Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-15
Wortprotokoll
Herr Nationalrat Addor möchte die Finanzierung von Moscheen, von islamischen Gebetsräumen und anderen islamischen Zentren durch Staaten, die mutmasslich terroristische Gruppierungen unterstützen oder Menschenrechte missachten, verbieten. Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegt, der es ausschliesslich im Fall von muslimischen Gemeinschaften erlaubt, Informationen über die Finanzierungsquellen zu beschaffen und Geldflüsse aus dem Ausland zu stoppen.
Der Bundesrat ist sich sehr wohl der Risiken bewusst, die vom religiösen Extremismus für die innere Sicherheit und den Religionsfrieden in unserem Land ausgehen. Er ist sich im Klaren darüber, dass militante islamistische Kreise aus dem Ausland versuchen, mittels Gelder und extremistischer Prediger und auch Propaganda auf die hiesigen Musliminnen und Muslime, dazu gehören dann auch die Konvertitinnen und Konvertiten, Einfluss zu nehmen. Wie der Motionär hat auch der Bundesrat alles Interesse daran, solche extremistischen Aktivitäten zu unterbinden. Trotzdem lehnt der Bundesrat die Motion ab, und zwar sprechen rechtliche, gesellschaftliche, aber auch ganz praktische Gründe gegen die Motion.
Der Motionär will eine Offenlegungspflicht und ein Verbot der Finanzierung aus dem Ausland einzig für muslimische Gemeinschaften. Die Muslime und Musliminnen dürfen aber, wie es der Bundesrat ja schon in seiner Stellungnahme zur Motion Quadri 16.3330 ausgeführt hat, nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Das macht der Bundesrat nicht. Einfach zu sagen, wer Muslim sei, stehe per se bereits unter Generalverdacht - das machen wir nicht. Die Religions- und die Vereinigungsfreiheit gilt für die Musliminnen und Muslime in genau gleicher Weise wie für Personen aller anderen Religionen. Ein Gesetz, das einzig und allein die muslimischen Gemeinschaften erfasst, wäre diskriminierend und verstiesse gegen grundlegende Werte, die wir in unserem Land vertreten.
Vergessen wir bei diesen Diskussionen nicht, dass die ganz grosse Mehrheit der hiesigen Musliminnen und Muslime unsere Rechtsordnung respektiert, sie auch mitträgt, täglich mithilft, unsere Gesellschaft weiterzuentwickeln. Vergessen wir vor allem etwas nicht: Die Muslime und Musliminnen in unserem Land leiden unter diesen Anschlägen am meisten. Schauen Sie auch, wer international am meisten von diesen Terroranschlägen betroffen ist: Es sind weltweit Musliminnen und Muslime. Ich glaube, es ist wichtig, dass man diese Differenzierung auch immer wieder macht.
Der Bundesrat will den Extremismus bekämpfen, aber er macht das gezielt. Eine flächendeckende Überwachung und Verbote im Sinne des Motionärs wären auch mit einem riesigen administrativen Aufwand verbunden. Ich muss Sie schon fragen: Welche Finanzflüsse wollen Sie genau untersuchen? Wir machen mit den Golfstaaten Geschäfte. Vielleicht hat es auch Muslime darunter, die Geschäfte machen. Wir machen sogar Waffengeschäfte mit den Golfstaaten. Und plötzlich sagen Sie: Wenn ein Franken, der in die Schweiz kommt, oder ein Euro oder ein Dollar oder was immer es ist, aus einem bestimmten Land kommt und an eine bestimmte Gemeinschaft geht, dann müssen wir das überwachen und herausfiltern und verbieten. Sie müssten mir mal zeigen, wie man da vorgehen soll.
Noch einmal: Wir haben intensive wirtschaftliche Beziehungen, gerade auch mit diesen Staaten, von denen Sie kein Geld mehr in die Schweiz bringen lassen wollen. Wir machen mit diesen Staaten Geschäfte. Wenn wir wirklich wirksam und effizient vorgehen wollen, dann brauchen wir Massnahmen, die an die konkreten Gefahren anknüpfen. Heute gibt uns Artikel 5 des Nachrichtendienstgesetzes die Möglichkeit, auch Informationen über Finanzierungsquellen zu erheben, aber nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass es sich um die Vorbereitung oder Durchführung von terroristischen oder gewalttätig extremistischen Tätigkeiten handelt. In diesen Fällen ist eine gezielte Informationsbeschaffung, auch eine Datenbearbeitung, und zwar ohne Wissen der Betroffenen, zulässig.
Ich glaube, Sie haben auch schon darüber diskutiert, ob Sie, wenn schon, bei allen religiösen Gemeinschaften eine Überprüfung der Finanzflüsse vornehmen möchten. Das beträfe dann vor allem Vereine. Es sind ja viele Religionsgemeinschaften als privatrechtliche Vereine organisiert. Sie können sich vorstellen, was das für das Vereinswesen in unserem Land bedeuten würde - für das Vereinswesen, das wir in unserem Land ganz bewusst möglichst unkompliziert und offen pflegen. Plötzlich möchten Sie bei den Vereinen eingreifen und deren Finanzflüsse überprüfen und kontrollieren können. Ich glaube, wir sollten an unserem unkomplizierten Vereinswesen festhalten.
Handeln wir gezielt dort, wo Anhaltspunkte vorliegen. Das ist nicht nur effizienter, das ist auch in Ihrem Sinne: Sie wollen ja, dass wir unsere Mittel effizient einsetzen. Tun wir nicht so, stellen wir nicht eine ganze Religionsgemeinschaft per se unter Generalverdacht. Das passt nicht zu unserem Land, das tut uns nicht gut.