Müller Philipp · Ständerat · 2018-03-14
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Besten Dank. Es geht nun um die Motion 17.3270 der SPK-NR, "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme". Diese haben wir ja bereits einmal im Rat behandelt und aufgrund des Ordnungsantrages Germann zurückgewiesen.
Wie Sie bereits beim vorhergehenden Geschäft gehört haben, hat die Staatspolitische Kommission Ihres Rates die vom Nationalrat am 12. Juni 2017 angenommene Motion mit dem Titel "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme" am 28. August letzten Jahres beraten und diese damals mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Indem in der Herbstsession, wie erwähnt, ein Ordnungsantrag eine Mehrheit gefunden hat, ist die Kommission dazu verpflichtet worden, die Kantone, Städte und Gemeinden anzuhören. Auch nachdem die Kommission am 17. November 2017 diesen Auftrag erfüllt hat, ist sie bei ihrem ursprünglichen Beschluss vom August geblieben.
Erlauben Sie mir kurz die Darstellung der Gründe der Kommission: Mit der Motion des Nationalrates soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den aktuell geltenden Status der vorläufigen Aufnahme durch einen neuen Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzgewährung zu ersetzen. Vor der Beratung dieser nationalrätlichen Motion hat Ihre Kommission über den Bericht des Bundesrates vom 12. Oktober 2016, "Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen", debattiert. Ihre Kommission ist in der Mehrheit zum Schluss gekommen, dass die Motion zwar ein Problem anspricht, dieses aber nicht löst. Es gibt viele Asylsuchende, bei denen nach einem rechtmässigen Verfahren mit allen möglichen Rechtsmitteln festgestellt wird, dass sie die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen. Dazu gehören beispielsweise auch die vorläufig Aufgenommenen, die einen Ausweis F erhalten. Bei diesen muss regelmässig überprüft werden, ob der Grund der vorläufigen Aufnahme noch da ist oder nicht. Falls nicht, müssten diese Personen eigentlich in ihr Herkunftsland zurückreisen. Leider mangelt es hier an der Umsetzung. Von 2009 bis 2015 sind gerade einmal sieben Personen - sieben Personen, also nicht zwei Handvoll! - in diesem Sinne in ihr Herkunftsland zurückgeführt worden.
Heute gibt es zwei Kategorien von vorläufig Aufgenommenen: Es gibt vorläufig Aufgenommene, die keine volle Sozialhilfe erhalten. Das sind jene, bei denen die Ausweisung oder Rückschaffung nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich ist. Dann gibt es die vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge. Sie erhalten gemäss Artikel 23 der Genfer Flüchtlingskonvention und gemäss unserem Asylgesetz die volle Sozialhilfe, so wie Einheimische.
Diese vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge haben aber ihre Situation in der Regel selber herbeigeführt. Sie sind asylunwürdig wegen verwerflicher Handlungen, wegen Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit, wegen Nachfluchtgründen, das heisst durch Schaffung eines Fluchtgrundes durch die Ausreise selbst oder durch das Verhalten nach der Ausreise. Diese vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge, die also ihre Situation weitgehend selber verursacht haben, sind aber heute besser gestellt als die anderen vorläufig Aufgenommenen, deren Ausreise, wie erwähnt, nicht zulässig, nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Mit der nationalrätlichen Motion soll nun die Kategorie der vorläufig Aufgenommenen, die über keine Flüchtlingseigenschaft verfügen, bessergestellt werden. Die Zielsetzung des geltenden Rechts, das vom Volk deutlich angenommen wurde, darf aber nicht aus den Augen verloren werden. Das Ziel muss nämlich die Rückreise sein, daher auch der Ausweis F für vorläufig Aufgenommene.
Die Realität sieht leider anders aus. Es ist bekannt, dass in viele Länder Zwangsrückschaffungen, Sonderflüge usw. praktisch nicht möglich sind. Wenn wir also den Kern des Asylrechts durchsetzen wollen, nämlich an Leib und Leben Bedrohte aufnehmen zu wollen, und wenn wir die Akzeptanz in der Bevölkerung beibehalten wollen, dann dürfen wir die Zielsetzung nicht aufgeben, wonach Menschen ohne Asylgrund wieder in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden müssen. Wer die Kriterien für eine Asylgewährung nicht erfüllt, muss wieder ausreisen, wenn sich die Situation im Herkunftsland oder in einem möglichen Ausreiseland verändert hat.
Mit der Motion des Nationalrates würden wir genau das Gegenteil erreichen. Man glaubt nun, mit der neuen Regelung des Nationalrates, einem Status A oder wie er auch immer heissen würde, könnte man die Rahmenbedingungen für den Eintritt ins Erwerbsleben verbessern. Das ist ein Trugschluss. Die Zahlen sprechen für sich. Bei den anerkannten Flüchtlingen betrug per 31. Dezember 2017 die Erwerbsquote 26,7 Prozent. Bei den Personen mit Ausweis F waren es - man staunt - 31,7 Prozent; das ist kein grosser Erfolg. Aber als Flüchtling anerkannt zu sein bedeutet Gleichstellung mit Schweizern auf dem Arbeitsmarkt; es ist ja ein definitiver Aufenthalt. Trotzdem erreichen die anerkannten Flüchtlinge lediglich eine Erwerbsquote von 26,7 Prozent - selbst nach fünf Jahren Aufenthalt waren es nur 31,7 Prozent, also sehr wenig.
Es ist also nicht so, dass der Status der vorläufigen Aufnahme dazu führt, dass die Leute keinen Job finden. Dies gelingt ja sogar nur einer Minderheit der anerkannten Flüchtlinge, die definitiv hierbleiben dürfen und auf dem Arbeitsmarkt den Ausländern mit einer B- oder C-Bewilligung gleichgestellt sind. Wir können also nicht einfach sagen: "Weg mit dem Status F!", wie das der Nationalrat will, und einen Status A schaffen, bei dem der Familiennachzug noch früher möglich ist, und meinen, dass die Erwerbsquote dann schon steigen werde. Diese Gleichung geht nicht auf. Wir könnten aber die Probleme mit den bestehenden Gesetzen lösen, sofern sie denn konsequent umgesetzt würden.
Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates beantragt Ihnen daher, die Motion abzulehnen. Ein anderer Antrag wurde in der zweiten Kommissionsberatung zu dieser Motion des Nationalrates nicht mehr gestellt. [PAGE 212]