie bereits in Bezug auf die Arbeitsmarktintegration von vorläufig Aufgenommenen entschieden haben. Sie haben im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative festgehalten, dass arbeitsmarktfähige Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene bei den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen gemeldet werden sollen, damit für die Arbeitgeber der Branchen oder Berufsgruppen, bei denen ab Juli eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit herrscht, die Möglichkeit besteht, diese Menschen zu berücksichtigen. Ich muss Ihnen sagen, Herr Ständerat Hösli, dass ich auf dem Arbeitsmarkt die Flüchtlinge, die vorläufig Aufgenommenen und die Arbeitslosen nicht gegeneinander ausspielen würde. Schauen Sie sich wieder einmal die Statistiken an, das tut immer sehr gut. Schauen Sie einmal an, in welchen Branchen wir heute eine hohe, eine weit überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit haben und wie hoch die Zuwanderung in diesen Branchen nach wie vor ist. Wenn ich "Zuwanderung" sage, dann spreche ich nicht von den Flüchtlingen und den vorläufig Aufgenommenen. Ich spreche vielmehr von denjenigen, die man aus dem europäischen Ausland holt und hier anstellt, obwohl wir in diesen Branchen und Berufsgruppen eine hohe Arbeitslosigkeit haben und obwohl wir hier Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene hätten, die bereit und auch fähig wären - nicht alle und auch nicht alle gleich -, solche Stellen zu besetzen.

Ich hoffe wirklich, dass ab Juli dieses Jahres, wenn die Umsetzung der Stellenmeldepflicht beginnen wird, den Arbeitgebern auch bewusst sein wird, dass wir hier in der Schweiz ein Potenzial von Menschen haben. Wir müssen aufhören, in den Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit weiterhin Personen aus dem Ausland zu rekrutieren, obwohl es hier Menschen gibt, die diese Arbeit auch machen könnten.

Nun, das Problem der vorläufigen Aufnahme ist nicht neu; das haben weder Sie noch ich erfunden. Mein Vorvorgänger hat im Jahr 2005 - das ist jetzt doch eine Zeit lang her - bei der Beratung des Ausländergesetzes hier im Ständerat gesagt, dass ein Grossteil der vorläufig Aufgenommenen nicht zurückkehren wird und nicht zurückkehren kann. Er hat damals Ihnen, also dem Ständerat - ich weiss nicht, wie viele von Ihnen damals schon da waren - beantragt, dass man den Kantonen für die vorläufig Aufgenommenen auch eine [PAGE 217] Integrationspauschale bezahlt. Denn die Leute, so hat er eben gesagt, würden grösstenteils nicht zurückgehen und wir täten dann gut daran, den Kantonen diese Integrationspauschale von 6000 Franken auch für die vorläufig Aufgenommenen zu bezahlen. Am Schluss ist nämlich die Frage: arbeiten oder Sozialhilfe beziehen?

Auch mein Vorvorgänger hat im Ausländergesetz verankert, dass die Arbeitsmarktintegration der vorläufig Aufgenommenen ein gesetzlicher Auftrag ist. Wir befinden uns hier also nicht in einer brandneuen Situation. Das alles hat den Kantonen auch geholfen, es hat sie entlastet. Aber es hat das Problem nicht lösen können. Deshalb fordern die Kantone, fordern aber auch Sie in verschiedensten Vorstössen, bei der vorläufigen Aufnahme Verbesserungen für die Arbeitsmarktintegration vorzusehen. Sie haben alleine in den letzten sechs Jahren über zwanzig Vorstösse dazu eingereicht, und der Bundesrat hat ja auch einen Bericht verfasst. Dieser ging auch auf drei angenommene Postulate zurück, die Postulate 11.3954, 13.3844 und 14.3008.

Wir haben im April 2016 zu diesem Thema eine Fachtagung durchgeführt. Ich muss Ihnen sagen, ich habe noch selten so viel Einigkeit zwischen Bund und Kantonen vorgefunden. Die Kantone waren durch die verschiedenen Ämter vertreten: die Arbeitsämter, die Integrationsämter, die Migrationsämter. Auch die Gemeinden, die Städte waren dabei, die Zivilgesellschaft und internationale Organisationen. Man war sich einig: Diese Situation für die vorläufig Aufgenommenen muss verbessert werden. Das ist ja auch das Thema der Vorstösse, die Sie heute beraten.

Vielleicht noch einmal folgende Ausführungen, um zu klären, um was es geht: Eine vorläufige Aufnahme erhält heute, wer die Voraussetzungen für die Asylgewährung nicht erfüllt, aber trotzdem nicht ins Herkunftsland zurückkehren kann. Die Gründe sind vielfältig. In der Mehrheit der Fälle herrscht im Herkunftsland eine Kriegs- oder eine Bürgerkriegssituation. Das ist in der Mehrheit der Fälle so, Herr Ständerat Föhn, das ist keine Behauptung - lesen Sie bitte schön einfach die Fakten nach. In der Mehrheit der Fälle herrscht Krieg im Herkunftsland. Oder es kann sich um eine medizinische Notlage handeln oder darum, dass bei einer Wegweisung im Herkunftsland Folter droht. Dann wird eine vorläufige Aufnahme erteilt.

