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Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-03-14

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-03-14

Wortprotokoll

Die heutige Fassung der bundesrätlichen Vorlage entspricht bereits weitgehend den Wünschen, die in der Vernehmlassung geäussert worden sind. Insbesondere die ausdrückliche Erwähnung von Uno- und OSZE-Mandat kam auf diese Weise in die Vorlage. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Zustimmung der betroffenen Staaten als Voraussetzung für einen Einsatz ebenfalls zu berücksichtigen ist. Dies gilt - ich betone und unterstreiche das - sowohl für bewaffnete als auch für unbewaffnete Einsätze.

Der Hinweis von Frau Haering bezüglich Grosny wäre richtig und würde stimmen, wenn von Konfliktparteien die Rede gewesen wäre. Ich muss Sie daran erinnern: Tschetschenien ist kein völkerrechtlich anerkannter Staat; ein Einsatz - das möchte ich hier auch ganz klar feststellen - in Tschetschenien steht zurzeit überhaupt nicht zur Diskussion. Verhältnisse, wie sie heute dort herrschen, wären in der Tat keine Voraussetzung für Einsätze, wie sie sich der Bundesrat vorstellen könnte. Übrigens: Es wird immer Sache des Parlamentes sein zu beurteilen - und wenn nicht das gesamte Parlament zum Zuge kommt, gibt es noch vier Kommissionen, zwei des Nationalrates und zwei des Ständerates, nämlich die APK und die SiK.

Glauben Sie mir, der Bundesrat kann auch nein sagen, und er wird nein sagen. Er wird doch keine Risiken eingehen. Die Debatte, die wir heute hier führen, wird die Auswirkung haben, dass wir diese Entscheide sehr zurückhaltend treffen.

Die Voraussetzung ist grundsätzlich keine neue Idee, es ist die traditionelle Ausgangslage für unsere ganze, jahrzehntealte Praxis der Guten Dienste. Diese Guten Dienste möchten wir anbieten, die in den Sechziger- und Siebzigerjahren gefragt waren und heute leider nicht mehr, weil wir keine bedeutende Rolle mehr spielen. Diese Rolle wollen wir zurückerobern, und wir bekommen sie nicht zuletzt dank unserem Engagement im sicherheitspolitischen Bereich zurück.

Wenn wir - insbesondere bei unbewaffneten Einsätzen - darauf vezichten, verbauen wir uns Möglichkeiten, die wir schon lange vor der Gesetzesrevision für die "Armee 95" hatten und nutzten. Ich frage mich ernsthaft, ob beispielsweise unser Langzeiteinsatz an der Grenze zwischen Nord- und Südkorea ohne diese Ergänzung in Artikel 66 noch rechtens wäre.

Zur Erinnerung: Basis unserer Mitwirkung in der Neutralen Überwachungskommission - es waren immerhin fast tausend Soldaten daran beteiligt - ist kein Uno-Mandat, sondern der Waffenstillstandsvertrag, der 1953 von drei der vier Korea-Kriegsparteien unterzeichnet wurde. Das entspricht der Zustimmung der betroffenen Staaten. Bedenken Sie bitte auch, dass die Voraussetzungen in Artikel 66 für alle Einsatzarten gelten sollen, für bewaffnete und unbewaffnete Einsätze.

Ich ersuche Sie deshalb, die beiden Anträge abzulehnen. Wir wollen mit dieser Vorlage nicht nur den traditionellen Aktionsradius erhalten; wir wollen unsere Möglichkeiten dort ausbauen, wo es nötig ist, wo es solidarisch ist und wo es auch im internationalen Interesse ist.

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