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de Courten Thomas · Nationalrat · 2018-03-14

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-14

Wortprotokoll

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV helfen dort, wo Renten bzw. Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Sie sind weder Fürsorge noch Sozialhilfe, sondern bedarfsorientierte Leistungen, gemeinsam von den Steuerzahlern von Bund und Kantonen getragen. Sie schliessen Lücken in unseren Sozialsystemen und sollen jenen zustehen, die es wirklich nötig haben. Insgesamt hat sich dieses zusätzliche System der sozialen Absicherung bewährt.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Kosten für die Ergänzungsleistungen in den vergangenen Jahren massiv angestiegen sind. Das liegt eben nicht nur daran, dass unsere Gesellschaft älter wird und damit der Bevölkerungsanteil der Rentner im dritten Lebensabschnitt zunimmt, sondern auch daran, dass einige Fehlanreize im System sind. Ein Fehlanreiz liegt darin, dass der rechtliche Anspruch auf Ergänzungsleistungen dazu führt, dass professionelle Steuer- und Vermögensberater ihre Klientel gezielt zu Ergänzungsleistungsansprüchen hinführen.

Wir verstricken uns dabei immer im Dilemma zwischen der Selbstbestimmung über eigene Einkommen, Eigentum, Ersparnisse und Vermögen einerseits und andererseits der eigenen Verantwortung, also der Selbstverantwortung für die Altersvorsorge. Dazu kommt der soziale Anspruch, jenen zu helfen, die es nötig haben, anstatt jenen, die es eigentlich nicht nötig hätten. Das sind zum Beispiel jene, die zwar über wenig Einkommen, im Hintergrund aber noch über grössere Vermögenswerte verfügen, welche sie lieber an die nächste Generation weitergeben, als sie für die eigenen Alters- und Betreuungskosten auszugeben.

Ein weiterer Fehlanreiz besteht darin, dass, wer lebenslang sparsam und fleissig ist, gegenüber jenen benachteiligt wird, die kaum je an die Finanzierung des eigenen Lebensabends denken und bedenkenlos ausgeben, was gerade vorhanden ist - am Schluss zahlt ja sowieso die Sozialgemeinschaft den eigenen Lebensbedarf. Die Sicherheit des sozialen Auffangnetzes, das wir eigentlich wollen, wird damit in finanzieller Hinsicht zum Bumerang. Fakt ist, dass sich die Kosten der Ergänzungsleistungen seit dem Jahr 2000 von damals rund 2,5 Milliarden Franken auf heute bereits 5 Milliarden Franken verdoppelt haben. Wenn wir so weiterfahren, werden die Kosten gemäss den Berechnungen des BSV bis 2030 locker auf 6 bis 7 Milliarden weiter ansteigen.

Vom Bundesrat habe ich vor diesem Hintergrund eine grundlegende Reform erwartet, die nachhaltige und strukturelle Verbesserungen der EL ermöglicht hätte. Weder die Vorlage des Bundesrates noch jene des Ständerates reicht meiner Ansicht nach dafür aus. Vielmehr wird die Zielsetzung einer spürbaren Dämpfung des Kostenanstiegs durch die zusätzlichen Ausgaben aufgrund einer Anpassung bei den Wohnkosten wieder eingeschränkt. Die Anpassung der Wohnzinsmaxima wurde bereits mehrfach in diesem Saal diskutiert und ist an sich unbestritten - nur gilt es eben auch dort, masszuhalten.

Aus diesen Überlegungen habe ich in der Kommission bei der Eintretensdebatte Antrag auf Rückweisung gestellt, um den Bundesrat aufzufordern, das absehbare Kostenwachstum spürbarer einzudämmen, ohne dabei die Eigenverantwortung der Bürger durch eine Bevormundung zu ersetzen. Weiter wird der Bundesrat aufgefordert, die Fehlanreize bei der Planbarkeit des Alterseinkommens zu eliminieren und [PAGE 430] dem offensichtlichen gezielten Ausnutzen der rechtlichen EL-Ansprüche Einhalt zu gebieten - und "Ausnutzen" meine ich hier wortwörtlich. In der Kommission ist es nun immerhin gelungen, einige dieser Elemente in die Diskussion einzubringen und mehrheitsfähig zu machen. Ich meine damit zum Beispiel die Vermögensschwelle, die Senkung der Freibeträge, die Leistungskürzungen bei fahrlässigem Umgang mit dem eigenen Alterskapital und andere Elemente mehr. Damit haben wir in der Kommission unseres Rates einen Weg gefunden, um diese Anliegen bereits heute in diesem Rat zu debattieren und darüber zu beschliessen.

Das ist mir heute lieber, als das Ganze nochmals an den Bundesrat zurückzuschicken, um alles nochmals in einem Guss bringen zu lassen und dann die Arbeit nochmals neu zu beginnen. Aus diesen Überlegungen ziehe ich den Rückweisungsantrag meiner Minderheit im Einvernehmen mit den Mitunterzeichnern zurück.