Ich möchte vielleicht auf ein paar Beispiele eingehen, weil hier auch immer wieder Behauptungen aufgestellt werden oder Missverständnisse herrschen.

Ich komme zuerst zum Thema Eritrea. Das SEM, Sie wissen es, hat seine Praxis bei den eritreischen Asylgesuchen aufgrund einer umfassenden Analyse der verfügbaren Informationen im Juni 2016 angepasst respektive verschärft - so, wie das SEM das normalerweise macht, es überprüft andauernd die Situation in den verschiedenen Staaten. Diese Praxis wurde dann auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Ich gehe jetzt nicht auf die Details ein. Aber als Folge dieser Anpassung werden heute etwa 15 Prozent der Eritrea-Gesuche nicht mehr nur abgelehnt, sondern es wird auch keine vorläufige Aufnahme mehr angeordnet.

Ich komme zu einem zweiten Beispiel: Serbien; das wurde in der Kommission auch erwähnt. Warum haben wir Ende 2017 noch über tausend serbische Staatsangehörige, die den Status der vorläufigen Aufnahme haben? Das geht auf die Situation Ende der Neunzigerjahre zurück. Der Grossteil dieser Menschen ist seit bald zwanzig Jahren in der Schweiz. Wenn man die vorläufige Aufnahme aufhebt, dann muss das SEM auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes beachten. Diese lautet, dass eben mehrfach entschieden wurde, dass eine Wegweisung von Personen, deren Integration weit fortgeschritten ist, nicht zulässig ist. Wir leben in einem Rechtsstaat mit Gewaltentrennung, und das SEM muss sich an eine solche Rechtsprechung halten.

Ich komme zum Beispiel China. Wir haben rund zweitausend vorläufig Aufgenommene aus China. Diese Situation geht auf die Situation in Tibet zurück. Auch hier überprüft das SEM seine Praxis immer wieder laufend aufgrund der verfügbaren Informationen. So werden etwa Tibeter, die vor ihrer Einreise in die Schweiz in Indien oder Nepal gelebt haben, heute nicht mehr vorläufig aufgenommen. Sie können sich vorstellen, dass diese Praxisanpassung auch massiv kritisiert wird. Aber das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxisanpassung ebenfalls gestützt.

Sie sehen, wir beobachten die Situation in allen Herkunftsstaaten von vorläufig Aufgenommenen ganz genau. Wir ziehen die Konsequenzen, wenn sich die Lage ändert. Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass für jene Personen, bei denen eine Rückkehr eben nicht zumutbar, nicht zulässig oder nicht möglich ist - wie das im Gesetz festgehalten ist -, weiterhin eine vorläufige Aufnahme ausgesprochen wird.

Ich habe es eingangs erwähnt: Sie haben die drei Postulate angenommen und den Bundesrat beauftragt, diesen ganzen Status zu überprüfen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Das haben wir mit dem Bericht vom Oktober 2016 gemacht.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat aufgrund dieses Berichtes die Motion 17.3270 eingereicht und den Bundesrat damit beauftragt, einen neuen Status mit dem möglichen Namen "Schutzgewährung" zu schaffen. Sie kennen den Rest der Geschichte: Diese Motion wurde im Nationalrat mit 113 zu 63 Stimmen angenommen. Ihre Kommission hat diese Motion dann abgelehnt und die Situation noch einmal angeschaut. Sie möchte jetzt mit ihrer eigenen Motion 18.3002 im Unterschied zum Nationalrat den Status nicht grundlegend ändern; sie teilt aber die Auffassung des Bundesrates und des Nationalrates, dass die bestehenden Hürden für die Integration der vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt beseitigt werden sollen. Dazu hat Ihre Kommission wie gesagt eine eigene Motion eingereicht. Sie hat gesagt, man solle insbesondere den Begriff der vorläufigen Aufnahme anschauen und Erleichterungen beim Kantonswechsel zwecks Erwerbstätigkeit überprüfen und Ihnen hierzu Vorschläge unterbreiten.

Ich muss Ihnen sagen: Der Bundesrat kann beiden Motionen zustimmen. Er unterstützt beide Motionen, weil die Zielsetzung der beiden Motionen die gleiche ist: Erwerbseinkommen statt Sozialhilfe - das ist die Zielsetzung beider Motionen. Mit beiden Motionen hat der Bundesrat einen gewissen Spielraum, um allenfalls weitere Elemente für den Abbau der Hürden bei der Arbeitsmarktintegration zu prüfen. Am Schluss werden wir Ihnen entsprechende Gesetzesvorschläge unterbreiten, und Sie entscheiden dann, was im Gesetz stehen soll.

In diesem Sinne kann der Bundesrat beide Motionen unterstützen.

[VS]