Eder Joachim · Ständerat · 2018-03-15
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Das Thema ist bekannt. Es war schon in der letzten Session traktandiert und ist jetzt wieder auf unserer Tagesordnung. Wir haben uns an den Sitzungen vom 14. August und vom 7. September des letzten Jahres durch Gesundheitsminister Alain Berset über die Beweggründe des Bundesratsbeschlusses zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung betreffend Rabatte für die Wahlfranchisen informieren lassen. Wir führten dabei intensive Diskussionen über den allfälligen Handlungsbedarf.
Die vorliegende Kommissionsmotion ist unsere Antwort auf die vom Bundesrat beschlossene Massnahme. Aus unserer Begründung: "Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 angekündigt, dass künftig die Maximalrabatte je nach Franchisehöhe abgestuft werden sollen und die Rabatte für Erwachsene zwischen 80 Prozent (Franchise von 500 Franken) und 50 Prozent (Franchise von 2500 Franken) des zusätzlich übernommenen Risikos liegen sollen; dies, obwohl die Vernehmlassung zu dieser Massnahme im Jahr 2015 deutlich ablehnend ausgefallen ist und das Parlament ebenfalls klare Signale gegen diese Massnahme gegeben hat." Die Argumente des Bundesrates, die er in seinem Bericht zum Postulat Schmid-Federer 13.3250 aufführte, vermochten die Mehrheit der Kommission nicht zu überzeugen. Eine Minderheit unterstützt allerdings den Entscheid des Bundesrates. Sie wird sich noch selber zu Wort melden. In der Kommission wurde die Massnahme, vor allem bei der höchsten Franchise von 2500 Franken den Rabatt um knapp 30 Prozent zu kürzen, als "nicht nachvollziehbar" kritisiert.
Die Schlüsselfrage, die es heute zu beantworten gilt, ist denn auch die folgende: Wollen wir jene Personen, die mit der Wahl der höchsten Franchise im Bereich Gesundheit Eigenverantwortung beweisen, tatsächlich mit um 7 Prozent höheren Prämien bestrafen? Das sind jene 1,4 Millionen Schweizerinnen und Schweizer, immerhin 21 Prozent aller Versicherten, die substanziell zu einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen und damit auch einen beachtlichen Solidaritätsbeitrag leisten. Das ist die Schlüsselfrage. Die Mehrheit unserer Kommission sagt dazu klar Nein. [PAGE 244] Die Mehrheit der Kommission will mit der vorliegenden Motion den Bundesrat beauftragen, die Maximalrabatte bei allen Wahlfranchisen bei 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos zu belassen. Eine Minderheit beantragt, die Kommissionsmotion abzulehnen.
Sie haben sicher mitbekommen, dass der Nationalrat am 11. Dezember 2017 einen gleichlautenden Vorstoss seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (17.3633) angenommen hat, und zwar deutlich, mit 118 zu 54 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Unsere Kommission beantragt Ihnen, dem Beispiel der Grossen Kammer zu folgen, die vorliegende Kommissionsmotion anzunehmen und damit die Eigenverantwortung der Versicherten zu belohnen, statt sie zu bestrafen. Mit der Wahl einer hohen Franchise helfen diese nämlich mit, weniger Leistungen in Anspruch zu nehmen und damit die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen. Versicherte, die sich finanziell an den Leistungen beteiligen, verhalten sich grundsätzlich kostenbewusster. Gerade dieser Anreiz zur Eigenverantwortung und zur Solidarität ist ein wichtiger Pfeiler dafür, dass die Gesundheitsleistungen auch in Zukunft bezahlbar bleiben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie unsere Kommissionsmotion annehmen. Gestatten Sie mir noch einen Nachsatz. Bei einem positiven Entscheid müsste die Motion Stöckli 17.3771, die wir nachher behandeln, folgerichtig abgelehnt werden. Diese will bei der Wahlfranchise von 500 Franken den Maximalrabatt auf den Prämien von 70 auf 80 Prozent erhöhen. Hier ist der Bundesrat gleicher Meinung und beantragt ebenfalls die Ablehnung.