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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-15

Wortprotokoll

Diese Motion wurde im Juni 2016 eingereicht. Damals schien es so, dass die Türkei auf gutem Weg war, die Visumbefreiung für seine Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu erlangen. Gemäss der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 sollte das bis Ende Juni 2016 geschehen. Die Europäische Kommission schlug entsprechend im Mai 2016 die Visumbefreiung für türkische Staatsbürger mit biometrischen Pässen vor. Die Bedingung ist die Erfüllung der 72 Kriterien, welche im Fahrplan zur Visumbefreiung festgelegt waren. Derzeit sind noch sieben Kriterien nicht erfüllt. Eines der wichtigsten Kriterien als Bedingung für die Aufhebung der Visumpflicht ist die Änderung der nationalen Gesetzgebung in der Türkei zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus. Dadurch soll das Recht auf Freiheit und Sicherheit, auf ein faires Verfahren und auf freie Meinungsäusserung gewährleistet werden.

Im Rahmen der Mitspracherechte als Schengen-assoziierter Staat hat die Schweiz mehrfach betont, dass vor einer Aufhebung der Visumpflicht für türkische Staatsangehörige alle Kriterien des Fahrplans vollumfänglich erfüllt sein müssen. Die Erfüllung der Kriterien ist heute noch wichtiger geworden.

Die Lage in der Türkei hat sich in den letzten Jahren bekanntlich stark gewandelt. Auf den Putschversuch im Juli 2016 reagierte der türkische Staat mit einer Repressionswelle, die bis heute andauert. Der Bericht der Europäischen Kommission vom September 2017 zur Implementierung der EU-Türkei-Erklärung zeigt auf, dass bei den fehlenden sieben Kriterien keinerlei Verbesserungen erzielt worden sind. Die Kriterien, welche sich auf die Meinungsäusserungsfreiheit, auf das Recht auf einen fairen Prozess und auf die Grundrechte im Allgemeinen beziehen, haben nun noch mehr an Bedeutung gewonnen. Solange die Türkei ihre Verpflichtungen in diesen entscheidenden Bereichen nicht erfüllt hat, zeichnet sich keine Visumbefreiung für die Türkei ab.

Die Schweiz hat diese Position bereits klar kommuniziert. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir mit unserer Position bereits deutlich genug gemacht haben, dass wir daran festhalten, dass die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor es zu einer Visumbefreiung kommt.