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preparatory:AB 22838

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Wir haben hier eine kleine Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit der Kommission. Es geht um die Frage, wie die Erfolgs- und Wirksamkeitskontrolle ausgestaltet sein soll.

Die Mehrheit ist der Auffassung, dass hier eine gewisse Konkretisierung notwendig sei, dass insbesondere auch Öffentlichkeit geschaffen werden solle. Wenn Bericht erstattet wird, dann ist der betreffende Bericht öffentlich zugänglich; er kann diskutiert werden, er kann auch den Betroffenen zur Überprüfung ihres eigenen Bereichs unterbreitet werden. Man darf nicht vergessen, dass wir es hier mit einem neuen Gesetz zu tun haben; der Bund jedenfalls betritt gewissermassen Neuland. Es empfiehlt sich, die Evaluation zu überprüfen und zu schauen, ob der Zweck des Gesetzes erfüllt werden kann, welche Dinge nicht funktionieren und welche Instrumente sich bewährt haben. Ich denke, dass diese Erfolgskontrolle wirksam ist und auch dazu führen kann, mögliche notwendige Verbesserungen an diesem neuen Gesetz vorzunehmen.

Die Mehrheit möchte auch, dass dieses wichtige Anliegen, das auch einen gesellschaftlichen Fortschritt anspricht, in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann. Deshalb ist die Berichterstattung von Vorteil, weil sich die Erkenntnisse eben in einem Bericht fassbar niederschlagen.

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