Feri Yvonne · Nationalrat · 2018-03-14
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Rund 80 Prozent aller Kinder mit Ergänzungsleistungen (EL) haben einen Vater oder eine Mutter mit einer IV-Rente. Eine Anpassung bei den Beiträgen für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern hat daher eine grosse Bedeutung für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien. Die Leistungen bei Kindern in schwierigen Lebenssituationen sollten nicht eingeschränkt werden. Etliche Studien zeigen nämlich: Armut vererbt sich. Aber auch mit Blick auf die Gleichstellung von Frau und Mann ist es enorm wichtig, dass die Kinderkosten in einer bestimmten Höhe angerechnet werden, damit die verschiedensten anfallenden Kosten gedeckt werden können.
Bei einer Familie mit kleinen Kindern fallen namentlich die Kosten für die familienergänzende Betreuung besonders ins Gewicht. Die hohen Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung - ein Tag kostet pro Kind rund 120 Franken - können heute einigermassen über die Beiträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern abgedeckt werden. Zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit und für den beruflichen Wiedereinstieg ist die Anrechenbarkeit dieser Kosten von absolut zentraler Bedeutung.
Von IV-Rentnern und IV-Rentnerinnen wird heute erwartet, dass sie, so rasch es die Gesundheit erlaubt, wieder arbeiten gehen. Insbesondere Mütter werden dabei in Bewerbungsgesprächen gefragt, ob sie die Betreuung der Kinder sicherstellen können. Das ist nur dann der Fall, wenn sie auf eine familienexterne Kinderbetreuung zurückgreifen können und deren Kosten im Lebensbedarf anrechenbar sind. Familienexterne Betreuung ist noch nicht in allen Gemeinden verfügbar, geschweige denn subventionierte Plätze. Abstriche bei der Anrechenbarkeit dieser Kosten würden dabei den beruflichen Wiedereinstieg, der für Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten mit Kindern doppelt schwierig ist, verunmöglichen. Bei älteren Kindern steigen zudem die Ausbildungs-, Sport- und Freizeitkosten.
Es liegen verschiedene Varianten vor: So wird eine Abstufung vorgeschlagen oder dann die Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die eine oder andere Variante auch ihre Vorteile hat. Doch wir, die Kommissionsminderheit, sind überzeugt, dass die heutige Handhabung und Berechnung für die Mehrheit der betroffenen Familien mit Kindern die einfachste und eine gangbare Vorgehensweise ist - auch im Sinne einer schlanken Bürokratie. Und: Wir möchten das heutige Rentenniveau beibehalten. Besonders wichtig ist aus Sicht der Kommissionsminderheit, dass bei den Beiträgen für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern keine Abstriche gemacht werden - ansonsten würde die Revision auf Kosten der Kinder gemacht, was für uns nicht akzeptabel wäre.
Entsprechend bitten wir Sie, die Beiträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern nicht zu reduzieren, sondern, gemäss Antrag der Kommissionsminderheit, beim geltenden Recht zu bleiben.